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Keine neue Regel: Wer fahren darf, hängt nicht vom Fahrzeugschein ab

Anders als virale Kurzvideos behaupten gilt weiterhin: Auch nicht im Fahrzeugschein eingetragene Personen dürfen mit Zustimmung des Halters fahren, solange sie einen Führerschein haben.

Zulassungsbescheinigung PKW
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird umgangssprachlich meist Fahrzeugschein genannt (Bild: Zoonar / Picture Alliance)
Behauptung
Ab dem 1. September 2025 dürfe nur noch die im Fahrzeugschein eingetragene Person das Auto fahren. Ansonsten drohten Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und volle Haftung bei Unfällen.

Faktensammlung


Auf Tiktok und Facebook verbreiten mehrere Kurzvideos die Behauptung. In einem Facebook-Video mit 1,4 Millionen Aufrufen heißt es: „Ab dem 1. September 2025 wird’s ernst. Wer nicht im Fahrzeugschein steht, fährt illegal.“ In den Kommentaren weisen Nutzerinnen und Nutzer darauf hin, dass die Behauptung falsch ist, einige scheinen die angebliche Regeländerung aber für echt zu halten.


Kontext: Im Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I, ist neben technischen Informationen über das Fahrzeug auch der Fahrzeughalter eingetragen. Diese Person ist verantwortlich für TÜV, Steuern und Versicherungen für das Fahrzeug. Fahrerinnen und Fahrer stehen nicht im Fahrzeugschein.


Ein Auto dürfen nach dem Straßenverkehrsgesetz alle fahren, die einen gültigen Führerschein besitzen (§2 StVG). Sie müssen ebenso fahrtüchtig sein und die Erlaubnis des Fahrzeughalters haben, präzisiert der ADAC auf Anfrage von CORRECTIV.Faktenforum. Damit das Auto für den Straßenverkehr zugelassen wird, braucht es nach der Fahrzeugzulassungsverordnung eine Kfz-Haftpflichtversicherung (§3 FZV).


Für Änderungen im Straßenverkehrsrecht ist das Bundesministerium für Verkehr (BMV) zuständig. Auf eine Anfrage vom Faktenforum teilt eine Sprecherin mit: „Es gab keine Regeländerung und es ist auch keine in Planung“. Der ADAC bezeichnet die Behauptung zur angeblichen Änderung ebenfalls als Falschmeldung. Auch die Suche mit verschiedenen Suchmaschinen liefert keine Belege für eine solche Änderung.


Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein Fahrerkreis festgelegt. Das sind alle Personen, die das Auto fahren. Kommt es zu einem Unfall mit einer nicht eingetragenen Person am Steuer, gilt der Versicherungsschutz weiter, schreibt ein Pressesprecher des ADAC auf Anfrage. Die Versicherung kann aber Vertragsstrafen oder Nachzahlungen verlangen oder den Vertrag kündigen. In Notfällen erlauben Versicherer aber in der Regel, dass ein nicht eingetragener Fahrer das Auto fährt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der eingetragene Fahrer in einer gesundheitlichen Notlage ist.


Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Anna Süß; Redigatur: Viktor Marinov