Wie gut Menschen im Krisenfall geschützt sind, hängt stark davon ab, wo sie leben. Ob nach einer Überschwemmung schnell Hilfe kommt, bei einem großflächigen Stromausfall die Versorgung gesichert ist oder Menschen im Kriegsfall Schutz finden, entscheidet sich auch vor Ort.
Doch wie gut sind Deutschlands Kreise auf solche Krisen vorbereitet? Bislang gab es kaum öffentlich zugängliche Daten darüber, wie gut sie ihre Bevölkerung im Ernstfall schützen können.
CORRECTIV hat deshalb alle 401 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland zur lokalen Krisenvorsorge angefragt. Die Ergebnisse zeigen, wie unterschiedlich die Kommunen auf Krisen vorbereitet sind – und wo wichtige Vorkehrungen fehlen.
Angesichts zunehmender Klimafolgen und geopolitischer Spannungen gewinnt der Katastrophen- und Zivilschutz an Bedeutung. Dabei kommt es nicht allein auf Behörden und Einsatzkräfte an. Denn die Vorsorge ist nicht alleine Aufgabe der Kreise: Auch die Bevölkerung muss wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten und sich selbst und andere schützen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen wissen, welche Gefahren drohen und was im Notfall zu tun ist. Dafür braucht es Transparenz darüber, was vor Ort vorbereitet ist – und wo Lücken bestehen.
Keine flächendeckenden Krisenpläne
Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Pläne für den Ernstfall aufzustellen. Darin ist festgelegt, wie Behörden und Einsatzkräfte im Katastrophenfall vorgehen. Die Bezeichnung solcher Pläne und die damit verbundenen Anforderungen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland und sind im jeweiligen Landesrecht geregelt.
Doch nicht überall liegt eine solche Planung vor: 38 der 266 Landkreise und kreisfreien Städte, von denen wir eine Antwort erhielten, gaben an, keinen Krisenplan zu haben. 25 weitere machten dazu keine Angaben. Von den übrigen 203 Kommunen haben nach eigenen Angaben lediglich 106 ihre Planung umgesetzt. Auffällig häufig fehlten demnach Handlungspläne in Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern.
Für diese Recherche hat CORRECTIV einen Fragenkatalog entwickelt, um den Stand der Krisenvorsorge auf lokaler Ebene zu erfassen. Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren wurde der Fragenkatalog mehrfach überarbeitet. Dafür wurden zunächst Fachleute befragt und umfassende Abfragen auf Landes-, Bundesland- und Kreisebene gestellt. Gespräche mit Angestellten von Kommunen, der Bundeswehr sowie von Organisationen aus der Notfall- und humanitären Hilfe flossen ebenfalls in die Überarbeitung ein.
Der Fragebogen fragt unter anderem ab, wie Landkreise und kreisfreie Städte auf Krisen reagieren, welche Erwartungen sie an die Bevölkerung haben und wie gut sie auf verschiedene Situationen vorbereitet sind. Dazu gehören etwa großflächige Stromausfälle, Wassermangel und Dürre, der Bedarf an Schutzräumen sowie die Reaktionsmöglichkeit auf Bedrohungen von außen, die etwa bei Sabotage, Cyberangriffen oder militärischen Konflikten relevant sein könnten. Weitere Fragen betreffen verfügbare Ressourcen und die Finanzierung der Krisenvorsorge sowie die konkreten Risiken, die der Klimawandel für die jeweiligen Regionen mit sich bringt.
Der Fragebogen wurde bereits in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Portugal, Italien, Rumänien, Estland, Norwegen, Island, Ungarn versandt. Falls Sie als Journalistin oder Journalist arbeiten und Interesse haben, gemeinsam mit uns im europäischen Ausland den Fragebogen zu verschicken, melden Sie sich gerne unter europe@correctiv.org.
Katastrophenschutz und Zivilschutz: Wer ist wofür zuständig?
Lange war die Aufgabenteilung klar: Der Katastrophenschutz reagiert auf Naturkatastrophen und andere zivile Schadenslagen – also etwa bei Hochwasser, Waldbränden, schweren Unwettern oder großflächigen Stromausfällen. Er soll die Bevölkerung schützen und die Folgen von Ereignissen begrenzen, die das Leben der Menschen und die Versorgung erheblich beeinträchtigen – ohne dass ein militärischer Konflikt vorliegt.
Der Zivilschutz soll dagegen die Bevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall schützen. Also bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen.
Doch diese Grenzen verschwimmen zunehmend. Auch ein Hochwasser kann die Stromversorgung lahmlegen, ein Cyberangriff kann Krankenhäuser oder Wasserversorger treffen. Manchmal lässt sich zunächst auch nicht eindeutig feststellen, ob etwa ein Stromausfall durch eine technische Störung, eine Naturkatastrophe oder gezielte Sabotage verursacht wurde. Für die Einsatzkräfte vor Ort können die Auswirkungen dennoch ähnlich sein. Zudem können mehrere Gefahren gleichzeitig auftreten und sich gegenseitig verstärken.
„Wir sind schon in mehreren Krisen“, sagt Jannik Hartmann, Associate Fellow am NATO Defence College mit Schwerpunkt auf kritischer Infrastruktur und Krisenforschung. „Wir haben Krieg in Europa, Sabotageakte in Deutschland und parallel dazu Hitzewellen und Unwetterereignisse.“
Auch Dennis Wolf, Referent für Lage- und Stabsausbildung beim Technischen Hilfswerk (THW) in Bonn, sieht veränderte Anforderungen. „Im Katastrophenschutz haben die Länder wegen der Klimaentwicklung in den vergangenen Jahren deutlich aufgerüstet“, sagt Wolf.
Beim Zivilschutz müssten die bestehenden Konzepte angesichts der veränderten Bedrohungslage dagegen neu bewertet werden. „Neben dem klassischen Bombenkrieg gehören heute auch Cyberangriffe, großflächige Stromausfälle und andere Szenarien zur Vorsorge.“
Für kreisfreie Städte und Landkreise wird daraus eine praktische Frage: Funktionieren Krisenstäbe und Kommunikation auch bei einem Stromausfall? Können Einsatzkräfte und Versorger zusammenarbeiten? Erreicht eine Warnung die Bevölkerung?
Katastrophen und Zivilschutz
Dabei ist wichtig: Die Länder sind grundsätzlich für den Katastrophenschutz zuständig, umgesetzt wird er vor allem durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie koordinieren im Ernstfall auch die Feuerwehr, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen. Dabei geht es etwa um den Schutz vor Hochwasser und anderen zivilen Schadenslagen.
Der Bund ist dagegen für den Zivilschutz zuständig – also für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Trotzdem können beide Bereiche in Ernstlagen zusammenarbeiten.
Deutschland verfügt über ein föderal aufgebautes System für den Bevölkerungsschutz. Im Katastrophenschutz liegt die Verantwortung grundsätzlich bei den Ländern. Vor Ort übernehmen vor allem Landkreise und kreisfreie Städte wichtige Aufgaben: Sie analysieren Gefahren, planen für verschiedene Szenarien und koordinieren im Ernstfall Feuerwehr, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen. Reichen die eigenen Kräfte nicht aus, kann Unterstützung aus anderen Regionen oder vom Bund hinzukommen. Bei besonders großen Schadenslagen kann auch internationale Hilfe angefordert werden. Dabei geht es etwa um den Schutz vor Naturkatasttrophen und anderen zivilen Schadenslagen.
Vom Katastrophenschutz im Frieden ist der Zivilschutz zu unterscheiden. Er ist Aufgabe des Bundes und dient insbesondere dem Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Dabei greift der Bund auf die Strukturen des Katastrophenschutzes zurück und ergänzt sie etwa durch Ausstattung und Warnsysteme. Hier geht es zwar um den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Trotzdem können beide Bereiche in Ernstlagen zusammenarbeiten.
Getragen wird der Bevölkerungsschutz von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und Hilfsorganisationen. Eine zentrale Rolle spielen Ehrenamtliche: Ein großer Teil der Einsatzkräfte arbeitet freiwillig. Im Verteidigungsfall liegt die Verantwortung für den Zivilschutz beim Bund.