Gefährliche Dämmstoffe: Welche Rechte hat der Mieter?
Vor einer Woche mussten 72 Menschen innerhalb weniger Minuten ein Hochhaus in Wuppertal räumen. Der Grund: Im Falle eines Feuers hätten sie kaum gerettet werden können, da die Fassade leicht brennbar war. Wie gefährlich ist Wohnen in NRW und welche Rechte haben die Mieter?
Für die Mieter des Hochhauses in der Heinrich-Böll-Straße in Wuppertal war das, was vergangenen Dienstag geschah, ein Alptraum: Nur eine gute Viertelstunde hatten sie Zeit, ihre Wohnungen zu räumen. Ein paar Wertsachen, die Papiere, das Lieblingsspielzeug der Kinder – um mehr mitzunehmen reichte die Zeit nicht. Die Stadt Wuppertal hatte das Haus, in dem sie lebten, für unbewohnbar erklärt.
Die Dämmung des zwischen 1959 und 1960 erbauten Hauses bestand aus Holzwolle. Seit 2010 hatte die Stadt die wechselnden Besitzern gemahnt und ihnen Zwangsgelder auferlegt. Geändert hatte das alles nichts. Als die Feuerwehr nach dem Brand des Grenfell Towers in London, bei dem mindestens 80 Menschen starben, alle Hochhäuser Wuppertals erneut kontrollierte, fiel die Entscheidung: Das Risiko war zu hoch, die Menschen dürfen erst wieder in ihre Wohnungen, wenn der Vermieter die leicht brennbare Isolierung entfernt hat.
Untersuchungen in NRW
In wie vielen Häusern in Deutschland Dämmstoffe verbotenerweise verbaut wurden, die leicht entflammbar sind, weiß niemand genau. In vielen Städten haben die Feuerwehren und Bauämter nach dem Brand in London begonnen, ihre Hochhäuser außerplanmäßig zu überprüfen. Köln, Leverkusen, Bielefeld, Dortmund gehören dazu. Einige Städte wie Bottrop konnten schon in der vergangenen Woche Entwarnung geben. Dort fanden Bauaufsicht und Feuerwehr keine beanstandenswerten Häuser.
Ob alle Brandschutz- und Bauauflagen eingehalten wurden, können Mieter von ihrem Vermieter erfahren. Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds NRW, sagt im Interview mit CORRECTIV.Ruhr, dass der Vermieter zur Auskunft verpflichtet sei. Und wenn der sich weigert, dem Mieter zu informieren, hätte der das Recht, die Bauaufsicht seiner Kommune um Hilfe zu bitten. Die greift ein, wenn Gefahr besteht, verpflichtet den Immobilienbesitzer zu Umbaumaßnahmen und kann, wie im Wuppertaler Fall, auch ein Haus für unbewohnbar erklären.
Besonders gefährlich: Polystyrol
Neben Holzwolle gilt der Kunststoff Polystyrol, in Deutschland vor allem unter dem Markennamen Styropor bekannt, als besonders gefährlich. Eine brennende Mülltonne in der Nähe kann nach Aussagen der Fachzeitschrift „Feuerwehr Magazin“ bereits ausreichen, um eine Fassade in Brand zu setzen.
Polystyrol ist in Deutschland seit Anfang der 50er Jahre auf dem Markt und aufgrund seiner geringen Kosten der beliebteste Dämmschutz. Experten schätzen, dass er auf 800 Millionen Quadratmetern Fassade angebracht ist – eine Fläche, größer als das Stadtgebiet von Hamburg.
Wegen der Gefährlichkeit von Polystyrol müssen seit 2014 die mit Dämmplatten aus dem Material beklebten Fassaden mit Brandriegeln durchzogen sein, die dafür sorgen sollen, dass nur Teile der Fassade brennen und das Feuer nicht auf das gesamte Haus übergreifen kann. Polystyrol darf in Deutschland allerdings nur bei Gebäuden bis 20 Metern Höhe als Dämmstoff eingesetzt werden. Ab 20 Metern muss ein feuerfester Dämmschutz wie Steinwolle verbaut werden. Wegen der Gefahr durch Polystyrol raten die Bauminister Immobilenbesitzern, brennbar Abfälle mindestens drei Meter von der Fassade entfernt zu lagern.
Keine Panik
Auf der sicheren Seite ist, in dessen Haus nicht- oder nur sehr schwer entflammbare Dämmstoffe verbaut wurden. Doch das ist die Ausnahme. Eine Studie des Münchener Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. kommt zu dem Ergebnis, dass noch 2012 nur bei 15 Prozent aller verbauten Wärmedämmverbundsysteme ausschließlich schwer entflammbare Materialen verwendet wurden.
Die Studie warnt jedoch vor Panik: „Bei näherer Betrachtung der in den Medien diskutierten Brandereignisse offenbart sich eine Gemengelage mit Interessenskonflikten zwischen Lobbyisten, Pfusch am Bau, unklaren Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene und den Erfordernissen der Energiewende. Nach der Aufklärung der Brandursachen kann in vielen Fällen Entwarnung gegeben werden. Meistens waren Baumängel im Spiel, es kam zu Entzündungen im unfertigen Zustand, es wurden unzureichende Schutzmaßnahmen beim Schweißen, Trennschneiden etc. getroffen, oder es wurden Bauauflagen und Anwendungsregeln verletzt.“
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Video und Schnitt: Hüdaverdi Güngör, Michel Weigel