Kein neues Gesetz: Schimmel führt nicht zur Einstellung der Miete
Videos auf Tiktok behaupten, dass Mieter bei Schimmel keine Miete mehr zahlen müssen – das stimmt aber nicht. Ein Blick auf die rechtliche Lage.
Faktensammlung
„Ab sofort“ keine Miete mehr zahlen, wenn es Schimmel in der Wohnung gibt? Das soll laut einem Tiktok-Video mit 3,6 Millionen Aufrufen gelten. „Schimmel = Mietstopp“, heißt es bereits zu Beginn des Videos. Darin sind neben Fotos von schimmelnden Wänden und Bauarbeitern auch Auszüge von Friedrich Merz im Bundestag zu sehen. Selbst bei Schimmel in kleinster Form könnten Mieter laut dem Video die Mietzahlung einstellen, „und zwar ohne Ausnahmen“.
Wir fanden online weder Medienberichte noch sonstige Belege für eine solche neue Regelung. Auch auf der Seite der Bundesregierung wird ein solches Gesetzesvorhaben oder eine Neuregelung zum Mietrecht nicht aufgelistet. Der entsprechende Paragraf zu Mietminderungen, § 536 im Bundesgesetzbuch (BGB), wurde seit 2013 nicht verändert: Eine Mietminderung kann erfolgen, wenn ein erheblicher Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache unmöglich macht. Sie gilt für den Zeitraum, bis der Mangel behoben ist. Mieter müssen Mängel unverzüglich dem Vermieter melden (§ 536c BGB).
Was genau als „erheblicher Mangel“ gilt und wie sehr die Miete gemindert werden kann, ist im BGB nicht explizit geregelt. Dies wird im Einzelfall vor Gericht entschieden, wenn Mieterinnen und Vermieterinnen sich nicht einigen können. Die Seite Fachanwalt.de listet Gerichtsurteile zur Höhe von Mietminderungen auf. Die Höhe der Mietminderung variiert dabei zwischen 15 Prozent bei „Schimmel im Schlafzimmer“ und bis zu 100 Prozent in Extremfällen von „erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Schimmel“ oder „Schimmel- und Rattenbefall“. Der Vermieterverein verweist in einer Tabelle mit Ursachen zur Mietminderung auf ein Urteil, bei dem die Miete wegen Schimmel um 20 Prozent reduziert wurde.
Einige Videos enthalten in der Beschreibung den Hinweis „Satirischer Inhalt“. Wer nicht genau hinschaut, übersieht das leicht. Laut einer Recherche des German-Austrian Digital Media Observatory (GADMO), einem Zusammenschluss von Faktencheck-Organisationen mit Beteiligung von CORRECTIV, wirkt der Hinweis auf Satire manchmal wie Selbstschutz vor einer Sanktion durch Tiktok. Denn Tiktok erlaubt laut Community-Richtlinien keine Fehlinformationen, für satirische Inhalte gelten bei Verstößen jedoch Ausnahmen.
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Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Anna Süß; Redigatur: Viktor Marinov