Islamistischer Terrorismus

IS-Finanzierung – Vier Tschetschenen verurteilt

Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte vier Tschetschenen zu Haftstrafen von bis zu achteinhalb Jahren. Die vier Männer sollen Geld im sechsstelligen Bereich gesammelt und über Mittelsleute an Mitglieder und Angehörige der Terrormiliz „Islamischer Staat“ geleitet haben.

von Silvia Stöber

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Foto: David Hammersen / picture alliance / dpa

Wegen Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) sind vier russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Der 8. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg sah es als erwiesen an, dass die vier Männer zwischen Frühsommer 2022 und Juli 2024 „hochprofessionell“ und „konspirativ“ Gelder gesammelt und an IS-Mitglieder und -Angehörige weitergeleitet haben. Zu den Empfängern zählten demnach Frauen und Kinder, die in Lagern im Nordosten Syrien gefangen gehalten wurden. Ermittlungserkenntnissen zufolge waren darunter auch ein IS-Kämpfer in der Ukraine und ein Mitglied des IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ in Afghanistan, der für tausend Dollar drei Sturmgewehre kaufen wollte.

Die Anklagevorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich „vollumfänglich bestätigt“, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors bei der mündlichen Urteilsverkündung. Die Männer seien schuldig, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt und EU-Sanktionen unterlaufen zu haben. Sie wurden zu Strafen zwischen vier Jahren und neun Monaten und achteinhalb Jahren  verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Anklage auf umfangreiche Ermittlungsergebnisse gestützt. Dazu zählten nachrichtendienstliche Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Hinzu kamen Ermittlungsergebnisse der US-Behörde FBI, die das Bundeskriminalamt (BKA) erhalten hatte. Es lagen außerdem Chats aus mehreren Telegram-Gruppen, Abhörprotokolle sowie die Aussage eines Sachverständigen zum Thema islamischer Extremismus vor.

Verurteilung in Wien

Die vier Männer sollen innerhalb eines europaweit tätigen Netzwerks agiert und dabei in direktem Kontakt mit IS-Mitgliedern gestanden haben. Gelder in sechsstelliger Höhe sollen demnach bei persönlichen Übergaben, über das traditionelle Hawala-Geldtauschsystem und mittels Kryptoüberweisungen weitergegeben worden sein. Eine wichtige Rolle spielte eine Mittelsfrau in der Türkei mit Zugang zu den Gefangenenlagern, die nach FBI-Erkenntnissen IS-Mitglied war.

Auch ein Vermittler in Österreich, Yusup M., soll IS-Mitglied gewesen sein. Er war bereits im September 2025 in Wien zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Unter dem Pseudonym Abu Ashab habe der 33-Jährige mit zuletzt professionellen Online-Auftritten „horrende Summen“ zusammengetragen, hieß es in der Anklageschrift.

Aus den dem Gericht in Hamburg vorliegenden Chats ging der Richterin zufolge hervor, dass insbesondere mit Bildern von Kindern und Frauen sowie mit Hilfsaufrufen für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien in einem größeren Kreis von Tschetschenen für Geldspenden geworben werden sollte.

Humanitäre Hilfe

Die Angeklagten beteuerten bei dem zehn Monate dauernden Gerichtsprozess, dass sie Gelder nur für humanitäre und religiöse Zwecke hätten sammeln wollen. Verbindungen zum IS seien ihnen nicht bewusst gewesen und sie hätten diese abgelehnt.

Streit hatte es in dem Verfahren um die Aussage des vom Gericht bestellten Islamwissenschaftlers gegeben. Die Verteidigung forderte, einen weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen. Das Gericht lehnte dies ab.

Die Aussagen der Angeklagten wies Richterin Wende-Spors als „eindeutige Schutzbehauptungen“ zurück. In den Chats hätten sich vielfach Hinweise auf eine Unterstützung des IS gefunden. So zitierte sie: „Wer den Dschihad nicht mit dem Körper leisten kann, der soll Geld geben.“

Auch sei vom „Sieg gegen die Ungläubigen“ die Rede gewesen, der Unterstützung von Brüdern, die „auf dem Weg Gottes“ seien oder auch von der Hilfe für „kleine Löwen“ als Bezeichnung für junge Kämpfer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redigat und Faktencheck: Alexej Hock und Ulrich Kraetzer