Spendengerichte

Nach CORRECTIV-Recherche: Zwei Justizministerien prüfen Regeln für Verteilung von Geldauflagen

Wird die Justiz weiter Millionen Euro aus eingestellten Strafverfahren verteilen, ohne es transparent machen zu müssen? Das prüfen jetzt die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Sie reagieren auf Recherchen aus dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal.

von Jonathan Sachse

Kurzmeldung

Im Februar veröffentlichte CORRECTIV.Lokal die Empfänger von mehr als einer Milliarde Euro, die Geldauflagen aus eingestellten Strafverfahren erhalten haben. Dabei wurde deutlich, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Geldflüsse nicht landesweit veröffentlichen.

Das könnte sich nun ändern: Das Ministerium der Justiz bestätigt gegenüber CORRECTIV.Lokal, dass aktuell eine Prüfung laufe. Darin werde untersucht, ob eine „landesweit zusammengefasste Darstellung sämtlicher Einzelzuweisungen einen Mehrwert hätte“, sagt Anna Härle, Pressesprecherin des Justizministeriums. Dabei gehe es auch um die Frage, ob es zukünftig eine „Berichtspflicht“ an die Exekutive geben soll.

Bisher wurden die Empfänger von Geldauflagen ausschließlich an den mehr als 120 Gerichten und Staatsanwaltschaften erfasst. Eine Anfrage von CORRECTIV.Lokal beim Amtsgericht Baden-Baden macht deutlich, wie lückenhaft dort die Spendenlisten geführt wurden. Mit dem karla magazin in Konstanz und der Südwestpresse in Ulm beteiligten sich weitere Medienpartner und machten die Geldflüsse an den örtlichen Gerichten öffentlich. Sämtliche Antworten sind in der Spendengerichte-Datenbank enthalten.

Die Geldauflagen in Mecklenburg-Vorpommern werden womöglich transparenter

Insgesamt berichteten seit Februar mehr als 50 Lokal- und Regionalmedien aus dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal über die Vergabepraxis von Geldauflagen. In mehreren Artikeln thematisierten sie fragwürdige Zuweisungen. Darunter der NDR, der im März über einen Luxus-Konzertflügel berichtete. Der Förderverein eines Schweriner Gymnasiums hatte bei einem Gericht für die Anschaffung geworben und 50.000 Euro zugewiesen bekommen. Die Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) kündigte daraufhin an zu prüfen, „ob wir gegebenenfalls auch Listen bei uns auf der Homepage offenlegen können.“

Auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal teilt ein Sprecher des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern mit, dass die Ergebnisse noch dieses Jahr vorliegen sollen. Bisher veröffentlichen proaktiv nur Niedersachsen, Bremen und Hamburg die verteilten Geldauflagen.