Wer psychisch erkrankt ist, bekommt keine bedingungslose Rente
In Deutschland gibt es keine bedingungslose Rente für Menschen, die an psychischen Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen leiden, auch wenn in Tiktok-Videos davon die Rede ist. Betroffene können aber eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Auf Tiktok verbreitet sich die Falschmeldung, wer an Angststörungen oder Depressionen erkrankt sei, könne 1.450 Euro im Monat bekommen. Dafür sei lediglich eine Diagnose erforderlich. Beschlossen habe das die Deutsche Rentenversicherung. Ein einziges Tiktok-Video mit der Behauptung vom 4. Januar erreichte alleine 1,7 Millionen Aufrufe. Daneben gibt es zahlreiche weitere, teils auch ältere, Videos. Wer die Behauptung zuerst aufstellte, ist unklar.
Mehrere Accounts bezeichnen es in der Videobeschreibung als „satirischen Beitrag“, der „keine geprüften Aussagen“ enthalte. Diesen Hinweis übersehen aber offenbar viele Nutzerinnen und Nutzer. Sie kommentieren zum Beispiel: „Wo kann man das beantragen“ oder „und ich als Schmerzpatient unheilbar krank, alleinerziehend ohne Unterhalt geh arbeiten und muss aufstocken“.
Wir haben uns bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundespsychotherapeutenkammer über die aktuellen Lage erkundigt: Eine bedingungslose Rente auf Grund von Depressionen oder Angststörungen gibt es nicht und sie ist auch nicht geplant. Wer an Depressionen oder Angststörungen erkrankt ist, kann jedoch unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Rentenversicherung und Arbeitsministerium widersprechen
Laut Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, ist die Behauptung „schlicht falsch“. Auch eine Sprecherin des BMAS schrieb uns auf Anfrage: „Die Aussagen in dem Video gehen völlig an der Realität vorbei. Sie sind schlicht falsch und finden im Rentenrecht keine Grundlage.“ Ohne weitere Prüfung und Feststellung einer Erwerbsminderung gebe es von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rente. „Erst recht nicht mit der bloßen Behauptung einer Depression oder Angststörung oder gar in einer pauschalen Höhe von 1.450 Euro monatlich.“ Auch habe es in diesem Bereich keine der behaupteten Gesetzesänderungen gegeben; sie seien auch nicht geplant, so die Sprecherin.
Ähnlich äußerte sich auch die Deutsche Rentenversicherung. Sprecherin Gundula Sennewald schrieb uns: „Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Leistungen nur auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen. Allein auf Grundlage von persönlichen Angaben zu einer Erkrankung werden keine Renten bewilligt beziehungsweise gezahlt.“
Hilfsangebote
Wenn Sie sich mental belastet fühlen, Suizidgedanken haben oder sich Sorgen um jemand anderen machen, können Sie sich unter anderem an folgende Hilfsangebote wenden:
Telefonseelsorge: 0800 1110 111 (jederzeit erreichbar)
Nummer gegen Kummer – Beratung für Kinder und Jugendliche: 116 111 (montags bis samstags 14 Uhr bis 20 Uhr)
Nummer gegen Kummer – Beratung für Eltern: 0800 1110 550 (montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 19 Uhr)
Krisenchat: Chat mit Beraterinnen und Beratern für alle unter 25 Jahren per Messengerdienst
Wer an Depressionen oder Angststörungen erkrankt ist, kann eine Erwerbsminderungsrente bekommen
Allerdings können diejenigen, die durch ihre psychische Erkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, eine Erwerbsminderungsrente beantragen, sofern sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen: Das betraf 2024 über 150.000 Personen, Andrea Beneck ordnet ein, dass aus den Daten der Rentenversicherung zwar nicht hervorgehe, wie hoch die Ablehnungsquoten sind, psychische Erkrankungen aber „häufigster Grund für bewilligte Erwerbsminderungsrenten“ seien.
Unter welchen Umständen das mit Depressionen oder Angststörungen möglich ist, erklärte uns die Deutsche Rentenversicherung. Zu unterscheiden sei zunächst, ob jemand wegen einer Erkrankung gar nicht mehr oder noch mindestens drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Je nachdem kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung beantragt werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass Betroffene in den fünf Jahren vor dem Antrag mindestens 36 Monate über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in die Rentenkasse eingezahlt haben, wie uns Sprecherin Sennewald schreibt.
„Die Entscheidung über den Rentenanspruch erfolgt anhand der eingereichten medizinischen Unterlagen, einschließlich ärztlicher Befundberichte und medizinischer Gutachten“, so Sennewald weiter. Entscheidend sei vor allem das Gutachten einer Ärztin oder eines Arztes der Rentenversicherung ,so Benecke von der Bundespsychotherapeutenkammer.
Eine pauschale Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nicht. Sie wird individuell berechnet. Die sogenannte Rentenformel, die dafür maßgeblich ist, beschreibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite. Sie setzt sich konkret aus den Entgeltpunkten (umgangssprachlich Rentenpunkte), dem Zugangsfaktor, dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenfaktor zusammen. Weitere Details zu den einzelnen Bestandteilen der Rentenformel finden Sie in diesem Faktencheck.
Hinzu kommt bei der Erwerbsminderungsrente noch die sogenannte „Zurechnungszeit“, die die Rente aufbessern soll. Wie der Sozialverband VdK erklärt, wird dabei „zur Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Renteneintrittsalter herangezogen und damit ermittelt, wie sich die Rentenansprüche bei gleichbleibender Berufstätigkeit entwickelt hätten.“ Das liegt laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 65 Jahren und 8 Monaten.
Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl