Kein Thüringen 2.0: Sachsen-Anhalt will Politik vor AfD-Blockade schützen
Die AfD könnte in diesem Herbst stärkste Partei im Landtag werden. Eine Gesetzesreform soll das Parlament deshalb vor Blockaden durch Extremisten schützen und die Unabhängigkeit wichtiger Institutionen sichern. Doch sie hat auch Lücken.
Die Angst vor einer Lähmung des Landtags durch die AfD treibt in Sachsen-Anhalt Parteien zusammen, die sich sonst eher uneins sind: CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP legen ein gemeinsames Reformpaket vor. Es soll das Parlament auch unter schwierigen Mehrheitsverhältnissen arbeitsfähig halten – wenn etwa Extremisten so viele Stimmen bekommen, dass sie die parlamentarischen Abläufe lahmlegen oder als Druckmittel für eigene Forderungen benutzen können.
Und es soll Institutionen wie das Landesverfassungsgericht und den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk absichern, sollte es zu einer Regierungsbeteiligung von radikalen Kräften kommen.
Die AfD wird im Antrag zwar nicht genannt, schließlich sollen Gesetze allgemeine Verfahrensweisen klären und sich nicht gegen eine Partei richten. Doch sie liefert den Anlass zu diesem Gesetzentwurf. In Thüringen hat die Partei eindrücklich gezeigt, wie sie demokratische Politik blockieren kann. Auch in Sachsen-Anhalt könnte die AfD im September stärkste Kraft werden – unter Umständen sogar den Ministerpräsidenten stellen.
Was die Reform vorsieht, wo die Schwächen des Entwurfs liegen und warum dafür sogar CDU und Linke kooperieren – hier im Überblick.

Das sind die zentrale Punkte der Reform
Im Kern geht es um die Frage: Wie kann man die Demokratie vor jenen schützen, die sie beschädigen oder ihre Institutionen zerstören wollen, wenn sie an die Macht kommen? Schon im kommenden Landtag drohen schwierige Mehrheitsverhältnisse.
Parteien wollen gemeinsam Chaos bei Wahl des Landtagspräsidiums verhindern
Die Wahl des Landtagspräsidenten ist die zentrale erste Aufgabe eines neuen Parlaments, erst dann ist es arbeitsfähig. Üblicherweise stellt die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin – ein Recht darauf gibt es jedoch nicht. Denn er oder sie soll den Landtag überparteilich führen und nach außen vertreten – dafür ist das Vertrauen des Parlaments nötig.
Früher lief die Wahl meist weitgehend im Konsens zwischen den Parteien ab. Seit dem Erstarken der AfD ist das anders. In Thüringen scheiterte die erste Landtagssitzung an genau dieser Frage. Das Landesverfassungsgericht musste eingreifen.
Das neue Gesetz will solchen Blockaden vorbeugen. Zwar behält die stärkste Fraktion – wohl die AfD – das Vorschlagsrecht im ersten Wahlgang. Findet ihr Kandidat keine Mehrheit, dürfen aber auch die anderen Parteien Vorschläge machen. Das soll wohl auch verhindern, dass die AfD nacheinander mehrere ungeeignete Kandidaten ins Rennen schickt: In der laufenden Legislaturperiode scheiterten alle AfD-Vorschläge für den Vizepräsidenten, der Posten blieb unbesetzt. Unter den Kandidaten befanden sich auch bekannte Rechtsextreme.
Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die AfD attackiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regelmäßig – bisher vor allem verbal. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte an, das auch rechtlich zu tun: Er wolle den zugrundeliegenden Medienstaatsvertrag unverzüglich kündigen, sollte er Ministerpräsident werden.
Bisher wäre das möglich, da die Landesverfassung nur den Abschluss solcher Verträge an die Zustimmung des Parlaments bindet. Die Reform verlangt künftig auch für Kündigungen die Zustimmung des Landtags – ein Novum in Deutschland. So könnte eine radikale Regierung den Rundfunk zumindest nicht im Alleingang sabotieren.

Das Landesverfassungsgericht soll arbeitsfähig bleiben
In Thüringen blockierte die AfD die Besetzung neuer Richterposten, indem sie den Richterwahlausschuss lahmlegte und Posten in Gremien forderte.
In Sachsen-Anhalt soll eine solche „Erpressungsstrategie“ unmöglich werden. Derzeit wählt das Parlament Verfassungsrichter mit Zweidrittel-Mehrheit. Eine Partei mit mehr als einem Drittel der Sitze könnte diese Wahl beliebig lang blockieren – die AfD liegt in Umfragen bei knapp 40 Prozent. Künftig soll das Verfassungsgericht deshalb eigene Kandidaten vorschlagen dürfen, wenn eine Neubesetzung auch nach über sechs Monaten nicht möglich ist. Diese Wahlvorschläge können dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
Schutz der Landeszentrale für politische Bildung
Die Landeszentrale für politische Bildung (LPB) fördert demokratisches Bewusstsein und politische Teilhabe. Der AfD ist sie ein Dorn im Auge. 2025 beantragte die AfD im Landtag, die Zentrale durch eine Institution zu ersetzen, die Brauchtumspflege und Deutschtum betont, statt die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken. Mit den entsprechenden Mehrheiten könnte die AfD dieses Ziel umsetzen.
Die Reform soll das verhindern oder zumindest erschweren. Sie schreibt der Landeszentrale im Gesetz für Erwachsenenbildung eine Bestandsgarantie fest.
Hier besteht laut Experte Nachbesserungsbedarf
Robert Böttner, Jurist für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg, lobt die Reform als Stärkung der Landesverfassung und der Demokratie. Doch er sieht auch Schwächen, wie er CORRECTIV gegenüber ausführt.
Die Bestandsgarantie der Landeszentrale für politische Bildung etwa ist nur in einem Gesetz vorgesehen, das sich mit einfacher Mehrheit ändern ließe. Zudem schütze die gesetzliche Verankerung nicht davor, dass eine Regierung den Auftrag der Landeszentrale politisch verzerrt – oder das Kuratorium, das die politische Ausgewogenheit sichern soll, einseitig besetzt. Damit könne die Landeszentrale „in ein politisch einseitiges Sprachrohr pervertiert werden“.
Böttner plädiert deshalb dafür, den „unabhängigen und überparteilichen Bildungsauftrag“ der Landeszentrale in der Landesverfassung zu verankern. Das wäre zwar in Deutschland neu, doch auch die Neutralität des Datenschutzbeauftragten hat in Sachsen-Anhalt Verfassungsrang. Warum also nicht die Landeszentrale für politische Bildung?
Auch die Regeln für den Alterspräsidenten, der die erste Landtagssitzung bis zur Wahl des Landtagspräsidenten leitet, sollten ihm zufolge präzisiert werden. In Thüringen blockierte die AfD 2024 die Sitzung, weil sie den Alterspräsidenten stellte. Böttner rät, die Aufgaben dieser Funktion klar in der Verfassung zu regeln.
Auch CDU und Linke haben kooperiert
Der Entwurf ist das Ergebnis eines Jahres vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen, wie es aus Parlamentskreisen heißt. Auch CDU und Linke arbeiteten zusammen. Widerspricht das dem Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU?
Dieser schließt „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der Linken und der AfD eigentlich aus. Doch was genau mit „ähnlichen Formen der Zusammenarbeit“ gemeint ist, lässt Interpretationsspielraum. Angesichts knapper Mehrheiten und fragiler Bündnisse gehen die ostdeutschen Bundesländer tendenziell pragmatischer mit der Klausel um als die Bundesspitze oder westdeutsche Landesverbände.
Die CDU Sachsen-Anhalt betont auf Anfrage: „Am Unvereinbarkeitsbeschluss einer engeren Kooperation mit den Linken halten wir fest. Gleichwohl stehen wir im vorliegenden Fall zu deren Beteiligung am gemeinsamen Reformprozess, um notwendige parlamentarische Reformen, insbesondere die Stärkung der verfassungsrechtlichen Organe, für unser Land durchzusetzen.“
Wie es nun weitergeht
Der Gesetzentwurf enthält noch zahlreiche weitere Bestimmungen. Er erklärt etwa auch den 8. Mai (Tag der Befreiung) und den 17. Juni (Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts) zu Gedenktagen. Und er soll die Überkreuz-Anstellung von Familienmitgliedern verhindern, die im großen Stile durch die AfD betrieben werden, wie Recherchen auch von CORRECTIV gezeigt haben.
Seit dieser Woche liegt der Entwurf im Parlament. Die erste Lesung folgt nächste Woche, die zweite im April. Noch vor der Landtagswahl 2026 soll das Gesetz verabschiedet werden.
Redigat: Samira Joy Frauwallner
Faktencheck: Dilara Schwidder