Urteil gegen IS-Anhänger: Drei Jahre Jugendstrafe für Tschetschenen
Ein russischer Staatsangehöriger ist in Berlin wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden. Der Tschetschene leistete demnach einen Treueschwur auf den IS und soll 2025 einen Anschlag geplant haben. Vor Gericht wurde die Radikalisierung des Jugendlichen nachgezeichnet.
Vor fast einem Jahr, am 20. Februar 2025, wurde Akhmed E. am Flughafen BER festgenommen, kurz bevor er ein Flugzeug nach Saudi-Arabien bestieg. Nun ist der 19-jährige Tschetschene mit russischer Staatsangehörigkeit vor dem Kammergericht in Berlin zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Der zweite Strafsenat sah es als ausreichend erwiesen an, dass Akhmad E. in Berlin einen Anschlag geplant und sich Sprengstoff-Anleitungen im Internet besorgt hatte. Ob sein Ziel die israelische Botschaft war, wie Medien nach der Festnahme berichtet hatten, darauf wollte sich das Gericht nicht festlegen. Die Information gehe auf einen Hinweis aus dem „befreundeten Ausland“ zurück. Die deutschen Ermittler konnten diesen nicht überprüfen.
Akhmad E. habe einen Treueschwur auf den „Islamischen Staat“ (IS) geleistet und sei auf dem Weg gewesen, sich der Terrororganisation als Kämpfer anzuschließen. Zudem habe er IS-Propaganda ins Russische und Tschetschenische übersetzt. Um seine Reise zu finanzieren, habe er zwei Mobilfunkverträge geschlossen und die dazugehörigen Handys verkauft.
Das Berliner Gericht befand Akhmad E. der Vorbereitung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wegen Unterstützung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Betruges für schuldig.
Ohne Perspektive
Der Vorsitzende Richter Gregor Herb beschrieb bei der Urteilsverkündung einen Jugendlichen, dessen Leben zunehmend von Perspektiv- und Strukturlosigkeit geprägt gewesen sei. Akhmad E. sei unter schwierigen Umständen aufgewachsen. Er habe mit seiner Familie immer wieder umziehen müssen, sie habe in Tschetschenien, Österreich, Belgien und Polen gelebt, bevor sie 2015 nach Deutschland gekommen sei.
Akhamd E.s Verhältnis zu seiner Familie sei von Konflikten geprägt gewesen. Einmal sei er zur Polizei gegangen, um in einer Jugendeinrichtung untergebracht zu werden, was nicht geschehen sei.
Er habe nach der 9. Klasse das Gymnasium verlassen, verschiedene Ausbildungen abgebrochen und soziale Aktivitäten zunehmend ins Internet verlegt. 2024 sei Akhmad E. zu seinem Vater nach Tschetschenien geschickt worden, wo er in den Bann des radikalen Islam geraten sei. Freunde hätten nach seiner Rückkehr nach Deutschland bemerkt, dass er sich stark radikalisiert habe.
Kontakt zum IS
Akhmad E. fand zwei Gleichgesinnte, mit denen er als Kämpfer zum IS gehen wollte. Mit ihnen besprach er, wohin sie reisen und wie sie den Treueschwur auf den IS leisten konnten.
Über den Messenger-Dienst Element hatte er Kontakt zu einem Mann aus dem Umfeld des IS, mit dem er über die Anschlagsplanung und die Aufnahme in die Terrororganisation sprach.
Akhmad E. gab vor Gericht zu, dass er sich radikalisiert und von seiner Familie distanziert hatte. Er habe mit Islamisten gechattet und dem IS beitreten wollen. Jedoch habe er die Anschlagspläne nur vortäuschen wollen, um beim IS Vertrauen zu erlangen.
Einen Treueschwur hätten seine beiden Mitstreiter, aber nicht er selbst auf Video aufgenommen. Zum IS habe er gehen wollen, um an Waffen zu gelangen, mit denen er Tschetschenien von Russland befreien wollte.
Richter Herb verwies aber auf Screenshots von Chats im beschlagnahmten Mobiltelefon von Akhmad E., in denen er sich klar nachvollziehbar über die Anschlagspläne, den Treueschwur und seine Reise zum IS ausgetauscht habe.
Handys gegen Flugticket
Im Februar 2025 hatte sich Akhmad E. so sehr mit seiner Familie entzweit, dass er vor die Tür gesetzt wurde. Während der 18-Jährige in Moscheen, Kellern oder bei Freunden übernachtete, arbeitete er an seiner Ausreise. Nachdem er schließlich das zweite Handy verkauft und ein Flugticket gebucht hatte, brach er ohne Gepäck zum Flughafen auf, wo er aufgrund des Hinweises aus dem „befreundeten Ausland“ festgenommen wurde.
Der Strafsenat erkannte an, dass sich Akhmad E. die Schule wieder aufgenommen und sich zu Maßnahmen zur Deradikalisierung bereit erklärt hatte. Sein Verhalten in der U-Haft, wo er den Hitlergruß gezeigt und randaliert hatte, beschrieb Richter Herb als Zeichen mangelnder Reife.
Der Strafsenat folgte weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte. Akhmad E.s Verteidigerin Susanne Lange hatte zweieinhalb Jahre beantragt. Ob sie für ihren Mandanten Revision einlegt, will sie noch entscheiden.
Richter Herb mahnte den Angeklagten, seine Chance auf einen Neubeginn zu nutzen.
Redigatur und Faktencheck: Alexej Hock