Auch Ermittlungen gegen Tatverdächtige vom Anschlag auf AfD-Büro
Am 5. Januar 2019 veröffentlichte eine Facebook-Nutzerin eine Fotomontage. Sie geht um einen Vergleich zwischen zwei Anschlägen. Inzwischen wurde der Beitrag mehr als 2.700 Mal geteilt.
In diesem Faktencheck geht es um folgende drei Behauptungen:
- Ein „rechtsradikaler“ Täter sei für einen Bombenanschlag auf eine Moschee zu 10 Jahren Haft verurteilt worden.
- Die Staatsanwaltschaft habe keinen Antrag auf Haftbefehl gegen drei mutmaßlich linke Täter gestellt, die einen Anschlag auf ein AfD Büro verübt haben sollen.
- Die Deutsche Justiz sei nicht unabhängig.
Das Ergebnis unseres Faktenchecks:
Worum geht es?
Am 5. Januar 2019 veröffentlichte eine Facebook-Nutzerin eine Fotomontage. Sie geht um einen Vergleich zwischen zwei Anschlägen. Inzwischen wurde der Beitrag mehr als 2.700 Mal geteilt.
Behauptung 1:
Ein „rechtsradikaler“ Täter sei für einen Bombenanschlag auf eine Moschee zu 10 Jahren Haft verurteilt worden (Bild 1 zeigt die beschädigte Tür der Moschee).
Was stimmt?
Der Angeklagte Nino K. wurde am 31.08.2018 durch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und vier Monaten verurteilt. Den Hauptvorwurf bildete der Brandanschlag auf die Moschee (Bild 1). Am 26.09.2016 hatte Nino K. vor der Tür der Moschee eine Brand- und Sprengsatz deponiert und gezündet. Das Tatmotiv sei Hass gegen Muslime gewesen. Das Gericht fand den Angeklagten wegen versuchten Mordes in vier tateinheitlichen Fällen mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung, vorsätzlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und mit vorsätzlichem unerlaubten Herstellen und Führen eines Brand- und Sprengsatzes.