Hintergrund

Viel Aufregung über eine „Vermutung“: Was hinter dem Bericht des Bundesrechnungshofs über Intensivbetten steckt

Gefälschte Zahlen zu belegten Intensivbetten, Betrug und Lügen: In einigen Medienberichten wird derzeit der Eindruck erweckt, der Bundesrechnungshof habe einen riesigen Skandal aufgedeckt. Dabei wird so einiges verdreht und Kontext weggelassen. 

von Alice Echtermann

Intensivbett
Die Krankenhäuser melden seit Frühjahr 2020 die Zahl der belegten und verfügbaren Intensivbetten an das Intensivregister (Foto: Picture Alliance / DPA / Sven Hoppe)

„Horror-Zahlen gefälscht – der große Betrug mit den Intensivbetten“, schrieb die Bild-Zeitung am 11. Juni. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes habe „einen der größten Skandale der Corona-Krise“ „enthüllt“, heißt es in dem Artikel. „Zahlreiche Kliniken“ hätten bewusst weniger freie Intensivbetten gemeldet, um mehr Geld zu bekommen. Und: Die Bundesregierung habe „seit Monaten über die Manipulation“ Bescheid gewusst. 

Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 4.000 Mal auf Facebook geteilt. Wer diesen Text, andere Medienberichte oder Kommentare zum Thema liest, bekommt den Eindruck, dass der Bundesrechnungshof einen „Betrug“ oder eine „Lüge“ nachgewiesen habe, es also handfeste Beweise gebe. In mehreren Berichten wird außerdem suggeriert, die Pandemielage in Deutschland sei aufgrund gefälschter Zahlen falsch eingeschätzt worden, und womöglich seien Maßnahmen wie der Lockdown nicht nötig gewesen. 

Dies sind zwei Dinge, die getrennt betrachtet werden müssen – zum einen der Vorwurf der Schummelei, zum anderen die angebliche Bedeutung davon für die Corona-Maßnahmen. 

Was war passiert?

Es gab laut Bundesrechnungshof und Bundesgesundheitsministerium wirklich eine „Vermutung“ durch das Robert-Koch-Institut, dass manche Krankenhäuser absichtlich niedrige Zahlen freier Intensivbetten meldeten, um Ausgleichszahlungen zu erhalten. 

Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Bundestags in der vergangenen Woche einen Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung ausgehändigt. Obwohl der Bericht nicht öffentlich ist, gelangte er in die Hände von Journalistinnen. Tagesschau.de veröffentlichte am 10. Juni einen Artikel, der mehrere Punkte daraus zusammenfasste. Einer davon war, dass der Bundesrechnungshof mögliche Fehlanreize durch Corona-Zahlungen an Krankenhäuser kritisierte. 

Der Bericht liefert jedoch keine konkreten Belege für Betrug. Der Verdacht ist zudem kein ausreichender Beweis dafür, dass die Lage auf den Intensivstationen in Deutschland insgesamt falsch eingeschätzt wurde. 

Bundesrechnungshof sieht Anreize für Kliniken, wenig freie Intensivbetten zu melden

Der Bericht des Bundesrechnungshofes liegt CORRECTIV.Faktencheck vor. Da er nicht veröffentlicht wurde, wollte uns ein Sprecher des Bundesrechnungshofs dazu keine Stellungnahme geben. 

Im Bericht heißt es, Corona-Zuschüsse könnten Kliniken motivieren, die Zahl der freien Intensivbetten niedriger anzugeben als sie tatsächlich ist. So könnte der Anteil von weniger als 25 Prozent freier Intensivbetten erreicht werden, der eine Voraussetzung für die Ausgleichszahlungen ist. In diesem Kontext zitiert der Bundesrechnungshof einen Brief des Robert-Koch-Instituts (RKI) an das Bundesgesundheitsministerium, in dem von einer diesbezüglichen „Vermutung“ die Rede gewesen sei. Das RKI habe auf „zahlreiche E-Mails und Telefonate“ verwiesen, in denen diese Gefahr mitgeteilt worden sei. Das RKI habe daher die gemeldeten Daten als nicht aussagekräftig genug bezeichnet und empfohlen, die Ausgleichszahlungen nicht mehr davon abhängig zu machen.

Krankenhäuser senden Daten an das Intensivregister

Kurz zum Hintergrund: Die Zahl der belegten und freien Intensivbetten in Deutschland wird seit dem Frühjahr 2020 in einem zentralen Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) erfasst. Der tägliche Bericht der Divi basiert auf Meldungen der Krankenhäuser. Wichtig ist: Die Daten zeigen den gemeldeten Ist-Zustand der tatsächlich betreibbaren Intensivbetten. Dafür spielt es eine Rolle, ob ausreichend Personal und Ressourcen zum Betrieb eines Intensivbettes vorliegen – das reine Vorhandensein des Bettes reicht nicht aus. Die Meldung der Kapazitäten ist für Krankenhäuser seit Mitte April 2020 verpflichtend.  

Es geht also um eine Vermutung des RKI, dass nicht alle Krankenhäuser korrekte Zahlen meldeten. Dieser Verdacht wurde vom Bundesrechnungshof wiedergegeben. Konkrete Belege oder Fälle werden nicht erwähnt.

Ein erster Bericht der Bild, der das Thema am 10. Juni aufgriff, formulierte noch recht vorsichtig die Frage: „Haben die Kliniken bei Intensivbetten gelogen?“ Der Bericht des Bundesrechnungshofes „lege dies nahe“. Einen Tag später schrieb die Bild dann von „Betrug“ und einer „Intensivbetten-Lüge“. Die Berichte enthalten aber keine neuen Informationen, die einen solchen Verdacht erhärten könnten. 

RKI: Zahlen im Intensivregister sind belastbar

Wir haben das RKI gefragt, ob der vom Bundesrechnungshof erwähnte Brief existierte und ob Belege vorliegen, dass Krankenhäuser falsche Zahlen meldeten. Darauf ging das RKI nicht ein. Eine Sprecherin teilte uns per E-Mail mit, man kommentiere keine nicht-öffentlichen Berichte Dritter. 

Sie fügte jedoch eine Stellungnahme hinzu, die der Spekulation widerspricht, die Lage auf den Intensivstationen in Deutschland sei falsch eingeschätzt worden. Das Intensivregister habe „zu jeder Zeit belastbare Daten zur Bewertung der Pandemie und der Lage auf den Intensivstationen bereitgestellt“, schrieb die RKI-Sprecherin. Die Daten hätten sich stets mit der epidemiologischen und klinischen Entwicklung gedeckt.  

E-Mail des RKI zu Intensivbetten
Die Stellungnahme des RKI zum Thema Intensivbetten per E-Mail (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Bundesgesundheitsministerium: Keine „belastbaren Erkenntnisse“ über Betrug

Auf unsere Anfrage hin bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, dass es einen entsprechenden Hinweis des RKI gab: „Das RKI hat gegenüber dem BMG dabei explizit darauf hingewiesen, dass diese Befürchtungen nicht mit Daten oder Analysen belegt werden können. Es lagen zu keinem Zeitpunkt belastbare Erkenntnisse darüber vor, dass die an das RKI übermittelten Angaben zur Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten künstlich zu hoch angesetzt waren.“ Dennoch habe das Ministerium sofort Maßnahmen getroffen, unter anderem habe es ein Gespräch mit den Vertreterinnen der Bundesländer gegeben. 

Der BMG-Sprecher schrieb uns außerdem, dem Ministerium lägen keine Belege vor, dass es zu einer Fehleinschätzung der Situation auf den Intensivstationen gekommen ist. Zur Bewertung der epidemiologischen Lage in Deutschland müssten immer verschiedene Faktoren gemeinsam betrachtet werden.   

Intensivbetten-Belegung ist keine formale Grundlage für Corona-Maßnahmen, diente aber oft als Begründung 

Nicht nur die Bild, sondern mehrere Medienberichte suggerieren, dass es aufgrund gefälschter Intensivbett-Zahlen keine Begründung für einen Lockdown gab. In einem Artikel der BZ heißt es, die Intensivbetten-Belegung sei die „Zahl, die als harte Währung der Pandemie galt, auf deren Grundlage Deutschland mehrfach in den Lockdown ging“. Und in einem Kommentar im Stern schrieb ein Journalist: „Seit Januar weiß das Gesundheitsministerium in Berlin, dass die Zahlen der gemeldeten Intensivbetten falsch sind. […] Trotzdem wurden auf Grundlage dieser falschen Zahlen die dramatischsten Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten in Deutschland nach dem Krieg beschlossen und durchgesetzt. Obwohl man wusste, dass die Zahlen nicht verlässlich sind.“

Damit wird erstens der Verdacht zur Tatsache gemacht, und zweitens ist es eine starke Vereinfachung. Es wird außer Acht gelassen, dass es für die Corona-Lage in Deutschland mehrere Parameter gibt. Die Zahl der belegten Intensivbetten wurde bisher nicht als formaler Grenzwert für die Corona-Maßnahmen genutzt. Hierfür wurde stets auf den Inzidenzwert geschaut (CORRECTIV.Faktencheck berichtete). Ein Umstand, der in den vergangenen Monaten auch kritisiert wurde, weil manche Expertinnen und Experten die Situation auf den Intensivstationen für aussagekräftiger hielten.

Angela Merkel: „Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen“

Dennoch spielten die Intensivbetten auf der emotionalen Ebene der Debatte eine große Rolle. Die Warnung vor überlasteten Intensivstationen wurde oft angeführt, um strengere Maßnahmen zu fordern. Zuletzt kam diese Warnung sehr eindringlich von der Divi im April 2021 und wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen (hier, hier und hier). Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte Mitte April im Bundestag, die bundesweit einheitliche „Notbremse“ sei „überfällig“, denn: „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen. Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“  

Die Warnung der Divi war durchaus umstritten, auch darüber wurde berichtet. So kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, laut einem Medienbericht, „Schreckensszenarien“ könnten aus seiner Sicht nicht den gewünschten Effekt erzielen und die Krisenkommunikation müsse verbessert werden. Bild zitierte Gaß Anfang April mit den Worten, es sei keine totale Überlastung des Gesundheitssystems in Sicht. 

Divi und DKG weisen Manipulationsvorwürfe zurück 

Als Reaktion auf die Medienberichte betonte die Divi in einer Pressemitteilung am 11. Juni: „Als wissenschaftliche Fachgesellschaft und als Mediziner, stützen wir unsere Aussagen und unsere Meinungen nicht auf einzelne Daten, wie auch nicht auf eine einzige Quelle. Selbstverständlich gleichen wir Meldungen im Divi-Intensivregister mit anderen Daten und weiteren Experten ab. Die Divi hat keinen Hinweis darauf, dass eine bewusste Falschmeldung der Krankenhäuser erfolgt ist. Wir weisen den Verdacht entschieden zurück, Kliniken würden sich im großen Stil durch bewusste Falschmeldungen bereichern.“

Auch der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß teilte am 10. Juni mit, Ausgleichszahlungen hätten Klinikschließungen während der Pandemie verhindert. „Dass viele neu geschaffene und freigehaltene Behandlungsplätze letztlich nicht gebraucht wurden, ist ein Glücksfall und war so nicht vorhersehbar. Wer heute behauptet, Krankenhäuser hätten sich ungerechtfertigt an Ausgleichszahlungen bereichert, nährt Falschbehauptungen und verkennt die Ausnahmesituation, in der wir uns noch vor wenigen Monaten befunden haben.“ 

Inwiefern könnten Ausgleichszahlungen Fehlanreize für Krankenhäuser setzen?

Die Behauptung, Kliniken würden falsche Zahlen melden, um sich zu bereichern, ist nicht neu. Sie wurde schon vor Wochen von Gegnern der Corona-Maßnahmen im Internet verbreitet. Der „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks hat sich das Thema im Mai in einem Faktencheck angeschaut. 

Im Kern geht es bei der Spekulation über finanzielle Anreize zum Schummeln um das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Seit dem 18. November 2020 ermöglicht es Sonderzahlungen für Krankenhäuser, die eine zusätzliche Belastung durch die Corona-Pandemie ausgleichen sollen. 

In Paragraf 21 des Gesetzes sind diverse Voraussetzungen genannt, die dafür erfüllt sein müssen. Demnach können Krankenhäuser zusätzlich gefördert werden, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegen, wo die Intensivbetten-Auslastung an sieben aufeinanderfolgenden Tagen bei 75 Prozent liegt. Zudem muss in diesen Landkreisen die 7-Tage-Inzidenz über 70 liegen. In einer Verordnung von April 2021 wurde dieser Grenzwert auf 50 gesenkt. Die „für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde“ – auf Ebene des Bundeslandes – bestimmt laut Gesetz die Krankenhäuser, die eine Ausgleichszahlung beantragen dürfen. 

Dass für die Zahlungen viele Voraussetzungen erfüllt werden müssen, betont auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Stellungnahme vom 11. Juni. „Wollten Krankenhäuser also ungerechtfertigt Leistungen beziehen, müssten sie sich über Trägergrenzen hinweg im Landkreis abstimmen und konzertiert falsche Zahlen melden.“  Und: „Es gibt weder konkrete Hinweise noch belegbare Vorwürfe gegen ein Krankenhaus.“ 

Auch das Bundesgesundheitsministerium verwies uns auf unsere Anfrage darauf, dass die Krankenhäuser „nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten“ hätte, um die Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen herzustellen.

Fazit: Eine aufgeheizte Debatte ohne Faktengrundlage

Es lässt sich festhalten: Der Bundesrechnungshof hat das System der Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser kritisiert, weil es finanzielle Fehlanreize setzen kann. Das RKI sah im Januar 2021 Indizien, dass Kliniken zu niedrige Zahlen freier Intensivbetten meldeten. Das RKI empfahl demnach, die Ausgleichszahlungen nicht mehr von den Intensivbetten-Zahlen, die der Divi gemeldet werden, abhängig zu machen. 

Umgesetzt wurde diese Empfehlung laut Bundesgesundheitsministerium nicht. Das Ministerium betont in einer Stellungnahme, es habe auf die Warnung reagiert, aber dem RKI hätten keine belastbaren Erkenntnisse vorgelegen. Krankenhäuser hätten selbst nur wenig Einfluss auf die Zahlungen, da mehrere andere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen.

In mehreren Medienberichten über dieses Thema werden verschiedene Aspekte vermischt und es fehlt Kontext. So entsteht der Eindruck, der Betrug sei bewiesen. Das ist bisher nicht der Fall. Vor allem aber gibt es keine Belege dafür, dass die Bewertung der Pandemielage in Deutschland falsch war.

Redigatur: Sarah Thust, Tania Röttger

Hinweis, 28. Juni 2021: Der Bericht des Bundesrechnungshofes ist inzwischen veröffentlicht worden und kann hier heruntergeladen werden.

Update, 2. Juli 2021: Wir haben einen Fehler im Text korrigiert. Einer der zitierten Artikel stammte nicht von der Berliner Zeitung, sondern der BZ.

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