Nein, Zugbegleiter bei Kaiserslautern wurde nicht von einem Syrer angegriffen
Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter der Deutschen Bahn bei Kaiserslautern kursieren online Behauptungen, der Tatverdächtige heiße Mustafa Aslan und sei syrischer Migrant. Eine Falschmeldung, wie die Staatsanwaltschaft klarstellt.
Anfang Februar griff ein Fahrgast bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug bei Kaiserslautern den Zugbegleiter Serkan C. an, der einige Tage später an einer Hirnblutung starb. Der Fall löste bundesweit Entsetzen und Trauer aus, für Freitag hat die Deutsche Bahn zu einem Sicherheitsgipfel geladen.
Am 4. Februar, zwei Tage nach dem Angriff, veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken in Rheinland-Pfalz erste Details zum möglichen Täter: Es handele sich um einen 26 Jahre alten griechischen Staatsbürger, der nach eigenen Angaben in Luxemburg wohnhaft sei. Diese Angaben wiederholte auch das Polizeipräsidium Westpfalz in einer Pressemeldung.
Online hingegen verbreitet sich das rassistische Gerücht, der Tatverdächtige heiße Mustafa Aslan und sei syrischer Migrant. Manche Nutzerinnen und Nutzer auf X setzen den Begriff Grieche in Anführungszeichen. Die Behauptung erreichte Hunderttausende. Doch sie ist falsch und stammt offenbar ursprünglich von einer unseriösen griechischen Webseite.

Laut zuständiger Staatsanwaltschaft ist der Tatverdächtige in Griechenland geboren
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken dementiert auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck, dass der Tatverdächtige gebürtiger Syrer sei und erst nachträglich die griechische Staatsbürgerschaft erworben habe: „Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen – einschließlich ID- und Passdokumenten – um einen in Griechenland geborenen griechischen Staatsbürger.“ Auch der online kursierende Name sei falsch. Weitergehende Angaben zur Person des Beschuldigten seien gegenwärtig nicht möglich. Seriöse Quellen, die diese Darstellung der Staatsanwaltschaft in Frage stellen, sind nicht auffindbar.
Die Falschbehauptung beruht offenbar auf einem Artikel einer griechisch-sprachigen Webseite Webseite namens „pronews.gr“, die mehrere der Beiträgen in Sozialen Netzwerken teilen. Der falsche Name taucht unserer Recherche nach dort zum ersten Mal auf. Eine Anfrage von uns an die Seite blieb bis zur Veröffentlichung unbeantwortet. In dem Artikel heißt es, bei dem Verdächtigen handele es sich um einen „syrischen Islamisten“. Eine Quelle für diese Behauptung nennt der Artikel nicht. Die Webseite ist bereits in der Vergangenheit durch Falschnachrichten aufgefallen. Die griechische Faktencheck-Redaktion Ellinika hoaxes ordnet die Webseite in mehreren Faktenchecks als pro-russisch ein.
Falschbehauptung beruht auf rassistischem Narrativ
Hinter der Falschbehauptung steckt offenkundig der Versuch, Migrantinnen und Migranten als kriminell und gewalttätig darzustellen, verknüpft mit der Annahme, dass ein gebürtiger griechischer Staatsbürger eine solche Tat nicht begehen würde. Dieses Narrativ befeuert die AfD regelmäßig, etwa wenn sie Listen mit den Vornamen von deutschen Tatverdächtigen anfordert. Auch die CDU tut das, wenn sie die Aussetzung des Familiennachzugs damit begründet, Deutschland sicherer machen zu wollen. Dabei weisen Fachleute immer wieder darauf hin, dass die Staatsbürgerschaft oder Herkunft als solche als Ursache für Kriminalität nicht entscheidend ist, sondern andere Faktoren, wie Geschlecht, Alter, Wohnort und Lebensumstände.
Unabhängig davon, dass der griechische Tatverdächtige nicht in Syrien geboren, ist eine Unterscheidung zwischen angeblich „echten“ Staatsbürgern und solchen, die eine Staatsbürgerschaft später erhalten haben, laut Fachleuten rassistisch: Gruppen, die vor dem Gesetz gleich sind, werden so ungleiche Eigenschaften zugeschrieben und Menschen mit Migrationsbiographie als „Bürger zweiter Klasse“ abgewertet.
Die Herkunft von Tatverdächtigen wird immer wieder angezweifelt, häufig kursieren nach einer Tat falsche Namen oder Fotos. So etwa, als Alexander S. im März 2025 in Mannheim in eine Menschenmenge fuhr und zwei Menschen tötete. Umgekehrt gab es Zweifel an dem Einschreiten eines 19-jährigen Syrer, als er im Mai 2025 eine Angreiferin am Hamburger Bahnhof stoppte. Damals hieß es, Aufnahmen von ihm seien von Medien KI-generiert worden.
Redigatur: Matthias Bau, Gabriele Scherndl
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, 4. Februar 2026: Link
- Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz, 4. Februar 2026: Link