Politik

Die Normalisierung eines Kampfbegriffs: „Remigration“ im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt

Die AfD Sachsen-Anhalt hat in ihrem Wahlprogramm ein umfassendes Konzept zur „Remigration“ vorgelegt. Es geht um die Rückholung ausgewanderter Deutscher, Zwangsabschiebungen und „freiwillige“ Rückkehrprogramme. Dahinter steckt eine Taktik.

von Lena Köpsell

Ulrich Siegmund (AfD), Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, spricht im Landtag von Sachsen-Anhalt zu den Abgeordneten.

Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. In Umfragen steht die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund aktuell bei um die 40 Prozent. Aus einem noch unveröffentlichten Entwurf für ihr Wahlprogramm lässt sich ablesen, was die AfD plant, sollte sie in Deutschland zum ersten Mal an die Regierung kommen. Der rechtsextreme Kampfbegriff „Remigration“ ist dabei zentral: 18 von insgesamt 156 Seiten drehen sich um „Einwanderung und Remigration“.

Dass die AfD Sachsen-Anhalt „Remigration“ so deutlich ins Zentrum ihres Wahlprogramms setzen will, ist bemerkenswert. Ihr Spitzenkandidat Siegmund hatte auch beim Geheimtreffen in Potsdam Ende 2023 teilgenommen. Dort schlug der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner vor hochrangigen AfD-Funktionären die „Remigration“ auch für „nicht assimilierte Staatsbürger“ über „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderte Gesetze“ als „Jahrzehnteprojekt“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ vor.

Der Umgang der AfD mit dem Begriff könnte darüber entscheiden, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllen könnte. Denn mehrere Verwaltungsgerichte haben festgestellt, dass „politische Zielsetzungen“ aus einer völkischen Ideologie, die die rechtliche Gleichheit von Staatsbürgern infrage stellt, die Menschenwürde verletzen und grundgesetzwidrig sind. Ein Konzept der „Remigration“, wie das von Sellner, das explizit auch Staatsbürger im Fokus hat, gehört dazu.

Der Kampfbegriff „Remigration“ spaltet die AfD

Immer wieder machen AfD-Mitglieder „Remigration“ zum Thema. In den sozialen Medien gibt es unzählige Posts von Vertretern des völkischen Lagers der Partei, die „millionenfache Remigration“ fordern. So unter anderem das Mitglied des Bundesvorstandes, Kay Gottschalk. Der Staatsrechtler Markus Ogorek aus Köln sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl bei dem Begriff „millionenfache Remigration“ auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch macht.

Kevin Dorow aus dem Vorstand der neuen Jugendorganisation der AfD, „Generation Deutschland“, sagte zuletzt, es sei vernünftig, zwischen „Passdeutschen“ und „Volksdeutschen“ zu unterscheiden. Viele AfD-Mitglieder, wie zuletzt die Brandenburger Landtagsabgeordnete Lena Kotré, suchen zudem öffentlichkeitswirksam die Nähe zu Sellner.

Auf der anderen Seite steht das vorsichtigere Lager um den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, der 2023 noch in seinem Buch ein ähnliches Konzept, wie das von Sellner vertrat. Er machte eine Kehrtwende und warnte wegen des Urteils und der CORRECTIV-Recherche vor Forderungen nach „Remigration“ für Staatsbürger. Sonst drohe ein Parteiverbot. „Finger weg von den Staatsbürgern“, ist Krahs Credo und er forderte eine klare Distanzierung von Sellner und dessen Konzept.

Die AfD Sachsen-Anhalt will einen „Remigrationsbeauftragten“

Im Entwurf für das Wahlprogramm definiert die AfD Sachsen-Anhalt „Remigration“ als dreiteiliges Projekt: erstens die „Rückholung ausgewanderter deutscher Fachkräfte“, zweitens „die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer unter staatlichem Zwang“ und drittens „freiwillige Re-Migrationsprogramme für illegale Zuwanderer.“  Für die Koordination dieser Bereiche will die AfD laut dem Papier eine „Stabsstelle für Remigration“ einrichten und einen „Remigrationsbeauftragten“ ernennen.

In dem Papier ist von einer „Abschiebeoffensive“ die Rede, für die eine eigene „Task Force“ eingerichtet werden soll. Zudem sind in dem Programm „sofortige Aufnahmestopps für Nicht-EU-Ausländer“ sowie die Abschaffung des subsidiären Schutzstatus vorgesehen, der vor allem an Flüchtlinge aus Syrien vergeben wird. Genannt wird in dem Papier zudem die „Abschaffung des Asyl-Grundrechts“ und seine „Umwandlung in ein staatlicherseits gewährtes Gnadenrecht“.

Darüber hinaus will die AfD eine „Remigrationsoffensive in die Ukraine vorbereiten“. Ukrainische Staatsbürger sollen nach den Plänen der AfD in Deutschland nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden. Stattdessen sollten „die von Kampfhandlungen betroffenen Ukrainer Zuflucht in der Westukraine finden“, heißt es im Programm.

Experte bezeichnet die Verwendung des Begriffs „Remigration“ als Taktik

Der Politik- und Medienberater Johannes Hillje sieht in der Verwendung des Begriffs „Remigration“ im Entwurf des Wahlprogramms eine Taktik: „Der Begriff Remigration wird bewusst zahlreich und vielfältig angewendet, um ihn für Interpretationen offenzuhalten.“ Mit taktischer Ambivalenz wolle die AfD sowohl Signale ins rechtsextreme Milieu senden als auch bürgerliche Wähler ansprechen.

Für Hillje ist klar: „Spitzenkandidat Siegmund pflegt eine Nähe zum Rechtsextremisten Martin Sellner, der ein eindeutig verfassungswidriges Konzept von Remigration vertritt.“ Wenn Siegmunds AfD nun eine „Remigrationsoffensive“, eine Stabsstelle „Remigration“ und einen „Remigrationsbeauftragten“ fordere, „dann muss man bei dieser offensiven Besetzung des Begriffes davon ausgehen, dass man Sympathien für Sellners Ideen hat, der diesen Begriff geprägt hat“.

Redigatur: Ulrich Kraetzer, Miriam Lenz
Faktencheck: Miriam Lenz