Faktencheck

Nein, mit einer Resolution des Europarates ist ein „Impfzwang“ nicht rechtswidrig 

Im Internet kursiert ein Missverständnis über eine Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die Ende Januar beschlossen wurde: Sie untersage „jeglichen Impfzwang“, wird behauptet. Tatsächlich heißt es in dem Dokument, die Impfung gegen Covid-19 solle freiwillig sein. Rechtlich bindend ist das für die Mitgliedstaaten aber nicht. 

von Alice Echtermann

Symbolfoto Flaggen
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates kann keine rechtlich bindenden Entscheidungen für die Mitgliedstaaten treffen. (Symbolbild: picture alliance / Geisler-Fotopress / Robert Schmiegelt)
Behauptung
Aufgrund einer Resolution des Europarates sei „ab sofort jeder Impfzwang von vornherein rechtswidrig“.
Bewertung
Größtenteils falsch
Über diese Bewertung
Größtenteils falsch. Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind nicht rechtlich bindend für die Mitgliedstaaten. 

Hinweis: Die Webseite Unzensuriert hat ihren Artikel am 10. Februar 2021 korrigiert. Unser Faktencheck bleibt zur Dokumentation unverändert. 

Die österreichischen Webseite Unzensuriert schreibt Anfang Februar, ein „Impfzwang“ sei aufgrund einer Resolution des Europarates „ab sofort rechtswidrig“. Ein paar Tage zuvor war bereits ein ähnlicher Artikel des Blogs Laufpass erschienen, der laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 4.300 Mal auf Facebook geteilt wurde. Dort steht in der Überschrift: „Europarat untersagt Diskriminierung von Ungeimpften“.

Tatsächlich gibt es eine Resolution des Europarates, wonach kein Druck auf Menschen ausgeübt werden sollte, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Beschluss ist aber nicht rechtlich bindend für die Mitgliedsstaaten – also auch nicht für Deutschland. Er stellt kein Verbot dar. 

Die „Resolution 2361 (2021)“ wurde am 27. Januar von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedet. Es handelt sich um „ethische, rechtliche und praktische Empfehlungen für den sicheren und fairen Einsatz von Impfstoffen gegen Covid-19“. 

Darin heißt es an einer Stelle, die Mitgliedstaaten sollten „sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn sie es nicht selbst möchten“. Im darauf folgenden Absatz steht zudem, die Staaten sollten „sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, nicht geimpft wurde“. 

Resolutionen des Europarats sind nicht rechtlich bindend 

Per E-Mail teilte uns Tanja Kleinsorge, eine Sprecherin des Europarates, mit, die Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hätten „keine rechtlichen Auswirkungen“: „Sie sind nicht rechtlich bindend“. Allerdings hätten die Resolutionen, insbesondere wenn sie „mit so großer Mehrheit verabschiedet worden sind wie die Resolution 2361 (2021) […] natürlich schon einen Einfluss auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten, wenn auch nur indirekt“. 

Dass der Europarat weder Beschlüsse fassen kann, die die Mitgliedstaaten unmittelbar verpflichten, noch Entscheidungen fällen kann, die in den Staaten wirksam sind, steht auch auf der Webseite des Bundestags

Es stimmt also nicht, dass der Europarat Diskriminierung von Ungeimpften „untersagt“ hat oder (wie Unzensuriert schreibt) „jeder Impfzwang von vornherein rechtswidrig“ sei. Zu einem solchen Verbot ist die Parlamentarische Versammlung des Europarats nicht berechtigt. Die Resolution ist eine Empfehlung, kein Verbot. 

Die Seite Laufpass hat inzwischen in dem Artikel auch einen Absatz hinzugefügt, in dem das klargestellt wird. In der ursprünglichen Version des Textes war dieser Hinweis nicht enthalten. 

Bundesregierung betonte mehrfach, die Impfung gegen Covid-19 sei freiwillig

Dem Europarat (Council of Europe) gehören 47 Staaten an, darunter Deutschland. Er besteht aus einem Ministerkomitee, das aus den Außenministern und den Ständigen diplomatischen Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist. In der Parlamentarischen Versammlung kommen Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Parlamente zusammen. Für Deutschland sind dies 18 Bundestagsabgeordnete

Bei der Abstimmung für Resolution über Covid-19-Impfstoffe waren fünf deutsche Abgeordnete anwesend; alle stimmten der Resolution zu

In Deutschland hat die Bundesregierung mehrfach betont, die Impfung gegen Covid-19 sei freiwillig. Gesagt haben das in den vergangenen Monaten zum Beispiel Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzlerin Angela Merkel. Allerdings gibt es laut Medienberichten Sorgen, dass zum Beispiel Unternehmen die Impfung zur Bedingung für ihre Leistungen machen könnten. Hier gelte die Vertragsfreiheit im Privaten, berichtete der MDR unter Berufung auf eine Gesundheitsrechtlerin.

Update, 12. Februar 2021: Inzwischen hat das Bundesgesundheitsministerium auf unsere Presseanfrage geantwortet. Per E-Mail teilte eine Sprecherin mit: „Resolutionen des Europarates haben empfehlenden Charakter. Die von Ihnen angesprochene Resolution ist vom BMG mitverhandelt worden. Für uns steht inhaltlich der Aspekt des „gerechten Zugangs“ der gesamten Bevölkerung zu Impfungen im Vordergrund. Zum Aspekt verpflichtende Impfung kann ich Sie darauf hinweisen, dass die Coronavirus-Schutzimpfung in Deutschland freiwillig ist. Darauf hat Bundesgesundheitsminister Spahn mehrfach versichert. “

Redigatur: Sarah Thust, Tania Röttger

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: 

  • Resolution 2361 (2021) des Europarates im Wortlaut: Link
  • Pressemitteilung zur Resolution (27. Januar 2021): Link
  • Bundestagsinformationen zum Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: Link