Justiz

Nein, Tommy Robinson wurde nicht verurteilt, weil er einen „islamischen Kinderschänder-Ring aufdeckte“

Der rechte Influencer Henryk Stöckl behauptet in einem Video, der britische Aktivist Tommy Robinson müsse ins Gefängnis, weil er einen „islamischen Kinderschänder-Ring“ aufgedeckt habe. Das stimmt nicht. Robinson wurde wegen Missachtung des Gerichts verurteilt. 

von Alice Echtermann

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Tommy Robinson, dessen richtiger Name Stephen Yaxley-Lennon lautet, veröffentlichte ein Video über einen Fall von Kindesmissbrauch, der in Leeds, Großbritannien, vor Gericht verhandelt wurde. (Screenshot: CORRECTIV)
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Größtenteils falsch. Tommy Robinson wurde nicht verurteilt, weil er einen „islamischen Kinderschänder-Ring aufdeckte“, sondern weil er die Angeklagten illegal filmte und so gegen eine gerichtliche Beschränkung der Berichterstattung verstieß. 

Tommy Robinson, ein islamfeindlicher Aktivist aus Großbritannien, wurde am 5. Juli 2019 zu neun Monaten Haft verurteilt. Der rechte Influencer Henryk Stöckl veröffentlichte deshalb am 15. Juli ein Video auf Youtube, in dessen Überschrift behauptet wird, Robinson sei verurteilt worden, weil er „einen islamischen Kinderschänderring aufdeckte“. Das Video hat bereits mehr als 62.500 Aufrufe. Auf Facebook wurde es von zahlreichen Nutzern als mögliche Falschmeldung gemeldet. 

Das Video von Henryk Stöckl auf Youtube, im Bild zu sehen ist hier Tommy Robinson. (Screenshot am 29. Juli 2019: CORRECTIV)

CORRECTIV hat die Behauptungen in dem Video überprüft. 

Tommy Robinson, der in Wahrheit Stephen Yaxley-Lennon heißt, ist Medienberichten zufolge Gründer der islamfeindlichen English Defence League, einer Organisation, die sich aus der britischen Hooligan-Szene entwickelte. Er trat laut Medienberichten 2013 aus. Später saß er laut BBC kürzere Haftstrafen wegen Hypothekenbetrugs und der Einreise mit falschem Pass in die USA ab. 2016 gründete er Pegida UK, 2018 trat er auf einer Demonstration in Dresden gemeinsam mit Lutz Bachmann auf. 

In seinem Video sagt Henryk Stöckl, Robinson sei verurteilt worden, weil er ein Video über die sogenannte „Huddersfield Grooming Gang“ veröffentlicht hatte, eine Gruppe von Kinderschändern. Das stimmt soweit. Robinson hatte die Verbrechen jedoch nicht „aufgedeckt“, sondern illegal ein Live-Video von den Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude gemacht, wie die Urteilsbegründung gegen ihn belegt.  

Henryk Stöckl reißt Informationen aus dem Kontext und vermischt verschiedene Fälle

Bei dem Gerichtsverfahren ging es um eine Gruppe Männer pakistanischer Herkunft, die laut Medienberichten verurteilt wurden, weil sie im Raum Huddersfield systematisch Mädchen sexuell missbrauchten. Stöckl behauptet in seinem Video, sie hätten in ganz Großbritannien „insgesamt über 3.000 Mädchen jahrelang vergewaltigt und verkauft“. So steht es auch in dem Text unter dem Video auf Youtube. 

Der Text zu dem Youtube-Video von Henryk Stöckl. (Screenshot am 29. Juli 2019: CORRECTIV)

Dabei vermischt Stöckl Zahlen unterschiedlicher Fälle und stellt sie so dar, als seien sie alle durch die Gruppe in Huddersfield begangen worden. Ein Teil des Filmmaterials, das er für sein Video verwendet hat, stammt aus einem Beitrag von ITV-News. Im Original heißt es aber (ab Minute 1), der Huddersfield-Fall sei einer von mehreren ähnlichen Fällen in Großbritannien: in Rotherham, Oxford, Rochdale und Newcastle.

Videomaterial über verschiedene Fälle von Kindesmissbrauch, zum Beispiel dieser Ausschnitt von ITV-News, wurde von Stöckl verwendet, um den Fall in Huddersfield zusätzlich zu dramatisieren. (Screenshot: CORRECTIV)

Stöckl mischt in seinem Beitrag kopiertes Videomaterial aus verschiedensten Quellen und Kontexten. So wirkt es, als würden es seine Aussagen belegen. Er konstruiert dabei jedoch falsche Zusammenhänge – wohl, um den Fall zusätzlich zu dramatisieren.   

Stöckl zeigt zum Beispiel auch einen Ausschnitt aus einer Nachrichtensendung von Sky News, in der berichtet wurde, dass die Polizei in Northumbria einen verurteilten Sexualstraftäter als Informanten beschäftigt habe. Dazu sagt er: „Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Polizei jahrelang davon wusste und nichts getan hat.“ Aber auch dieser Fall betrifft nicht die Huddersfield-Gruppe; es ging um eine Gruppe Männer in Newcastle, die laut Medienberichten 2017 wegen Missbrauchs von Mädchen verurteilt worden waren. 

Der Ausschnitt aus einem Beitrag „Sky News“, den Stöckl in seinem Video verwendet, bezieht sich auf einen Fall in Newcastle. (Screenshot: CORRECTIV)

Weiter behauptet Stöckl, „mehrere Polizisten“ hätten zugegeben, dass sie nichts getan hätten, um nicht als „Rassisten“ zu gelten. Dafür gibt es keine Belege. Stöckl bedient sich dabei wohl bei einem weiteren Fall von Kindesmissbrauch in Rotherham, der für Entsetzen sorgte, weil über 16 Jahre lang mindestens 1.400 Kinder missbraucht worden sein sollen. Anschließend gab es Vorwürfe, der Missbrauch habe unter anderem so lange stattfinden können, weil Behördenmitglieder und Sozialarbeiter Angst hatten, mit Anschuldigungen rassistische Debatten zu befeuern. BBC und The Telegraph berichteten darüber. 

In einem 2014 veröffentlichten Abschlussbericht im Auftrag des Rotherham Councils heißt es (S. 2): „Mehrere Mitarbeiter beschrieben ihre Nervosität darüber, die ethnischen Wurzeln der Täter zu identifizieren, aus Angst, als Rassisten zu gelten; andere erinnerte sich an klare Anweisungen ihrer Vorgesetzten, dies nicht zu tun.“ Der Bericht kommt auch zu dem Schluss, dass Warnungen über das Ausmaß des Missbrauchs ignoriert worden waren. Von einer Unterdrückung der Strafverfolgung bei der Polizei ist aber nicht die Rede.

Stöckl zeigt zudem im Video eine Aufnahme eines Polizisten der South Yorkshire Police ohne Ton und spricht selbst darüber, so dass der Eindruck entsteht, er übersetze, was der Mann gerade sagt: „Mehrere Polizisten haben mittlerweile zugegeben, Zitat: Wir hatten Angst, als Rassisten abgestempelt zu werden, da die Täter allesamt muslimische Einwanderer sind.“ Das ist jedoch nicht das, was der gezeigte Polizist in dem Video sagte, und ein solches Zitat eines Polizisten konnte CORRECTIV nirgends finden. 

Das Original stammt von The Telegraph, darin spricht Chief Superintendent Jason Harwin und entschuldigt sich bei den Opern des Missbrauchsskandals (ab Minute 2) – aber er sagt nichts über Angst vor Rassismus-Vorwürfen bei der Polizei oder dass absichtlich nichts gegen den Missbrauch getan worden sei. 

Dieser Ausschnitt aus einem Video von The Telegraph zu Kindesmissbrauch in Rotherham wird von Stöckl ebenfalls irreführend verwendet. (Screenshot: CORRECTIV)

Robinson berichtete nur über Huddersfield-Fall 

Dies sind die Zahlen zum tatsächlichen Huddersfield-Fall: Insgesamt 29 Personen waren 2017 angeklagt worden; es gab drei separate Gerichtsverfahren (PDF, Seite 3). Letztlich wurden laut Medienberichten aus dem Jahr 2018. 20 Männer wegen mehr als 120 Taten an 15 Mädchen und Frauen verurteilt. 

Die Gerichte verhängten für den Fall eine Beschränkung für die öffentliche Berichterstattung.  

Laut einer Pressemitteilung vom 11. Juli 2019 von Generalstaatsanwalt Geoffrey Cox geschah dies nach Kapitel 4(2) des „Contempt of Court Act 1981“. Dieses Gesetz besagt, dass ein Gericht in Großbritannien befugt ist, die Veröffentlichung von Berichten über ein Verfahren auszusetzen, um zu verhindern, dass die Urteilssprechung durch Vorurteile beeinflusst wird.

Auszug aus dem Contempt of Court Act 1981, gegen den Tommy Robinson laut dem Urteil verstoßen hat. (Screenshot: CORRECTIV)

Robinson hatte trotz dieser Beschränkung über den Fall berichtet: Am 25. Mai 2018 standen neun Männer in Leeds vor Gericht (PDF, Seite 4). Es war das zweite der drei Verfahren gegen die „Huddersfield Grooming Gang“; die Jury hatte sich zurückgezogen, um über ihr Urteil nachzudenken. Robinson filmte einige der Angeklagten außerhalb des Gerichtsgebäudes und streamte das Video live über Facebook. Er nannte ihre Namen, erzählte von anderen Fällen von Sexualverbrechen und betonte, stets seien diese Taten durch muslimische Männer verübt worden – wie das Originalvideo belegt, das noch auf Youtube zu finden ist. 

Mit dem Video habe er den Verlauf des Verfahrens in Gefahr gebracht, erklärt Generalstaatsanwalt Cox in seiner Pressemitteilung: „Er näherte sich den Angeklagten und sagte seinen Followern, sie sollten diese ‘belästigen’.“ Cox plädierte dafür, Tommy Robinson wegen Missachtung des Gerichts zu verurteilen. Das Gericht folgte seiner Argumentation in allen Punkten und verurteilte ihn am 9. Juli zu neun Monaten Haft. In der Begründung des Urteils (Royal Courts of Justice, 9. Juli 2019, PDF, ab Seite 12) heißt es: „Der Befragte sprach (in dem Video) auf eine Art, die Zuschauer ohne Zweifel glauben ließ, die Angeklagten gehörten verurteilt.“

In der Urteilsbegründung werden Robinsons Worte aus seinem Video zitiert. Er sagte darin, seine Zuschauer sollten einen der Verdächtigen „belästigen“. (Screenshot: CORRECTIV)

Das vollständige Live-Video auf Youtube ist mehr als eine Stunde lang. Robinson erwähnt darin auch selbst die Beschränkung der Berichterstattung – und dass er schon einmal wegen Missachtung des Gerichts verurteilt worden sei und deshalb „extrem vorsichtig“ sein müsse.

Ursprünglich längere Haft

Diese Vorgeschichte ist der Grund, weshalb Tommy Robinson ursprünglich sogar zu 13 Monaten Haft verurteilt worden war. Er hatte 2017 bei einem anderen Gerichtsverfahren unerlaubt gefilmt, während die Jury über das Urteil beriet. Die drei Monate Haft wurden für 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt (PDF Royal Courts of Justice, 1. August 2018, Seite 4). 

Innerhalb der Bewährungszeit verstieß Robinson also gegen die Auflagen für die Berichterstattung über den Kinderschänder-Fall in Leeds am 25. Mai 2018. Gegen die 13 Monate Haft, zu denen er noch am selben Tag verurteilt wurde (Royal Courts of Justice, 9. Juli 2019, PDF, Seite 4.), beschwerte er sich erfolgreich. Der Fall wurde neu verhandelt und Robinson bekam neun Monate Haft. 

Henryk Stöckl behauptet in seinem Video, die Richterin „Victoria Shape“ (gemeint ist Victoria Sharp) habe in der Urteilsbegründung „wortwörtlich“ gesagt, sie wollen an Tommy Robinson „ein Exempel statuieren“. Diese Worte („make an example of“ oder „set an example“) finden sich jedoch nirgends in der schriftlichen Urteilsbegründung. CORRECTIV konnte auch keine Medienberichte über mündliche Äußerungen Sharps in dieser Art finden.  

Konsequenzen des Videos für die Gerichtsverfahren 

Tommy Robinsons Video hatte Einfluss auf den weiteren Ablauf des Verfahrens gegen die Huddersfield-Täter. Einem der Verurteilten lieferte es eine Begründung für den Versuch, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, berichtet The Independent Anfang Juli 2019. Der Mann argumentierte, das Urteil sei wegen des Videos und der Proteste gegen Robinsons Verurteilung mit Vorurteilen belastet gewesen. 

Bereits am 29. Mai 2018, vier Tage nach dem Vorfall in Leeds, hatten zudem zwei der Angeklagten vergeblich versucht, die Auflösung der Jury zu beantragen. Das Argument: die Mitglieder seien durch das Video befangen. Ein weiterer Angeklagter floh wenige Tage nach dem Live-Video, am 1. Juni 2018 (PDF, Seite 4), als eine große Demonstration der English Defence League vor dem Gerichtsgebäude gegen Tommy Robinsons Haftstrafe stattfand. Nichtsdestotrotz wurden die Gesuche der Angeklagten abgelehnt und alle am 5. Juni 2018 in allen Punkten schuldig gesprochen.