Faktencheck

Kein neues Gesetz: Arbeitgeber zahlen weiter Krankengeld

In einem Tiktok-Video ist von einem angeblichen neuen Gesetz die Rede. Arbeitgeber würden nicht mehr für krankheitsbedingte Fehltage zahlen. Doch das stimmt nicht.

von Gabriele Scherndl

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Dieser Tiktok-Beitrag wurde über eine halbe Million Mal angesehen. Doch die Infos darin sind falsch, so eine Gesetzesänderung gibt es nicht. (Quelle: Tiktok, Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
In Deutschland sei kürzlich ein neues Gesetz eingeführt worden, wonach Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kein Gehalt mehr für krankheitsbedingte Fehltage zahlen müssen, selbst wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Bewertung
Frei erfunden
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Frei erfunden. Sind Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. An dieser Regelung ist laut Bundesgesundheitsministerium und der Krankenkasse Barmer keine Änderung geplant.

„Aktuelle Nachrichten“, heißt es in einem Tiktok-Beitrag von Anfang Mai, der über eine halbe Million Nutzerinnen und Nutzer erreichte. Darin ist von einer Gesetzesänderung die Rede: In Deutschland würden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden künftig kein Gehalt mehr für krankheitsbedingte Fehltage zahlen müssen. Derselbe Beitrag auf Türkisch wurde über 200.000 Mal gesehen. Doch diese Infos sind falsch.

Die aktuellen Regeln sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Demnach bekommen Arbeitnehmende in der Regel sechs Wochen lang weiter ihr Gehalt vom Arbeitgeber, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach diesen sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, es fällt dann aber geringer aus als das bisherige Gehalt.

Diese Sechs-Wochen-Regelung stand auch schon in der Ursprungsfassung des Gesetzes 1994 (S. 52). Es gab also keine jüngste Änderung an dieser Regel.

Krankenkasse und Gesundheitsministerium: Keine Regeländerung geplant

Und das soll so bleiben: „Änderungen sind nicht beabsichtigt“, schreibt dazu Parissa Hajebi, Sprecherin im Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck. So ist der Kenntnisstand auch bei der Krankenkasse Barmer: „Anstehende oder kürzlich erfolgte Veränderungen des Gesetzes oder aktuelle Debatten darüber sind uns bisher nicht bekannt“, schreibt Sprecher Daniel Freudenreich. Ähnlich lautet die Antwort der Krankenkasse DAK, die die Behauptung als „Fake News“ einordnet.

Der Tiktok-Account, der auf Türkisch damit wirbt, Nachrichten aus Deutschland zu verbreiten, war für CORRECTIV.Faktencheck nicht erreichbar. 

Redigatur: Max Bernhard, Viktor Marinov

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Übersichtsseite Krankengeld, Bundesgesundheitsministerium: Link (archiviert) 
  • Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) in der aktuellen Fassung: Link (PDF)
  • Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) in der ursprünglichen Fassung von 1994: Link 

Update, 29. Mai 2024: Wir haben eine Antwort der DAK ergänzt.

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