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Annika Lutzke

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Zwischen Gefängnis und Nothilfe

Weder ausreisen noch bleiben ist erlaubt

Bleiben ist Pflicht. Bleiben ist strafbar. Nach einer Polizeirazzia in einem Zürcher Rückkehrzentrum erhält ein Mann einen Strafbefehl wegen rechtswidrigen Aufenthalts – obwohl er das Land laut Dublin-Verordnung gar nicht verlassen darf.

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Zwischen Gefängnis und Nothilfe

Unrechtmässig verschuldet

Personen, die von 10.50 Franken Nothilfe leben, sollen 30 Franken pro Tag Strafe zahlen – so steht es in zahlreichen Zürcher Strafbefehlen. Dabei heisst es längst im Gesetz: Mehr als 10 Franken sind unzulässig. Trotzdem halten Staatsanwaltschaften an der Praxis fest.

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Zwischen Gefängnis und Nothilfe

Wenn die Polizei in die Unterkunft kommt

Alle paar Wochen taucht die Polizei im Rückkehrzentrum Urdorf auf und durchsucht die Bewohner bis auf die Unterhose. Danach erhalten einige von ihnen einen Strafbefehl. Das Delikt: rechtswidriger Aufenthalt. Die Recherche von CORRECTIV.Schweiz und das Lamm zeigt: Das Vorgehen hat Methode. Und grenzt laut Rechtsexperten an Schikane.