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Bürgergeld: Angebliche Pauschale für Haustiere ab Januar 2025 frei erfunden

In einem viralen Tiktok-Beitrag heißt es, ab Januar 2025 gebe es auch Bürgergeld für Haustiere. Die vermeintliche Meldung ist frei erfunden.

von Paulina Thom

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Online heißt es, für Haustiere gebe es ab Januar 2025 eine Pauschale innerhalb des Bürgergeldes. Das stimmt nicht. (Symbolbild: Ekaterina Fedulyeva / Westend61 / Picture Alliance)
Behauptung
Ab Januar 2025 gebe es Bürgergeld für Haustiere.
Bewertung
Falsch. Haustiere gelten als „nicht existenznotwendig“, für sie ist im sogenannten Regelbedarf des Bürgergeldes keine Zahlung vorgesehen. Eine Gesetzesänderung zum Januar 2025 gibt es laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht.

„Ab Januar 2025 gibt es Bürgergeld für Haustiere“, heißt es in einem Tiktok-Beitrag mit knapp einer Million Ansichten. Für einen Hund soll es monatlich eine Pauschale von 127 Euro, bei einer Katze 98 Euro mehr geben. Einige Nutzerinnen und Nutzer haben Zweifel an der Meldung, andere halten sie für echt. 

Screenshot eines Tiktok-Beitrages mit der Behauptung
Knapp 15.000 Nutzerinnen und Nutzer haben die vermeintliche Meldung über Bürgergeld für Haustiere auf Tiktok geteilt. Doch einen solchen Zuschlag gibt es nicht. (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Keine Pauschale für Haustiere im Bürgergeld enthalten oder für 2025 geplant

Die rechtlichen Regelungen zum Bürgergeld finden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches. Weder dort noch auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) findet sich ein Hinweis auf das angebliche Bürgergeld für Haustiere. 

Auch in Medienberichten heißt es: Jeder Mensch habe zwar das Recht, ein Haustier zu halten, eine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter gebe es aber nicht. Im Juni 2023 wies das Landessozialgericht in Baden-Württemberg eine entsprechende Klage mit der Begründung ab, Hundehaltung gehöre nicht zu dem zu gewährleistenden Existenzminimum. 

In einer Broschüre des BMAS werden Haustiere neben Glücksspielen, Kraftfahrzeugen, Tabak und alkoholischen Getränken als „nicht existenznotwendig“ gelistet. Zur Ermittlung des Regelbedarfs würden sie daher nicht herangezogen. Dazu heißt es weiter: „Der Regelbedarf enthält keine Vorgaben, wofür Leistungsberechtigte ihr Budget ausgeben.“ Auf Nachfrage schreibt uns ein Sprecher des BMAS, dass es keine Gesetzesänderung zu Haustieren beim Bürgergeld gebe. „Die Aussage im verlinkten Tiktok-Video ist reine Phantasie.“

Eine Bürgergeld-Pauschale für Haustiere gibt es also nicht und ist laut BMAS auch nicht geplant. Wer aber Unterstützung beim Futtermittelbedarf für sein Haustier benötigt, kann sich an sogenannte gemeinnützige Tiertafeln wenden. 

Wir haben den Tiktok-Nutzer über unsere Recherche informiert und gefragt, ob er sein Video entsprechend korrigiert. Bis zur Veröffentlichung erhielten wir keine Antwort. Das Video ist unverändert auf Tiktok abrufbar (Stand: 5. Dezember 2024). 

Redigatur: Matthias Bau, Kimberly Nicolaus

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches: Link (archiviert)
  • Broschüre des BMAS, Regelbedarf – Was ist das und wie wird er berechnet?, Mai 2024: Link (archiviert)
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