Doppelpass als Wahlkampfthema
Wer die doppelte Staatsbürgerschaft hat, darf auch doppelt wählen. Seit der Volksabstimmung in der Türkei ist die Debatte über den Doppelpass neu entflammt. Demnächst will Erdoğan sogar über die Einführung der Todesstrafe abstimmen lassen. Der CDU-Politiker Jens Spahn liebäugelt damit, das Thema Doppelpass in den Wahlkampf zu tragen – gegen den Willen der Kanzlerin. Wie relevant ist das Thema überhaupt? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kürzlich sah sich Angela Merkel mal wieder genötigt, ein paar Worte zum Streitthema Doppelpass zu verlieren: „Ein Türkischstämmiger mit Doppelpass kann ebenso loyal zu Deutschland stehen wie ein Türkischstämmiger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt“, sagte die Bundeskanzlerin und CDU-Chefin.
Innerhalb der CDU ist das Thema dagegen umstritten. Im vergangenen Jahr votierte die christdemokratische Basis auf ihrem Parteitag gegen den Doppelpass. Auch aktuell, im aufziehenden Bundestagswahlkampf, fordern führende CDU-Politiker wieder Änderungen. Stefan Mayer zum Beispiel, innenpolitischer Sprecher der CDU, will „Erleichterungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft wieder rückgängig machen“. Und CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach fordert, dass die Kanzlerin „das Votum des Parteitages respektiert“.
SPD und Linkspartei reagieren genervt. Die doppelte Staatsbürgerschaft gehöre zu einem guten und modernen Europa des Miteinander dazu, sagt Schleswig-Holsteins Noch-Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Die Linken-Politikerin Sevin Dağdelen betont, die Forderungen der Union haben „nichts mit dem wahren Problem in Deutschland zu tun“.
Das Thema ist eine Art politischer Dauerbrenner: 1999 startete Roland Koch (CDU) in Hessen eine Unterschriftenaktion: „Ja zur Integration, Nein zur doppelten Staatsangehörigkeit“. Damit gewann er überraschend die hessische Landtagswahl. Seitdem liebäugelt die Union immer wieder mit diesem Thema. Das Netzwerk Integration innerhalb der CDU schlägt einen „Generationenschnitt“ vor. Demnach würden nur noch in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern zwei Pässe erhalten dürfen, für ihre Enkel hingegen soll es nur noch dann den deutschen Pass geben, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. „In der wievielten Generation fühlen sich die Kinder von Zuwanderern eigentlich als Deutsche, begreifen das Land, in dem sie aufgewachsen sind, als ihre Heimat. Das ist die zentrale Frage“, sagt CDU-Politiker Jens Spahn im Gespräch mit Correctiv.org. „Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vorschlag eines Generationenschnitts auch im Wahlprogramm steht.“
Das „Ja“ zu Erdoğan und die Zahlen
Die letzte Gesetzesänderung zum Doppelpass gab es 2014. Bis dahin mussten sich Kinder von Nicht-EU-Bürgern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen waren (also zum Beispiel Kinder von Türken), bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Diese Vorschrift wurde 2014 gestrichen, nun dürfen junge Deutschtürken beide Pässe behalten.
Spätestens seit dem Referendum für die Verfassungsänderung ist die Debatte über die doppelte Staatsangehörigkeit neu entflammt. Das Hauptargument der Doppelpass-Gegner: Unter den Deutschtürken votierten 63 Prozent für Erdoğans Ein-Mann-Regime. Diese Wähler stünden damit nicht hinter den Werten des Grundgesetzes.
In Deutschland leben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand: 2015) 2,8 Millionen türkeistämmige Bürger. Wie viele von ihnen einen deutschen und einen türkischen Pass besitzen, ist umstritten. Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2015, bei dem ein Prozent der Bevölkerung gefragt wird, besaßen 246.000 Bürger die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Dem Zensus 2011 folgend hingegen, waren im Mai 2011 530.000 Menschen türkeistämmige Doppelstaatler. Dieser Unterschied hat eine einfache Erklärung: Der Zensus basiert auf den Eintragungen im Melderegister. Diese werden sind nicht immer aktuell. Das Statistische Bundesamt geht deshalb davon aus, dass die korrekte Anzahl der Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft in der Mitte liegt, also bei etwa 380.000. Die Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft betrifft demnach gerade einmal gut 13 Prozent der türkeistämmigen Menschen in Deutschland – eine Minderheit.
Dazu ist auch das Argument über das Wahlverhalten nicht haltbar. Rund 1,4 Millionen Deutschtürken waren wahlberechtigt beim Referendum. Die Mehrheit – immerhin 64 Prozent – ging nicht zur Abstimmung. Rund 412.149 Wähler stimmten für Erdoğan. Angenommen, es sei tatsächlich ein Zeichen misslungener Integration sei, für ein autokratisches System gewählt zu haben, weiß doch niemand, ob die Wähler, die für Erdogan gestimmt haben, einen Doppelpass besitzen oder nur einen türkischen.
Was sagen Integrationsexperten?
Der Integrationsexperte Kazim Erdoğan, Gründer des Berliner Vereins „Aufbruch Neukölln“, lehnt eine Abschaffung des Doppelpasses ab. Sie wäre seiner Auffassung nach eine „Höchststrafe ohne jegliche Begründung“. Denn: Die doppelte Staatsbürgerschaft stehe für eine Bindung an das Heimatland. Viele Deutschtürken hätten Verwandte oder Grundstücke in der Türkei. Für sie sei der Doppelpass einfach eine „Erleichterung für die Bürokratie“.
Wichtig ist für Kazim Erdoğan auch die Symbolik des Doppelpasses: „Eine Abschaffung würde auch zu Auseinandersetzungen mit den Verwandten in der Türkei führen, die dann den Deutschtürken vorwerfen würden, sie hätten ihr Land aufgegeben.“
Ähnlich sieht das der Integrationsexperte und Psychotherapeut Wielant Machleidt aus Hannover. „Eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft würde den Integrationsprozess verlangsamen“, sagt er. Jeder Mensch verbinde Persönliches mit dem Doppelpass: Heimatgefühle, Idylle, seine eigene Geschichte. Eine Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen, sei eine Zumutung und ein Verlust.
Der Doppelpass ist für Machleidt daher kein Indiz der fehlenden Integration, im Gegenteil: Er repräsentiere ein „Bekenntnis zu einer doppelten Angehörigkeit“. Man müsse die eigene Herkunft nicht verleugnen, um integriert zu sein: „Jeder Mensch muss seinen eigenen Weg zwischen den zwei Kulturen finden.“ Indem man Menschen mit Doppelpass diskriminiere, dränge man sie in jene Segregationsräume, die man vermeiden möchte, wie etwa „Migrantenghettos oder religiöse Rückzugsräume“.
Wie ist die aktuelle Regelung?
Bis zum Jahr 2000 galt: Deutscher war, wer ein deutsches Elternteil hatte oder sich nach 15 Jahren im Land einbürgern ließ. Auf Initiative der rot-grünen Bunderegierung wurde im Jahr 2000 das Geburtsortprinzip eingeführt: Auch Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, können seitdem neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche erwerben. Dafür muss allerdings mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
Bis Dezember 2014 galt dann: Kinder mussten sich bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollten. Die sogenannte „Optionspflicht“ entfiel Ende 2014 für Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Die SPD hatte dies in der großen Koalition durchgesetzt. Die Jugendlichen müssen allerdings bei Vollendung des 21. Lebensjahr mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt haben oder sechs Jahre lang eine Schule in Deutschland besucht haben oder einen deutschen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorlegen – dann können sie dauerhaft beide Pässe besitzen.
Wie sieht es mit der Einbürgerung aus?
Im Unterschied dazu können Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden, aber schon mindestens acht Jahre hier leben und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen sowie einen Einbürgerungstest bestehen, sich in Deutschland einbürgern lassen.
Wenn Türkeistämmige sich in Deutschland einbürgern lassen wollen und dabei ihren türkischen Pass behalten möchten, müssen sie nachweisen, dass ihnen durch die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit unzumutbare Nachteile in der Türkei entstehen würden. Im Jahr 2015 ließen sich 19.695 Türkeistämmige in Deutschland einbürgern.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich durch die doppelte Staatsbürgerschaft?
Für Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten gelten die Gesetze, Rechte und Pflichten des Landes, in dem sie sich jeweils aufhalten. Ein Deutschtürke, der in der Türkei eine Straftat begeht, untersteht dementsprechend dem türkischen Recht.
Wie sieht es mit dem Erbrecht aus?
Im internationaleren Erbrecht, kommt es in der Regel auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers an. Besitzt er zwei Staatsangehörigkeiten, kann es zu Schwierigkeiten kommen. „Ein türkischer Erbschein sagt unter Umständen etwas anderes als der deutsche Erbschein“, erklärt Prof. Dr. Christian Rumpf, Rechtsanwalt und Experte im türkischen Recht. Im Fall der Erben ist hingegen prinzipiell gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit sie haben. „Hat der Erbe nur die deutsche Staatsangehörigkeit, so sieht das türkische Recht für solche Fälle vor, dass er als ,Türkischstämmiger’ wie ein türkischer Staatsangehöriger behandelt wird“, sagt Rumpf. Wer ursprünglich die türkische Staatsangehörigkeit hatte, nun aber nur noch einen deutschen Pass besitzt, wird in der Türkei in Sachen Erbrecht wie ein Türke behandelt – solange er sich eine sogenannte „mavi kart“ (Deutsch: blaue Karte) besorgt hat. Deutsche Staatsangehörige türkischer Herkunft, die eine „mavi kart“ besitzen, werden in bestimmten Bereichen türkischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Dürfen Doppelstaater in beiden Ländern wählen?
Ja. Wer zwei Staatsangehörigkeiten hat, darf in beiden Ländern wählen.
Wie sieht es mit der Wehrpflicht aus?
Türkeistämmige konnten anstatt in der Türkei auch in Deutschland ihren Wehrdienst leisten. Seitdem in Deutschland aber die Wehrpflicht abgeschafft wurde, während sie in der Türkei weiter besteht, haben Deutschtürken nicht mehr die Möglichkeit, dem Dienst bei der türkischen Armee zu entgehen. Doppelpass-Inhaber sind also verpflichtet, sechs oder zwölf Monate Wehrdienst in der Türkei zu absolvieren – oder sich mit rund 1000 Euro freizukaufen.