Müllentsorgung: Nein, der deutsche Staat übernimmt ab 2025 nicht die Kosten
Es klingt wie eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter: Gebühren für die Entsorgung des Haushaltsmülls würden künftig entfallen, der deutsche Staat komme ab 2025 dafür auf. Doch die Behauptung, die auf Tiktok kursiert, stimmt nicht.
Auf Tiktok kursiert eine vermeintlich erfreuliche Nachricht: Ab 2025 würden die Müllgebühren entfallen. Denn der Staat übernehme ab 1. Januar die gesamten Müllkosten., Gebühren für Mülltonnen und Entsorgung würden somit entfallen, heißt es. Auch Vermieter müssten sich nicht mehr um die Weitergabe der Kosten an die Mieter kümmern. Behauptet wird das in mehreren Tiktok-Videos, die insgesamt mehr als eine Million Mal angesehen wurden. Doch die Behauptung ist frei erfunden.
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck klar, eine solche Regelung gebe es nicht. Auch sei dem Ministerium nicht bekannt, dass darüber diskutiert werde. In den Protokollen der Bundestagssitzungen finden sich keine Belege für eine solche Debatte. Eine Google-Suche zeigt, dass es auch keine Berichte von etwaigen Diskussionen über eine solche Neuregelung gibt.
Zudem erklärt das BMUV: „Gebührenrecht ist Landesrecht: Der Bund dürfte nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes gar kein Gesetz zu kommunalen Gebühren erlassen.“
Höhe der Müllgebühren ist und bleibt kommunal geregelt
In Deutschland gilt also weiterhin: Jeder Haushalt muss die Müllgebühren selbst zahlen. Vermieter sind verpflichtet, Mülltonnen aufzustellen. Laut Betriebskostenverordnung können die Müllgebühren durch den Vermieter als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Nicht nur die Bestimmungen darüber, nach welchen Müllarten zu trennen ist, und wie häufig Mülltonnen geleert werden, sondern auch die Höhe der Gebühren für die Entsorgung von Haushaltsmüll sind kommunal geregelt – und können damit je nach Wohnort unterschiedlich sein. Eine Sprecherin des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt: „Gebühren werden in der Regel durch die Abfallsatzungen der Kommunen festgelegt. Wie diese Abfallgebühren zu kalkulieren sind, bestimmen wiederum die Kommunalabgaben- und Abfallwirtschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer.“ Die Gebühren unterscheiden sich je nach Region, weil unterschiedliche Leistungen, Standorte und sonstige Rahmenbedingungen wie Geografie für die Entsorgung vor Ort berücksichtigt werden müssten, so die Sprecherin.
Wie hoch die Gebühren ausfallen und wie sie sich konkret zusammensetzen, ist auf den Webseiten der jeweiligen Entsorgungsunternehmen nachzulesen – beispielsweise bei der Stadtreinigung Hamburg oder den Berliner Stadtreinigungsbetrieben. Die Gebühren erhöhen sich zum 1. Januar 2025 laut Abfallsatzungen zum Beispiel in Potsdam und Erfurt.
Dass die Gebühren unterschiedlich hoch ausfallen, zeigt auch ein Müllgebührenranking von 2022 im Auftrag von Haus & Grund Deutschland, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Unter den hundert einwohnerstärksten Städten fielen die Gebühren damals in Nürnberg, Flensburg und Wolfsburg am niedrigsten aus; besonders teuer war es in Bergisch Gladbach, Trier und Leverkusen.
Wir konfrontierten einen der Verbreiter mit unserer Recherche. Er verweist auf ein anderes Tiktok-Video, das er als Quelle angibt. Dieses sowie sein eigenes Video sind inzwischen nicht mehr abrufbar.
Redigatur: Kimberly Nicolaus, Steffen Kutzner