Kinderkriminalität und Migration: AfD stellt falschen Zusammenhang her
Die Zahl tatverdächtiger Kinder in der Polizeilichen Kriminalstatistik bewegt sich seit 15 Jahren auf einem ähnlichen Niveau. Die AfD behauptet dennoch, migrantische Kinder sorgten für eine „Explosion“ der Kriminalität. Wir haben mit Fachleuten gesprochen und ordnen die Zahlen ein.
Die AfD fordert, die Strafmündigkeit für Kinder von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen. Dazu hat die Partei am 7. Januar Beiträge in den Sozialen Netzwerken veröffentlicht. Ihre Forderung begründet sie damit, dass die Kriminalität von Kindern mit Migrationshintergrund „explodiert“ sei.
In den Beiträgen der Partei geht dabei einiges durcheinander. Mal ist von Kindern mit Migrationshintergrund die Rede, mal von Ausländern, die abgeschoben werden sollen. Wir haben uns die aktuellen Zahlen zur Kinderkriminalität angesehen und mit Fachleuten für Kinder- und Jugendkriminalität gesprochen. Ihr Fazit: Die Zahlen steigen zwar seit Ende der Pandemie, im langfristigen Vergleich hat sich jedoch kaum verändert. Gründe für Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen gibt es viele – das Fehlen des deutschen Passes ist keiner davon.

AfD behauptet, Kinderkriminalität steige, nennt aber keine konkreten Quellen
„Fakt ist: Seit Jahren steigen die Zahlen der Gewaltdelikte – insbesondere durch Minderjährige unter 14 Jahren“, behauptet die AfD. Ob es sich dabei aber wirklich um einen Fakt handelt, lässt sich schwer überprüfen, ohne zu wissen, auf welchen Zeitraum sich das „seit Jahren“ bezieht. Auf eine Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck antwortete die Partei nicht. Auch dazu, welchen offiziellen Statistiken der „Fakt“ entnommen sein soll, erhielten wir keine Antwort.
Da also sowohl unklar ist, auf welche Quellen sich die AfD bei ihrer Behauptung stützt, als auch, über welche Gruppe Menschen sie eigentlich spricht, haben wir uns Statistiken angeschaut.
Die einschlägigste Quelle in diesem Zusammenhang ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Darin sind alle Straftaten, die der Polizei in einem Jahr bekannt geworden sind, erfasst. Der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen wird nicht erfasst: unterschieden wird lediglich nach Nationalität beziehungsweise zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Etwa 30 Prozent der Deutschen haben einen Migrationshintergrund.
Um trotz dieser Unschärfen die Behauptung so gut wie möglich zu überprüfen, schauen wir uns im Folgenden Zahlen zu verschiedenen Gruppen an. Zunächst die Entwicklung der Kinderkriminalität insgesamt, dann den Unterschied zwischen deutschen und nichtdeutschen Kindern. Als letztes die Kinderkriminalität von zugewanderten Kindern, die in der PKS als Untergruppe der „Nichtdeutschen“ erfasst werden. Kinder sind in diesem Fall alle, die jünger als 14 Jahre sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Entwicklung der Jugendkriminalität insgesamt und für bestimmte Delikte
2. Kriminalität unter deutschen und nichtdeutschen Kindern
3. Tatverdächtige Kinder unter Zuwanderern
4. Gründe für gesetzwidriges Verhalten von Kindern
5. Fachleute empfehlen Strafmündigkeit ab 14 Jahren
Entwicklung der Jugendkriminalität insgesamt
In der PKS angegeben werden ausschließlich Tatverdächtige. Darüber, ob es anschließend zu Verurteilungen kam oder sich der Tatverdacht doch nicht bestätigte, gibt sie keine Auskunft. Die Statistik kann trotzdem einen Überblick über das Kriminalgeschehen aus der Perspektive der Polizei geben.
Die PKS aus dem Jahr 2024 zeigt, dass die Zahl der Straftaten, für die Kinder unter 14 Jahren verdächtigt werden, seit 2009 gestiegen ist. Der Unterschied zwischen 2009 und 2024 liegt bei etwa 5.000 Personen. Die nachfolgende Grafik zeigt den Anteil, den Kinder unter 14 Jahren an allen Tatverdächtigen der vergangenen 15 Jahren hatten.
In der Statistik zeigt sich ein deutlicher Effekt der Corona-Pandemie: In den Jahren 2020 und 2021 ging der (ohnehin geringe) Anteil an Kindern unter 14 Jahren an allen Tatverdächtigen noch weiter zurück. Seitdem steigt der Anteil zwar wieder, liegt aber 2024 mit 4,7 Prozent sehr nah am Anteil von 2009 mit 4,4 Prozent. Um was für Straftaten handelt es sich dabei?
Zahlen für Körperverletzungen steigen, Diebstähle gehen zurück
Dazu forscht das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Im Mai 2025 veröffentlichte das Institut ein Übersichtspapier zum Thema Kinderdelinquenz in Deutschland. Mit Delinquenz bezeichnen die Forschenden ein Verhalten von Kindern, das gegen Gesetze verstößt. In dem Bericht schlüsselt das Institut auf, wie sich die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für verschiedene Delikte in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Die TVBZ gibt an, wie viele Personen mit Wohnsitz in Deutschland von 100.000 einer bestimmten Gruppe im Schnitt von der Polizei für eine Straftat als verdächtig ermittelt wurden. In diesem Fall geht es um die Gruppe der 8-bis-14-Jährigen.
Die folgende Grafik des DJI stellt die Entwicklung für verschiedene Delikte dar, die die AfD in ihrem Beitrag thematisiert. Sie lässt sich beispielhaft so lesen: 2009 wurden von 100.000 Kindern unter 14 Jahren 776 von der Polizei des Ladendiebstahls verdächtigt. 2023 waren es nur noch 665 Kinder,. 2024 noch 610.

2024 wurden mehr Kinder der gefährlichen und schweren sowie vorsätzlichen einfachen Körperverletzung verdächtigt als 2009. Der Sachbeschädigung und des Ladendiebstahls wurden Kinder seltener verdächtigt. Der Anstieg bei der Verbreitung pornografischer Inhalte (graue Linie) hing mit einer Gesetzgebung zusammen, die im Juni 2024 wieder zurückgenommen wurde.
Expertinnen und Experten des DJI forschen auch zu den Gründen für diese Verschiebungen: Sie sehen in der Corona-Pandemie einen wichtigen Grund dafür, dass mehr Kinder einer Gewalttat verdächtigt werden. Lockdowns und geschlossene Schulen hätten die soziale Entwicklung der Kinder gestört, während die psychischen Belastungen stiegen, zum Beispiel durch den Krieg in der Ukraine. „Die folgenden Jahre werden weiter zeigen, inwiefern die Zunahme von delinquentem Verhalten von Kindern im engen Zusammenhang mit der Pandemie stand oder ob die Anstiege auch unabhängig von der Pandemie bestehen bleiben“, resümieren die Autorinnen und Autoren.
Anteilig mehr tatverdächtige, nichtdeutsche Kinder – Entwicklung insgesamt ähnlich
Die AfD behauptet, der Anstieg sei vor allem auf migrantische Kinder zurückzuführen: „Seit Jahren steigen die Zahlen der Gewaltdelikte – insbesondere durch Minderjährige unter 14 Jahren […] häufig mit Migrationshintergrund.“ Dass das falsch ist und die Gesamtzahl der tatverdächtigen Kinder kaum steigt, haben wir oben gezeigt.
In einer anderen Lesart des Beitrags lässt sich besonders die Überschrift des Sharepics „Explodierende Kriminalität bei Migrantenkindern“ so verstehen, dass es unter migrantischen Kindern immer mehr Tatverdächtige gebe. Auch das ist so nicht richtig, wie die folgende Grafik zeigt.
Zu sehen ist, dass der Anteil der Tatverdächtigen unter Nichtdeutschen höher liegt als unter Deutschen – sowohl bei den Straftaten insgesamt, als auch bei Körperverletzungen und bei Diebstahl. Doch seit dem Ende der Pandemie sind die Zahlen auch bei Nichtdeutschen gesunken. Nichtdeutsch meint hier im Sinne der PKS Personen, die zwar einen Wohnsitz in Deutschland haben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Zu den Gründen dafür hat das DJI 2025 geforscht. Das Institut betont mit Blick auf sogenannte Dunkelfeldstudien – also Studien, die nicht angezeigte Straftaten untersuchen – dass sich Differenzen zwischen Straffälligkeit bei Kindern mit und ohne Migrationshintergrund weitgehend relativieren, wenn man „weiterer Faktoren (z. B. Bildung, soziale Lage)“ berücksichtige.
Daten zeigen keine „Explosion“ der Kriminalität bei migrantischen Kindern
Weil mit Nichtdeutschen alle Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gemeint sein können – also auch etwa Personen aus dem europäischen Umland, die in Deutschland wohnen – lohnt sich auch der Blick auf eine andere statistische Gruppe: Das Bundeskriminalamt veröffentlicht ergänzend zur PKS ein sogenanntes Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Hier werden Kriminalitätszahlen für Zuwanderer analysiert, also für Menschen, die als Asylbewerber, Schutzberechtigte, Geduldete oder mit bereits abgelehntem Asylbescheid in Deutschland sind.

Die AfD impliziert mit ihrem Beitrag, dass die Kriminalität unter migrantischen Kindern überdurchschnittlich stark steige. Die folgende Grafik zeigt, dass das nicht der Fall ist.
Nach den Corona-Jahren liegt der Anteil der tatverdächtigen Kinder (sowohl unter Zuwanderern, als auch insgesamt) zwar über dem Niveau von vor der Pandemie, aber die Entwicklung flacht deutlich ab. Die Kurven sind zu keinem Zeitpunkt mehr als ein Prozent voneinander entfernt. Deutlich wird hier auch, dass sich die Zahlen für die Gruppe der Zuwanderer und Zuwanderinnen sehr ähnlich zu denen der Allgemeinheit verhalten.
Fazit: Insgesamt steigt der Anteil der tatverdächtigen Kinder, aber nur langsam und für manche Straftaten mehr als für andere. Expertinnen und Experten vermuten, dass einschneidende Erlebnisse wie die Corona-Pandemie und belastende weltpolitische Lagen wie der Krieg in der Ukraine Kinder negativ in ihrer Entwicklung beeinflussen und so zu delinquentem Verhalten beitragen können. Nichtdeutsche Kinder sind dabei zu einem größeren Teil in der Polizeilichen Kriminalstatistik vertreten als deutsche.
Das sagen Fachleute zu den Ursachen steigender Kinderdelinquenz
Das DJI warnt jedoch davor, die Zahlen als Bestätigung der These zu sehen, nichtdeutsche Kinder seien generell krimineller. Vielmehr seien es bestimmte Faktoren wie „Armut, mangelnde Bildungsteilhabe, eigenes Gewalterleben sowie delinquente Freundeskreise und gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen“, die gesetzeswidriges Verhalten begünstigen. Hiervon seien nichtdeutsche Kinder häufiger betroffen, so die Autorinnen und Autoren. Auch unsichere Bleibeperspektiven wirkten sich negativ auf Kriminalitätszahlen aus. Darüber berichteten wir ebenfalls im September 2024.
Fachleute raten von Herabsetzung der Strafmündigkeit ab
Die AfD verbindet ihren Beitrag mit der Forderung, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken, also das Alter, ab dem Kinder als schuldfähig gelten. Mit dieser Forderung ist die Partei nicht allein. Schon seit mehreren Jahren fordern das etwa die Deutsche Polizeigewerkschaft und auch die CSU.
Fachleute halten das nicht für sinnvoll und lehnen die Forderung ab. Darunter die „Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen“ (DVJJ), ein Fachverband für Jugendkriminalrecht, der 2023 ein Positionspapier mit dem Titel „Noch einmal: Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen!“ veröffentlichte.
Die Expertinnen und Experten schreiben in dem Papier, dass Kinder unter 14 Jahren normalerweise weder kognitiv noch sozial weit genug entwickelt seien, um als schuldfähig im rechtlichen Sinne zu gelten. Sie verweisen darüber hinaus auf den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der empfiehlt, die Strafmündigkeit ab einem Alter von 14 Jahren festzusetzen. Eine entsprechende Empfehlung veröffentlichte der Ausschuss 2019.
Bereits mit der jetzigen Regelung habe gesetzeswidriges Verhalten auch von Kindern Konsequenzen, so die DVJJ. Wird ein Kind straffällig, meldet die Polizei den Vorgang dem Jugendamt. Das Jugendamt prüft, ob gegen die Eltern oder Aufsichtspersonen vorzugehen ist. Jugendhilfe und Familiengerichte können dann Angebote für Leistungen machen oder Maßnahmen anordnen.
„Eine Gesellschaft muss Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und strafrechtliche Ausreißer aus dieser Gruppe auch bei verwerflichsten Geschehen aushalten“, so die Autorinnen und Autoren. Die überflüssige Kriminalisierung von Kindern müsste verhindert werden, Kinder und Jugendliche vielmehr unterstützt und gefördert, um delinquentes Verhalten zu verhindern. „Mehr Strafrecht leistet nichts davon.“
Redigatur: Mathias Bau, Steffen Kutzner
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
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- General comment No. 24 (2019) on children’s rights in the child justice system, United Nations, 18. September 2019: Link (Englisch, archiviert)
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, BKA: Link
- Zahlen – Daten – Fakten Jugendgewalt, Deutsches Jugendinstitut, Mai 2025: Link
- Factsheet Kinderdelinquenz, Deutsches Jugendinstitut Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention, Mai 2025: Link