Politik

Sozialleistungen im Ausland? Frohnmaier mit irreführenden Aussagen zu Ukrainern

Auf X suggeriert Markus Frohnmaier, AfD-Politiker und Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, ukrainische Geflüchtete könnten bis zu sechs Monate im Ausland Sozialleistungen beziehen. Das stimmt nicht.

von Paulina Thom

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Markus Frohnmaier, AfD-Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, verbreitet auf X Irreführendes über Sozialleistungen ukrainischer Geflüchteter (Symbolbild: Malin Wunderlich / DPA / Picture Alliance)
Behauptung
Ukrainische Schutzberechtigte dürften bis zu sechs Monate ins Ausland reisen, ohne dass ihr Schutzstatus erlischt. Somit können sie in Deutschland Sozialleistungen beziehen, aber sich woanders aufhalten.
Bewertung
Fehlender Kontext
Über diese Bewertung
Fehlender Kontext. Ukrainische Schutzberechtigte dürfen bis zu sechs Monate ins Ausland, ohne Folgen für ihren Schutzstatus. Aber sie können maximal drei Wochen Bürgergeld beziehen, wenn sie sich nicht in Deutschland aufhalten.

Für eine angebliche Enthüllung hat der Politiker Markus Frohnmaier auf X mehr als 10.000 Likes bekommen. Er tritt als AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März an. Ende Februar schrieb Frohnmaier: „Ukrainische Schutzberechtigte dürfen bis zu sechs Monate (!) ins Ausland reisen, ohne dass ihr Schutzstatus erlischt.“ Somit könnten sie in Deutschland Sozialleistungen beziehen, aber sich woanders aufhalten, heißt es weiter. Das habe eine Kleine Anfrage der AfD ergeben.

In den Kommentaren herrscht Fassungslosigkeit und Wut, ein Nutzer schreibt: „Boah Hammer. Und die Sozialleistungen werden dann ernsthaft weiter gezahlt?“

Nein. Anders als Frohnmaier suggeriert und es viele in den Kommentaren auffassen, zahlen die Jobcenter nicht sechs Monate lang Bürgergeld, während eine Person im Ausland ist.

X-Beitrag von Frohnmaier
Frohnmaier bekam für seinen irreführenden Beitrag auf X Ende Februar mehr als 10.000 Likes (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Schutztitel berechtigt Ukrainerinnen und Ukrainer Ausreise bis zu sechs Monaten

Dass es bei Frohnmaier um das Bürgergeld geht, lässt sich aus der Kleinen Anfrage herleiten, die er auf X erwähnt. Die AfD fragte die Bundesregierung, ob Reisen von Ukrainerinnen und Ukrainern in ihre Heimat Rückschlüsse auf das Schutzbedürfnis der Geflüchteten zuließen, und ob sie Gesetzesänderungen etwa beim Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, also dem Bürgergeld, notwendig machten.

Die EU hatte sich kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 auf eine unbürokratische Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine geeinigt. Geflohene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten daher in Deutschland vorübergehenden Schutz nach Paragraph 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Im Unterschied zu Asylbewerberinnen und -bewerbern erhielten ukrainische Geflüchtete durch ihren Schutztitel seit Juni 2022 sofort Zugang zu Sozialleistungen in Deutschland. Mit ihrem Schutztitel können Geflüchtete für bis zu sechs Monate ausreisen, wie die Bundesregierung in der Antwort an die AfD erklärt.

Was in der Antwort auch steht, Frohnmaier aber nicht erwähnt: Das Bürgergeld wird in der Regel nur drei Wochen lang weitergezahlt.

Ukrainische Geflüchtete erhalten im Ausland maximal drei Wochen Bürgergeld

Wenn ukrainische Geflüchtete ins Ausland reisen, erhalten sie Sozialleistungen nur für einen begrenzten Zeitraum, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Webseite erklärt: „Ukrainer und Ukrainerinnen, die vorübergehenden Schutz genießen, können für eine Dauer von bis zu drei Wochen pro Jahr […] in ihre Heimat ausreisen und nach Deutschland zurückkehren. In diesem Fall wird – wenn das Jobcenter der Abwesenheit zugestimmt hat – das Bürgergeld weiterhin gezahlt […].“ Bei längerer Abwesenheit wird die Zahlung eingestellt.

Die Zahlung des Bürgergelds ist daran gekoppelt, dass man erreichbar ist, sich also im näheren Bereich des Jobcenters aufhält und werktäglich dessen Meldungen zur Kenntnis nehmen kann, schreibt uns ein Sprecher des BMAS. Bei Zweifeln an der Erreichbarkeit könnten die Jobcenter Leistungsbeziehende zur persönlichen Vorsprache einladen oder auf andere Weise Kontakt aufnehmen. All das ist gesetzlich geregelt in Paragraph 7b des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Hier findet sich auch die Regelung von maximal drei Wochen – sie gilt für alle Leistungsberechtigten, nicht nur für ukrainische Menschen. Ausnahmen in der Dauer kann es geben, wenn ein wichtiger Grund, wie etwa eine ärztlich verordnete Maßnahme vorliegt.

Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kamen, sollen in Zukunft nicht mehr berechtigt sein, Bürgergeld zu beziehen. Das Kabinett beschloss im November 2015 ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag einzubringen und setzte damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Nach diesem sogenannten Rechtskreiswechsel können die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Umgesetzt werden soll die Anpassung voraussichtlich am 1. Juli 2026.

Frohnmaier antwortete nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.

Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, René Springer, Diana Zimmers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3804 –, 17. Februar 2026: Link (PDF, archiviert)
  • Aufenthaltsgesetz: Link (archiviert)
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch: Link (archiviert)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine, 18. März 2025: Link (archiviert)