Vier Jahre ist es her, dass Bilder riesiger Teppiche aus Gasblasen in der Ostsee um die Welt gingen. Sie entstanden am 26. September 2022, als Explosionen nahe der Insel Bornholm Löcher in die beiden Nord-Stream-Pipelines rissen. Drei der insgesamt vier Röhren wurden beschädigt.
Sofort wurde über die Verursacher spekuliert. Je weiter die Ermittlungen vorankamen – und je mehr Informationen aus den Behörden an die Öffentlichkeit gelangten – desto mehr rückte eine Gruppe Ukrainer in den Fokus. Gegen einen von ihnen, Serhii K., beginnt am 14.Oktober der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamburg.
Die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde Deutschlands wirft dem Offizier der ukrainischen Streitkräfte vor, die Gruppe aus Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten angeführt zu haben. Von Bord einer hochseetauglichen Segelyacht aus, der Andromeda, soll die Gruppe Hochleistungssprengstoff mit Zeitzündern an den Gasleitungen angebracht haben. Die Sprengsätze hätten schwere Schäden an den Pipelines angerichtet, so die Bundesanwaltschaft.
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Die Ermittler sammelten umfassende Beweise, angefangen bei Touristen-Fotos und einer Blitzer-Aufnahme von den verwendeten Autos, über zahlreiche Spuren am Boot, Reisedaten der polnischen Grenzbehörde, Suchdaten im Internet bis hin zu Mitschnitten von Telefonaten, die Serhii K. aus dem Gefängnis in Italien geführt hatte. Dort war er im August 2025 festgenommen worden. Einer der Taucher, Vladimir Z., wurde vor wenigen Wochen in Kroatien festgenommen. Auch er könnte bald nach Deutschland ausgeliefert werden.
Verbindung zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
Neben dem Nachweis der Tatbeteiligung dürfte sich die Verhandlung vor allem darum drehen, wie die Tat zu bewerten ist.
Die Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. und den Mittätern vor, „im Auftrag staatlicher Stellen“ ein Kriegsverbrechen begangen zu haben – denn sie hätten ein ziviles Objekt angegriffen.
Die Bundesanwaltschaft erläutert weiter, Ziel der Aktion sei es gewesen, die Gaslieferungen über die Pipelines zu unterbinden und so zu verhindern, „dass Russland die Einnahmen aus dem Handel mit Erdgas zur Finanzierung seiner Kriegsführungsanstrengungen nutzt“.
Damit stellt die Anklagebehörde die Tat in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Insofern stellt sich im Sinne der Täter die Frage, ob es sich bei den Pipelines nicht doch um ein legitimes militärisches Ziel gehandelt haben könnte, das dann im Umkehrschluss nicht durch das humanitäre Völkerrecht geschützt wäre.
Wer stimmte dem Einsatz zu?
Ein weiterer Aspekt ist, dass Serhii K. als Militärangehöriger offenbar auf Befehl gehandelt hat. Daraus ergibt sich die Frage, ob es aus völkerrechtlicher Sicht zulässig ist, einen ehemaligen Soldaten vor Gericht zu stellen. „Seit 150 Jahren kennt das internationale Völkerrecht die Gewohnheit, dass Soldaten, die nicht offensichtlich kriminelle Befehle ausführen, dafür nicht belangt werden dürfen“, hatte K.s Anwalt Nicola Canestrini im Interview mit dem NDR argumentiert, als es um dessen Auslieferung nach Deutschland ging.
Eine politische Dimension hat die Frage, wer der Aktion letztlich zugestimmt hat – wie weit in die Staatsspitze hinein die Befehlskette reichte. Genannt werden immer wieder der ehemalige Oberkommandierende der Streitkräfte, Walerij Saluschnyj, und Staatspräsident Wolodymyr Selenskyj. Letzterer hatte erklärt, er habe sich „niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte”.
Für das Gericht steht allerdings im Vordergrund, wie hoch das Strafmaß für den Angeklagten ausfallen soll. Für die Feststellung, dass es sich bei den Auftraggebern um „staatliche Stellen“ gehandelt hat, könnten dann auch schon die in der Anklageschrift genannten Belege genügen. Dazu zählen etwa die amtlich ausgestellten Pässe mit falschen Namen, die Serhii K. und seine Mitstreiter zur Tarnung nutzten. Der verwendete Spezialsprengstoff wird üblicherweise beim Militär eingesetzt.
Der Gerichtsprozess sorgt auch international für große Aufmerksamkeit. Viele Medienvertreter auch aus dem Ausland haben sich angemeldet. Es wird eine Übersetzung ins Ukrainische angeboten.
Redigat und Faktencheck: Lena Köpsell
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