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Kampf um Wasser

Wasserstress: Sparen sollen die anderen

Über 80 Landkreise und Städte rufen zum Wassersparen auf, verbieten die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen und drohen teils mit Bußgeldern im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Für die Industrie bleiben die Regeln dagegen weitgehend unverändert.

von Katarina Huth

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In Dutzenden Landkreisen ist es Bürgerinnen und Bürgern verboten, Wasser aus Flüssen und Seen zu entnehmen, beispielsweise zum Bewässern des Gartens. (Bild: KI-generiert)

Wer derzeit seinen Garten bewässern oder in der Hitze seinen Pool befüllen möchte, muss in vielen Regionen Deutschlands umdenken. In der Region Hannover dürfen Rasensprenger an heißen Tagen nur noch zu bestimmten Uhrzeiten laufen– bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Im Bodenseekreis ist inzwischen selbst das Schöpfen von Wasser mit Gießkanne oder Eimer aus Bächen und Flüssen verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Und in Stuttgart drohen bei Verstößen gegen das Wasserentnahmeverbot Bußgelder von bis zu 100.000 Euro

Immer mehr Städte und Landkreise greifen in Trockenphasen zu Sparappellen und Verboten, um ihre Gewässer und Wasserreserven zu schützen.

Laut CORRECTIV-Recherchen haben aktuell mehr als 80 Landkreise, Städte und Versorger Wasserentnahmeverbote verhängt, Wassernotstände ausgerufen oder ihre Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen. Das sind rund zwei Dutzend Regionen mehr als Anfang Juli vergangenen Jahres.

 

Ein Schwerpunkt liegt erneut im Süden und Osten Deutschlands. Besonders viele Sparappelle oder Verbote zählte CORRECTIV in Baden-Württemberg (18), Niedersachsen (13), Hessen und Nordrhein-Westfalen (beide 12). Es folgen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit jeweils sechs bis sieben Wasserregelungen. 

Ob die Behörden früher reagieren, weil sich Trockenperioden schneller zuspitzen oder weil sie aus den Dürresommern seit 2018 gelernt haben und vorsorgender handeln, lässt sich aus den Daten allein nicht beantworten. Klar ist aber: Der Umgang mit drohender Wasserknappheit verändert sich.

Nur für wen?

Bürgerinnen und Bürger sollen sparen – für die Industrie bleiben die erlaubten Mengen gleich

CORRECTIV hat alle Landesumweltämter oder -ministerien gefragt: Soll die Industrie künftig weniger Wasser entnehmen dürfen? Sollen Unternehmen künftig mehr für Wasserentnahmen zahlen? 15 Bundesländer antworteten bis Redaktionsschluss. Nur Niedersachsen reagierte nicht.

Die Antworten zeichnen ein erstaunlich einheitliches Bild. Keines der antwortenden Bundesländer plant derzeit, die erlaubten Wasserentnahmemengen der Industrie grundsätzlich zu verringern. Fast alle Ämter verweisen darauf, bestehende Wasserrechte könnten im Einzelfall angepasst oder widerrufen werden, etwa wenn die Trinkwasserversorgung gefährdet sei. Einen grundsätzlichen Kurswechsel plant jedoch keines der Länder. 

Während also immer mehr Kreise und Kommunen den privaten Wasserverbrauch regulieren, bleiben langfristige wasserrechtliche Genehmigungen für Chemieparks, Kraftwerke, Papierfabriken oder klimaschädliche Bergbauunternehmen weitgehend unangetastet.

Das ist der eigentliche Widerspruch dieses Sommers: Deutschland reguliert Wasserknappheit inzwischen bis zum Gartenschlauch – bei den größten Wasserentnahmen, nämlich von der Industrie, setzt die Politik weiter vor allem auf Einzelfallentscheidungen.

Unternehmen sollen teils mehr für Wasserentnahmen zahlen

Ganz untätig bleiben die Länder allerdings nicht. Während Kreise und Städte den Gartenschlauch regulieren, arbeiten einige wenige Länder an ihren Entgelten, die etwa Chemieunternehmen, Papierfabriken, Kraftwerke oder Getränkehersteller für die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zahlen. In Bayern gibt es seit dem 1. Juli dieses Jahres erstmals einen sogenannten Wassercent. Damit wird die Nutzung von Grundwasser kostenpflichtig. Brandenburg und Berlin prüfen im Zuge geplanter Gesetzesänderungen, ihre Entgelte anzupassen. 

Mecklenburg-Vorpommern geht am weitesten: Dort soll sich das Entgelt für Grundwasser Anfang 2027 von zehn auf 20 Cent je Kubikmeter verdoppeln, für Oberflächenwasser von zwei auf fünf Cent steigen. Und das betrifft künftig eben nicht nur Chemiebetriebe oder Kraftwerke, sondern auch Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Felder beregnen. Viele andere Länder sehen dagegen keinen Handlungsbedarf: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen und Sachsen planen derzeit keine Änderungen. 

Dabei unterscheiden sich die die Entgelte teilweise schon erheblich: Berlin verlangt 31 Cent pro Kubikmeter Grundwasser. Baden-Württemberg erhebt 5,1 Cent, Nordrhein-Westfalen fünf Cent. Nur Hessen und Thüringen erheben bis heute überhaupt kein Wasserentnahmeentgelt.

Einheitliche Anreize zum Wassersparen gibt es damit für die Industrie nicht. Dabei kam eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gerade 2025 zu dem Ergebnis, dass höhere Wasserentnahmeentgelte die Nachfrage nach Wasser an der Spree messbar senken können. 

Kommunen kontrollieren Wasserverbote inzwischen regelmäßig

Während viele Bundesländer noch über Wasserpreise diskutieren, greifen zahlreiche Städte und Landkreise bereits zu deutlich drastischeren Mitteln. Dass sie Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile Bußgelder von mehreren tausend oder sogar bis zu 100.000 Euro androhen, zeigt, wie ernst sie die drohende Wasserknappheit inzwischen nehmen. Denn durch den Klimawandel nehmen Trockenperioden und Hitze zu. 

Doch wie oft greifen die Behörden tatsächlich durch?

Die Antworten auf eine CORRECTIV-Anfrage zeigen: Viele Wasserbehörden kontrollieren inzwischen regelmäßig Flüsse und Bäche oder gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.

Im Bodenseekreis setzen die Behörden zunächst darauf, „zu beraten und zu begleiten, zum Beispiel in Richtung des Ausbaus sinnvoller Speichermöglichkeiten“. Das Landratsamt versuche, „die Öffentlichkeit regelmäßig bei vorhersehbaren Niedrigwasserphasen frühzeitig zu sensibilisieren, um die Gewässer zu schützen.“ Erst wenn das nicht ausreiche, folgten Sanktionen. Nach Angaben des Landratsamts werden im Jahr etwa zehn bis zwanzig Verstöße mit Bußgeldern geahndet. Diese lagen zuletzt zwischen 150 und 4.000 Euro. 

In der Region Hannover ist der Außendienst auch an Wochenenden unterwegs und kontrolliert stichprobenartig – vor allem auf großen Beregnungsflächen in der Landwirtschaft. Tatsächlich wurden bislang aber nur wenige Verstöße festgestellt. In fast allen Fällen reichte nach Angaben des Kommunalverbandes ein aufklärendes Gespräch, Bußgelder mussten bislang nicht verhängt werden. 

Stuttgart sieht das Wassergesetz sogar Bußgelder bis 100.000 Euro vor. Die Stadt betont allerdings, dass diese Obergrenze nur für besonders schwere Fälle vorgesehen sei. Im Regelfall bewegten sich Bußgelder im dreistelligen Bereich. Beim letzten Wasserentnahmeverbot im Sommer 2023 wurden nach Angaben der Stadt überhaupt keine Verstöße festgestellt. 

Die Antworten der Behörden zeigen auch einen Wandel: Wasserentnahmeverbote sind vielerorts keine Ausnahme mehr. Sie werden inzwischen fast routinemäßig vorbereitet, kontrolliert und – wenn nötig – auch durchgesetzt.

So reagieren Bürgerinnen und Bürger auf den Wasserstress

Während Politik und Behörden über Wasserrechte und Entgelte diskutieren, verändern Menschen ihren Alltag bereits. Über das CORRECTIV-Umfragetool CrowdNewsroom haben wir Leserinnen und Leser gefragt, wie sie vom Wasserstress betroffen sind. 

Ein Leser aus Partenheim in Rheinland-Pfalz berichtet, er habe seinen alten Öltank zu einer Regenwasserzisterne umgebaut. „Dadurch kann ich bis zu 5.000 Liter Regenwasser speichern. So hat eine neue Heizung (Wärmepumpe) doch mehrere gute Seiten.“

Ein anderer Teilnehmender berichtet, wie er Wasser im Alltag spare: „Duschen, nicht unter fließendem Wasser abwaschen, Waschmaschine und Geschirrspüler mit ECO-Programm, Verwenden von Grundwasser für den Garten“.

Andere wünschen sich grundsätzliche Reformen beim Umgang mit Wasser. „Wir wären für eine verbrauchsabhängige Bepreisung des Gutes Wasser “, schlägt ein Leser aus Baden-Württemberg vor. Er stellt sich eine solche gestaffelte Bepreisung so vor: „Man sollte pro Person im Haushalt einen bestimmten Bedarf zum Normal-Wasserpreis festlegen. Wer darüber hinaus mehr verbraucht oder verschwendet, bezahlt abgestuft dann deutlich höhere Preise.“

Der Kontrast könnte größer kaum sein: Während sich Bürgerinnen und Bürger auf Trockenperioden einstellen und Behörden den Wasserverbrauch zunehmend regulieren, sehen die meisten Bundesländer derzeit keinen Anlass, die erlaubten Wasserentnahmen der Industrie grundsätzlich zu beschränken.

Text und Recherche: Katarina Huth Redaktion: Justus von Daniels, Isabel Knippel Faktencheck: Isabel Knippel Grafik: Johannes Gille