Mehr bundesweite Videoüberwachung durch Polizei
Bei der Bekämpfung von Kriminalität setzt die Polizei zunehmend auf Videoüberwachung. Ermittler berichten von Erfolgen bei der Aufklärung. Wissenschaftler halten den präventiven Nutzen dagegen für begrenzt. Auch Datenschützer üben Kritik.
Ein Kamerabaum mit mehr als sechs Kameras steht mitten in einer belebten Einkaufsstraße in Erfurt. Schilder weisen auf die Videoüberwachung hin. Obwohl die Einkaufsmeile ein Kriminalitäts-Hotspot ist, mit durchschnittlich 2100 Straftaten im Jahr, war der Einsatz der Kameras umstritten. So wie in Erfurt sieht es in vielen deutschen Innenstädten aus. Kameras gehören in der Bundesrepublik mittlerweile vielerorts zur Normalität. Das Argument für die Überwachung: mehr Sicherheit.
Doch machen die Kameras die Städte tatsächlich sicherer? Und kann das als solches dargestellte Plus an Sicherheit den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen?
CORRECTIV hat in allen Bundesländern nachgefragt, wie sich die Zahl der polizeilich videoüberwachten Orte im öffentlichen Raum in den letzten sechs Jahren entwickelt hat – und Stimmen von Ermittlern, Forschern, Datenschützern und Politikern zum Nutzen und zu Bedenken gegen die Überwachung eingeholt.
Rechtliche Grundlage für Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum gibt es in Deutschland nicht. Denn für Polizeiangelegenheiten sind im bundesrepublikanischen Föderalismus die Bundesländer zuständig.
Ihre Befugnisse leiten die Länder aus ihren jeweiligen Polizeigesetzen ab. Die Überwachung mit Videotechnik ist demnach in fast allen Bundesländern erlaubt – allerdings nur an gefährlichen Orten, also auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, an denen häufig Straftaten passieren.
Berlin: Kein Überwachungs-Pionier
Einzig in Berlin – ausgerechnet also in einer Stadt mit besonders vielen Straftaten – durfte die Polizei noch bis vor wenigen Wochen keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum nutzen, auch nicht an bekannten Kriminalitätshotspots wie dem Kottbusser Tor oder dem Alexanderplatz. Grund war die fehlende rechtliche Grundlage. Die derzeitige CDU-SPD-Koalition ermöglichte den Einsatz von Kameras erst im vergangenen Dezember mit einer Änderung des Polizeigesetzes.
Die Berliner Polizei teilte auf Anfrage von CORRECTIV zwar mit, den Einsatz von Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten anzustreben. Weitere Angaben machte die Behörde jedoch nicht – „aus ermittlungstaktischen Gründen“, wie es hieß.
Für den Rest der Republik hat CORRECTIV die Zahl der Kameras mithilfe einer Abfrage unter den Bundesländern erfasst. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben wir die Polizeidirektionen der drei größten Städte angefragt, weil die Zahlen für alle Kommunen nicht zentral erfasst werden.
Es ging dabei nur um Videotechnik im öffentlichen Raum, also auf Straßen und Plätzen, nicht aber auf Privatgrundstücken. Kameras für den Schutz gefährdeter Objekte, beispielsweise an Synagogen oder Polizeistationen, haben wir bei der Abfrage ebenso wenig berücksichtigt wie Videotechnik in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen, Autobahnen und an den deutschen Außengrenzen.
In den fünf größten Bundesländern gibt es der Abfrage zufolge die meisten Polizeikameras. Nach Aussage der befragten Behörden sind sie vorrangig in Großstädten, aber auch in kleineren Kommunen installiert und dort oft schon seit über sechs Jahren.
Betrachtet man die Zahl der Kameras im Verhältnis zur Einwohnerzahl liegt Bremen mit 10,49 Kameras pro 100.000 Menschen an der Spitze der Liste, Bayern im Mittelfeld bei 1,06 Kameras und das ländliche geprägte Brandenburg mit statistischen 0,31 Kameras pro 100.000 Einwohner im unteren Bereich.
Bundesweiter Trend: Immer mehr Überwachungskameras in den Städten
Die Zahl der Kameras wächst seit 2020 in fast allen Bundesländern, deren Polizeigesetze dies erlauben. Nur im Saarland blieb die Zahl stabil, in Brandenburg nahm sie sogar ab.
Fast alle Bundesländer begründen den Einsatz der Kameras mit drei Argumenten: Verhinderung von Straftaten, höhere Aufklärungsrate der Fälle und erhöhtes Sicherheitsgefühl der Bürger. So heißt es aus dem schleswig-holsteinischen Innenministerium: „Die sichtbare Präsenz von Kameras wirkt abschreckend und kann so Straftaten verhindern. Werden Aufzeichnungen angefertigt, liefern diese bei der Auswertung im Rahmen der Ermittlungen zudem häufig wichtige Hinweise und Ermittlungsansätze.”
Das Sicherheitsempfinden der Bürger ist für die Hälfte der Länder ein wichtiges Argument. So gibt das Innenministerium von Sachsen-Anhalt an, dass die Videoüberwachung auch „zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung“ durchgeführt wird.
Aber auch das schnelle Eingreifen der Polizei wird thematisiert, wobei nur wenige Länder dazu konkrete Angaben machten, wie zum Beispiel die Polizei Duisburg in Nordrhein-Westfalen: „Die Videobilder der stationären Anlage in Marxloh werden durch Videobeobachter auf einer Polizeiwache live beobachtet und bewertet. Bei Erkennen von Straftaten und Gefahrenlagen werden unverzüglich Einsatzkräfte entsandt.“
Kameras entdecken vermisste Personen oder helfen, schwere Straftaten aufzuklären
Mecklenburg-Vorpommern hat lediglich auf dem Marienplatz in Schwerin einen videoüberwachten Bereich. Das Land gibt an, dass dort nicht nur eine erhöhte Aufklärungsquote, sondern auch eine „gestiegene Anzeigebereitschaft der Geschädigten“ erreicht wurde. Den Angaben zufolge konnten mithilfe der Bildüberwachung zudem vermisste Personen angetroffen oder hilflose Personen festgestellt werden.
Bedeutsame Ermittlungserfolge zieht das Innenministerium Hessens zur Begründung der umfangreichen Videoüberwachung heran. Diese habe sowohl zur Aufklärung eines Falles von doppeltem Kindsmord als auch zur Identifizierung mehrerer Tatverdächtigen nach einer räuberischen Erpressung beigetragen, heißt es.
Forscher untersuchen Wirksamkeit von polizeilicher Videoüberwachung
Ob all diese Argumente einer wissenschaftlichen Untersuchung standhalten, hat das Kriminologische Institut Niedersachsen (KFN) 2018 in sechs großen Städten Nordrhein-Westfalens analysiert. Ziel war es, den Effekt der Videoüberwachung auf die Kriminalitätsbelastung als auch die Auswirkungen auf die Aufklärungsquote zu messen.
Die Forscher stellten in Bezug auf die Aufklärungsquote einen statistisch bedeutsamen, aber relativ geringen Effekt fest. In internationalen Studien ist die Befundlage laut KFN uneindeutig. Angesichts der technologischen Entwicklungen betonten jedoch „polizeiliche Praktiker besonders das Potenzial der Videoüberwachung“.
Kann Videoüberwachung Straftaten vorbeugen?
Ein „wissenschaftlicher Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung“ kann nicht erbracht werden, erklären die Wissenschaftler. Der Nutzen hängt laut Studie vielmehr davon ab, welche Delikte man betrachtet.
Abschreckend wirken Kameras laut KFN vor allem bei geplanten Straftaten wie Einbruch oder Diebstahl, etwa auf Parkplätzen – weniger jedoch bei spontanen Gewalttaten. Die belegten auch internationale neuere Studien.
Von Ermittlern angeführte Erfolge durch Kameraüberwachung bei besonders spektakulären Straftaten – etwa bei der Aufklärung des Einbruchs in das Grüne Gewölbe in Dresden – bezeichnet der Leiter des KFN, Thomas Bliesener, im Gespräch mit CORRECTIV als „anekdotisch“. Wie solche Erfolge im Verhältnis zu den Investitionen in die Installation von Kameras stehen, könne er nicht einschätzen.
Die einzelnen Fahndungserfolge durch Videoaufzeichnungen hätten allerdings „zur höheren Akzeptanz der Aufzeichnungen in der Bevölkerung beigetragen“, heißt es in der KFN-Studie.
GdP und Dobrindt werben für Videoüberwachung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schätzt die Videobeobachtung: „Die Technik unterstützt Prävention, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung enorm“, sagt der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Die GdP setze sich für eine Ausweitung ein.
Damit steht die GdP nicht allein. Im Kontext von mehr Sicherheit an Bahnhöfen – für die die Bundespolizei zuständig ist – sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im September vergangenen Jahres in einem Interview mit der Rheinischen Post: „Sicherheit muss erkennbar sein – objektiv wie emotional. Heißt: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen und Bürger spürbar sicher fühlen. Deshalb brauchen wir mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum und deutlich mehr Polizeipräsenz.“
Datenschutz und Grundrechte
Dem Ruf nach mehr Überwachung steht eine grundrechtliche Perspektive entgegen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bewertet die Ausweitung kritisch: Nach ihrer Einschätzung stellt die Videoüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, da sie auch legales Verhalten kontinuierlich aufzeichnet. Ihre Empfehlung: „In jedem einzelnen Fall – für jede zu installierende Kamera – muss abgewogen werden, welches Recht schwerer wiegt.“
Studien zeigen zudem, dass reine Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl vieler Menschen kaum stärkt – Kameras werden entweder gar nicht oder oft als „totes Auge“ wahrgenommen. Experten denken denn auch über andere Lösungen nach.
KFN-Leiter Bliesener etwa hält es für sinnvoll, wenn Bürgerinnen und Bürger in einer bedrohlichen Situation etwa per App die Polizei informieren könnten. Diese könnte sich dann zuschalten und die Kamerabilder live einsehen. Ein rotes Lämpchen an der Kamera zeigt der anfragenden Person, dass die Polizei nun zuschaut und bei Bedarf schnell Hilfe schicken kann.
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Redigat: Ulrich Kraetzer und Faktencheck: Marcus Bensmann