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Keine Behandlung wegen Trump-Kappe? Arzt-Video ist ein Sketch

Ein Mann wird aus dem Behandlungszimmer geschickt – angeblich weil er Trump-Anhänger ist. Das soll ein online kursierendes Video belegen. Echt ist die Situation jedoch nicht.

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Behauptung
Ein Video zeige, wie eine Ärztin sich weigere, einen Patienten zu behandeln – weil dieser ein Trump-Anhänger sei. Es gebe in Berlin bereits ähnliche Fälle.
Einordnung
Das Video zeigt keinen echten Vorfall, sondern einen inszenierten Sketch. Hinweise auf reale Fälle in Berlin gibt es nicht. Eine Behandlungsablehnung allein wegen politischer Einstellung wäre berufsrechtlich problematisch.

Faktensammlung


Ein Video kursiert mehrfach auf Facebook und X. Es zeigt eine Schwarze Ärztin, die mit einem Mann, offenbar einem Patienten, streitet und ihn aus dem Raum schickt. Der Mann trägt eine rote Kappe mit der Aufschrift „Make America Great Again“. Auf X beschreibt ein Nutzer das Video so: „Arzt weigert sich, Patient zu behandeln, weil dieser ein Trump-Anhänger ist. Sie sollte dafür ein Berufsverbot bekommen. Es gibt in Berlin bereits ähnliche Fälle. Sie lassen Andersdenkende vorsätzlich sterben und nennen es Aktivismus.“

In den Kommentaren unter einem Beitrag finden wir einen englischen Beitrag über das Video, ergänzt durch eine Community-Note. Diese erklärt, das Video zeige einen Sketch, keine echte Situation und verweist auf Faktenchecks in englischer Sprache. Die Community-Note fehlt bei den deutschsprachigen Beiträgen.


Das Video hat ursprünglich der Tiktok-Nutzer @thomasgibson31 im Februar 2025 hochgeladen. Inzwischen ist der Tiktok-Account nicht mehr aufrufbar. Eine archivierte Version zeigt aber, dass das Video dort hochgeladen wurde. Der Nutzer hat immer wieder ähnliche inszenierte Begegnungen hochgeladen: Ein Video soll etwa zeigen, wie eine Lehrerin wegen einer MAGA-Kappe „explodiert“, in einem anderen Video ist es eine Restaurantbesucherin. Auch erkennen wir, dass dieselben Schauspielerinnen und Schauspieler in mehreren Videos verschiedene Charaktere spielen.

Auch bei dem Video der angeblichen Behandlungssituation handelt es sich um einen Sketch: Die Beteiligten lachen teils während der Aufnahme.


Können Ärztinnen in Deutschland die Behandlung von Patienten wegen deren politischer Einstellung ablehnen? Im Gelöbnis der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin verpflichten sie sich, sich nicht durch persönliche Merkmale, wie politische Zugehörigkeit, in ihren ärztlichen Pflichten beeinflussen zu lassen. Zugleich regelt § 7 Absatz 2 der Berufsordnung, dass Ärztinnen und Ärzte – außer in Notfällen oder bei besonderen rechtlichen Verpflichtungen – grundsätzlich frei sind, eine Behandlung abzulehnen.

Die Ärztekammer Berlin schreibt uns dazu: „Das Berufsrecht würde eine Ablehnung der Behandlung wegen der politischer Einstellung des Patienten für berufsrechtlich problematisch erachten, soweit Patientinnen und Patienten keine menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden oder ähnliche Ansichten äußern.“


Manche Beiträge behaupten, in Berlin habe es bereits ähnliche Fälle gegeben. Wir haben die Ärztekammer Berlin und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin angefragt, ob ihnen Informationen dazu vorliegen. Bei beiden Stellen können sich Patientinnen und Patienten beschweren, wenn sie Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten vermuten oder ihnen eine Behandlung verweigert wurde.

Die Ärztekammer schreibt, bisher wurden ihr „keine Sachverhalte der geschilderten Art angezeigt“. Auch von der Kassenärztlichen Vereinigung heißt es: „In den letzten 12 Monaten sind keine Beschwerden zu diesem konkreten Thema bei der KV Berlin eingegangen.“

Medienberichte über solche Fälle in Berlin finden wir ebenfalls nicht. Mehrere Medien berichteten vor fünf Jahren über einen Fall, bei dem ein Hausarzt in Baden-Württemberg den Behandlungsvertrag mit einer Patientin gekündigt haben soll, weil das Vertrauensverhältnis durch ihre Bundestagskandidatur für die AfD zerstört sei. Die Berichte stützen sich jedoch vor allem auf die Schilderung der Patientin – die Vorgeschichte und den Anlass thematisierten sie nicht.


 

Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Anna Süß; Redigatur: Viktor Marinov