Strom aus Windkraft: Verbraucher zahlen nicht, wenn Anlagen nicht angeschlossen sind
Ein Facebook-Nutzer behauptet, viele Windkraftanlagen seien wegen fehlender Umspannwerke nicht angeschlossen. Zahlen müssten Verbraucher für den Strom trotzdem. Das stimmt nicht. Richtig ist: Verbraucher tragen Kosten mit, wenn die Leistung einer angeschlossenen Anlage gedrosselt werden muss.
„Wusstest du, dass ganz viele Windkraftanlagen gar nicht angeschlossen sind? Die drehen sich zwar im Leerlauf, produzieren keinen Strom und den musst du trotzdem bezahlen“, behauptete ein Facebook-Nutzer Ende Dezember 2025. Der Grund dafür seien fehlende Umspannwerke. Auf Instagram kursiert dasselbe Video, darin als Text die Frage, wo eigentlich die „dicken Kabel“ seien, die den Strom weiterleiten würden.
Das Video auf Facebook wurde tausendfach geteilt und uns von Leserinnen und Lesern mit der Bitte um Klärung zugeschickt. Unsere Recherche zeigt: Der Ausbau von Solar- und Windenergie geht schneller voran als der Ausbau der Netze – das ist ein zentrales Problem der Energiewende. Trotzdem ist an der Behauptung einiges falsch, etwa hinsichtlich der Kosten, die die Verbraucher tragen.
Fehlende Umspannwerke für Windräder? Laut Bundesnetzagentur zumindest kein Massenphänomen
Wir haben uns zunächst an die Bundesnetzagentur gewandt und dort nachgefragt, ob es tatsächlich zu wenig Umspannwerke in Deutschland gibt. Pressesprecherin Judith Henke schreibt uns, die Stromnetze seien „inzwischen stark ausgelastet“ und würden „mit hoher Priorität ausgebaut“. Dafür seien auch Umspannwerke erforderlich, die hätten aber teils lange Lieferzeiten.
Dennoch, so Henke weiter, würden Umspannwerke aber nicht im großen Ausmaß fehlen: „Stark verkürzt kann es im Einzelfall zutreffend sein, dass der Anschluss von Erzeugungsanlagen aufgrund fehlender Umspannwerke erschwert ist“, schreibt die Pressesprecherin. Auch der Bundesverband Windenergie schreibt uns, durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gebe es verstärkt Lieferprobleme bei Umspannwerken. In der Regel hätten Projekte, die sich in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bewerben, jedoch eine Netzanschlusszusage und könnten nach der Errichtung Strom ins Netz liefern.
Nur weil laut Instagram-Beitrag keine „dicken Kabel“ sichtbar sind, heißt das nicht automatisch, dass ein Windrad nicht ans Netz angeschlossen ist. Der Anschluss eines Windrads an ein Umspannwerk erfolgt in der Regel über Untersee- oder Erdkabel. Auch die Hochleistungsstromleitungen, die Strom über weite Strecken transportieren, werden größtenteils unterirdisch verlegt. Dazu gehört zum Beispiel die Verbindung „Suedlink“ über die in Deutschland jahrelang gestritten wurde. Der Vorrang von Erdkabeln für große Stromautobahnen wurde 2015 gesetzlich festgehalten.

Langsamer Netzausbau führt zu Überlastung und Engpässen
Aber wie sieht es mit den Kosten aus, die der Facebook-Nutzer anspricht: Zahlen Verbraucher tatsächlich für nicht-erzeugten Strom aus nicht-angeschlossenen Windrädern? Der Nutzer meint hier offenbar Entschädigungen im Rahmen des sogenannten Redispatch – auf unsere Nachfrage dazu antwortete er nicht. Die Kosten dafür entstehen nicht für Anlagen, die gar nicht ans Netz angeschlossen sind, wie uns die auf Nachfrage die Bundesnetzagentur schreibt.
Mit einem Redispatch sind Maßnahmen der Netzbetreiber gemeint, die das Stromnetz stabilisieren. Das Stromnetz ist nur dann stabil, wenn sich Einspeisung und Entnahme die Waage halten. Durch den verzögerten Netzausbau kommt es aber immer häufiger zu sogenannten Netzengpässen: Der Strom von einer Region mit Stromüberschuss kann aufgrund der Überlastung der Netze nicht in eine Region mit Strombedarf transportiert werden.
Das liegt daran, dass der Süden und Westen Deutschlands stärker besiedelt sind und es dort viel Industrie gibt, der Bedarf an Strom also besonders hoch ist. Im Norden und Osten wird dagegen viel Strom produziert, häufig über Windkraft. Das Netz zwischen den Regionen ist für den Transport teilweise nicht stark genug – es wird aktuell bundesweit ausgebaut.
Redispatch: Bei Überlastung müssen Anlagenbetreiber unter Umständen Leistung drosseln
Diese Engpässe führen dazu, dass sich, vereinfacht gesagt, Strom auf einer Seite des Engpasses staut, wie bei Wasser, das nicht schnell genug abfließen kann – also muss die Zufuhr auf der einen Seite herunter- und auf der andere Seite heraufgeregelt werden. Das ist mit Redispatch gemeint: „Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen“, erklärt die Bundesnetzagentur dazu auf ihrer Webseite. Ein abgeregeltes Windrad steht entweder still oder dreht sich langsamer.
Ein Anlagenbetreiber, der seinen Strom wegen der Überlastung nicht mehr einspeisen darf, erhält dafür eine Entschädigung. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Gleichzeitig erhält der Betreiber Geld, der auf der anderen Seite des Engpasses Strom eingespeist hat. Dieser Strom kann mitunter teurer sein, etwa wenn er aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird. Vereinfacht gesagt, wird Strom dann doppelt bezahlt. Die Kosten hierfür fließen in die Redispatch-Kosten ein.
Verbraucher tragen Redispatch-Kosten mit – aber nicht für Windkraftanlagen, die nicht am Netz sind
Die Netzbetreiber legen diese Kosten auf die Kunden um, sie fließen in die Netzentgelte und damit in die Stromrechnung ein. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Zahlen zu den Redispatch-Maßnahmen und ihren Kosten. Für das Jahr 2025 liegen diese noch nicht vollständig vor. 2024 betrugen die Kosten etwa 2,8 Milliarden Euro, doch nur ein Teil des Geldes geht an Betreiber von erneuerbaren Energien. „96,5 Prozent der erneuerbaren Erzeugung konnten im Jahr 2024 zu den Letztverbrauchern transportiert werden“, schreibt die Bundesnetzagentur.
Den größten Posten beim Redispatch machen mit etwa 1,1 Milliarden Euro die Einsatzkosten dür fossile Kraftwerke aus. Es folgen etwa 1 Milliarde Euro Kosten für Reservekraftwerke, die verfügbar sein müssen, um im Notfall einzuspringen. Der finanzielle Ausgleich an die Anlagenbetreiber von heruntergeregelten erneuerbaren Energien betrug dagegen rund 554 Millionen Euro. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt: Bis 2022 sind die Gesamtkosten für Redispatch angestiegen, seitdem sind sie rückläufig.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant diesbezüglich Änderungen: Im Februar wurde ein Entwurf des Ministeriums öffentlich, der einen „Redispatchvorbehalt“ vorsieht. Demnach sollen Betreiber von neuen Wind- oder Solaranlagen künftig in Regionen, die häufig durch Redispatch-Maßnahmen abgeregelt werden mussten, keine Entschädigung mehr bekommen. Kritiker befürchten, dass sich der Netzausbau dadurch weiter verlangsamt und der Zubau von Erneuerbaren sinkt.
Fazit: Der Netzausbau läuft momentan zu langsam, teilweise fehlen Umspannwerke. Aktuell zahlen Verbraucher mit, wenn etwa Windräder aufgrund von Engpässen Strom nicht einspeisen dürfen und dafür andere Kraftwerke hochgefahren werden müssen. Das betrifft aber – anders als behauptet – nur Anlagen, die auch ans Netz angeschlossen sind.
Am Ende des Videos sagt der Nutzer noch, dass bei Windkraftanlagen die Beschichtung langsam abblättere und so „die Umwelt komplett verseucht“ werde. Mit dieser Behauptung haben sich schon mehrere Faktenchecks befasst – sie ist so nicht haltbar. Zwar werden durch die Erosion an Windrädern Materialien, wie Bisphenol A und Weichmacher freigesetzt, die nicht in die Umwelt gehören, aber dass das wirklich drastische Folgen hat, ist laut Fachleuten nicht zu erwarten. Auch ist der Abrieb bei Windrädern im Vergleich zu etwa Reifen oder sogar Schuhsohlen weitaus geringer.
Redigatur: Steffen Kutzner, Matthias Bau