Warnschuss für die AfD

Gestern gab es einen Gerichtsbeschluss: Ist die Partei eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“? Wir erklären, was er bedeutet.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters
Autor Bild Anette Dowideit

Liebe Leserinnen und Leser, 

seit Monaten wartet Deutschland auf die Antwort unseres Justizsystems auf die Frage: Ist die AfD eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“? Gestern gab es nun einen Gerichtsbeschluss, der besagt: Das kann man so erst mal nicht sagen. 

Und nun, ist das Thema vom Tisch? Im Gegenteil: Es handelte sich lediglich um einen Zwischenstand. Im Thema des Tages ordnen wir ein, was die Entscheidung von gestern tatsächlich bedeutet und was als nächstes passiert. 

Wir haben heute eine ganze Reihe Recherchen veröffentlicht, zum Beispiel:

  • „Family and Friends“ – der Tracker zur Vetternwirtschaft bei der AfD
  • Acht Politiker-Aussagen zur Überarbeitung des neuen „Heizungsgesetzes“ im Check: Was stimmt, was stimmt nicht?

Morgen geht es im Samstags-SPOTLIGHT unter anderem um die Frage: Wie gut ist unsere Demokratie für den Fall gewappnet, dass die AfD in Regierungsverantwortung käme? Und am Montagabend erscheint dann die erste Fun Facts-Sendung – das neue Nachrichten-Comedy-Format.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Schreiben Sie mir gern, was Sie gerade besonders beschäftigt: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: Warnschuss für die AfD

Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: Tracker zur Vetternwirtschaft bei der AfD • Heizungsreform 2026 – Regierungsaussagen im Check • Sachsen-Anhalt will Politik vor AfD-Blockade schützen • Filz-Achse Bayern-Berlin: AfD-Mann Tobias Peterka beschäftigt Frau von Parteikollegen

CORRECTIV Events: Wie man Treffen mit Rechtsextremen aufdeckt

Faktencheck: Youtube-Kanal sammelt Klicks mit KI-Fake über AfD-Politiker Ulrich Siegmund

Gute Sache(n): Warum der Februar für Schwarze Geschichte wichtig ist • Bundestag beschließt Vaterschaftsreform • Pokémon: Das Kulturphänomen wird 30

CORRECTIV ganz persönlich: Video-Interviews sind eine ziemlich komplizierte Sache

Grafik des Tages: Equal Pay Day – dieses Bundesland schneidet am schlechtesten ab

Eilverfahren, nicht Hauptverfahren:
Zunächst mal: Bei dem Beschluss von gestern (hier nachzulesen) handelte es sich NICHT um das eigentliche Gerichtsverfahren (das sogenannte Hauptsacheverfahren). Das nämlich läuft noch, ebenfalls am Kölner Verwaltungsgericht.

Hier ging es nun erstmal um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz so lange von der „rechtsextremistischen Bestrebung“ sprechen darf, bis im Hauptverfahren entschieden ist. Wann das sein wird, weiß niemand – wir und viele andere Redaktionen fragen sehr regelmäßig nach.

Was zuvor geschah:
Anfang Mai vergangenen Jahres hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt gegeben: Aufgrund seines damals neuen Gutachtens zur AfD stufe es nun die Partei vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hoch. Dagegen hatte die AfD geklagt und zusätzlich eben dieses Eilverfahren angestoßen.

Weshalb hat das Gericht im Eilverfahren so entschieden?
Das Gericht schreibt: Zwar bestehe tatsächlich der starke Verdacht, die AfD entfalte „verfassungsfeindliche Bestrebungen“. Vor allem, weil führende Parteimitglieder  deutsche Staatsangehörige islamischen Glaubens in vielen Äußerungen nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft ansehen. Gleichzeitig nennt das Gericht konkrete verfassungswidrige Forderungen im AfD-Wahlprogramm 2025, wie ein Minarettbauverbot und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen.

Aber trotzdem sieht das Gericht darin keine „beherrschende Grundtendenz“, die die Gesamtpartei prägt. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung im Eilverfahren hauptsächlich auf öffentlich zugängliche Äußerungen der AfD – vor allem das Parteiprogramm. Das Gericht formuliert dies so:

„Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.“
Aus der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln zum Eilbeschluss

Was eigentlich dahinter steht:
Die Sache mit dem Parteiprogramm ist der Knackpunkt. Denn eine Partei mit verfassungsfeindlichen politischen Zielsetzungen würde natürlich nicht so ungeschickt sein, in ihr Parteiprogramm zu schreiben, dass sie ebensolche Ziele verfolgt. Schließlich arbeiten für sie auch gewiefte Rechtsexperten.

Was im Parteiprogramm steht, ist also fürs große Ganze zweitrangig (Wenn Sie es ganz genau wissen möchten: Dies ergibt sich zum Beispiel aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf das sich wiederum das Münchener Verwaltungsgericht stützte.)

Deshalb kommt es jetzt darauf an …
… dass das Gericht im Hauptsacheverfahren prüft, ob eine Vielzahl an führenden AfD-Politikern auf verfassungsfeindliche Konzepte hinwirkt. Zum Beispiel auf das politische Ziel der „Remigration“ auch deutscher Staatsbürger. Dass die „Remigration“ auch von Leuten mit deutschem Pass ein verfassungsfeindliches Ziel darstellt, ist nämlich rechtlich unstrittig.

(Auch wieder für Experten: Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem wichtigen Urteil festgestellt. Darin steht: Die Verknüpfung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt ist, ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar.)

Zwar stammt das „Remigrationskonzept” auch für Staatsbürger ursprünglich vom Kopf der Identitären Bewegung, Martin Sellner. Aber eine Vielzahl von AfDlern bis hin zum AfD-Vorstandsmitglied Kay Gottschalk sucht dessen Nähe. Deshalb tobt derzeit ein Richtungsstreit in der Partei

Parteichefin Alice Weidel (Foto: Metodi Popow / Picture Alliance)

Und wie sieht es mit den Einstellungen vieler AfD’ler aus?
Das faktische Handeln der Verantwortlichen in der Partei dokumentieren wir bei CORRECTIV fortlaufend.

Ein wichtiges Beispiel: Björn Höcke. Er nämlich fordert die „geordnete Rückführung, der hier nicht integrierbaren Migranten in ihre ursprünglichen Heimatländer“ und spricht davon, dass „langfristig (…) die Auflösung der Parallelgesellschaften sowie die Remigrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierung inkludieren, auf der Tagesordnung“ stehen.

Also, das stellt das Oberverwaltungsgericht Münster fest, beschränkt sich Höckes Forderung nach „Remigration“ nicht nur auf Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Seine Formulierungen legen vielmehr nahe, dass auf lange Sicht auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Deutschland verlassen sollen, wenn sie kulturell nicht integriert sind.

Unter dem Strich:
Es kommt jetzt darauf an, dass das Verwaltungsgericht Köln eine „Vielzahl“ solcher Aussagen mit klarer politischer Stoßrichtung identifiziert. Wenn das gelingt – und sich die Richter in die Untiefen der (auch nicht öffentlichen) Aussagen von Parteimitgliedern hineingraben – dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Verfassungsschutz am Ende doch sagen darf: 

Tarifeinigung zwischen Bahn und Lokführergewerkschaft
Die Deutsche Bahn (DB) und die Lokführergewerkschaft haben sich nach fünf Verhandlungsrunden im Tarifstreit geeinigt – diesmal ohne, dass es zu Streiks kam. Das Reisechaos, dass diese Ausstände sonst häufig begleitet, fällt demnach aus. Das könnte auch mit dem neuen GDL-Verhandlungsführer Mario Reiß zusammenhängen, der einen auffällig ruhigen Ton in die Verhandlungen gebracht haben soll. 
wiwo.de    

Netflix wirft im Bieterkampf um Warner Bros. überraschend hin
Kampf der Filmgiganten: Die Übernahme für knapp 83 Milliarden US-Dollar der legendären Warner Brothers war schon fast über den Tisch, als der Netflix-Konkurrent Paramount ein neues Angebot von 108,4 Milliarden US-Dollar einbrachte. Nun entschied sich Netflix dazu, Paramount nicht zu überbieten. Die Entscheidung, wer den Konzern übernehmen darf, fällt am 20. März. 
spiegel.de

Collage mit AfD-Abgeordneten und Netzwerkpunkten, die die Vetternwirtschaft in der AfD illustrieren. Collage: Ivo Mayr / CORRECTIV, Quelle: picture alliance
Die AfD sieht sich schweren Vorwürfen der Vetternwirtschaft ausgesetzt. CORRECTIV zeigt alle bislang bekannten Fälle. Collage: Ivo Mayr / CORRECTIV, Quelle: picture alliance

Kein Thüringen 2.0: Sachsen-Anhalt will Politik vor AfD-Blockade schützen
Die AfD könnte in diesem Herbst stärkste Partei im Landtag werden. Eine Gesetzesreform soll das Parlament deshalb vor Blockaden durch Extremisten schützen und die Unabhängigkeit wichtiger Institutionen sichern. Doch sie hat auch Lücken.
correctiv.org

Filz-Achse Bayern-Berlin: AfD-Mann Tobias Peterka beschäftigt Frau von Parteikollegen
Die Frau des Berliner Abgeordneten Hugh Bronson arbeitet nach CORRECTIV-Recherchen für den Bundestagsabgeordneten Tobias Peterka aus Bayern. Victoria Bronson ist selbst keine Unbekannte: Sie war Vorsitzende eines Vorläufers der früheren AfD-Parteistiftung und reiste in dieser Funktion auf die besetzte Krim.
correctiv.org

ATLAS – Ein Bühnenessay von Calle Fuhr in Kooperation mit CORRECTIV, Hamburg
Über Monate hinweg recherchierte CORRECTIV zum Einfluss US-amerikanischer Klimaleugner in Deutschland. Am 5. März wird die Recherche auf der Theaterbühne des Deutschen Schauspielhauses Hamburg erlebbar gemacht.
Tickets

Ulrich Siegmund ist AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September 2026 (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert / Picture Alliance)
Ulrich Siegmund ist AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September 2026 (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert / Picture Alliance)

So geht’s auch
Der Bundestag hat eine Reform des Vaterschaftsrechts beschlossen, die den leiblichen Vätern mehr Rechte einräumt und ihnen künftig bessere Chancen gibt, auch rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Das gilt etwa, wenn der Vater eine enge Beziehung zum Kind hat oder eine frühere Beziehung zum Kind ohne eigenes Verschulden abgebrochen wurde. Ist das Kind 14 Jahre oder älter, soll es zudem ein Mitspracherecht haben, indem es das Aufzwingen eines rechtlichen Vaters verhindern kann. 
tagesschau.de

Fundstück
Pokémon wird 30 Jahre alt – und begeistert auch heute noch Fans auf der ganzen Welt. Erfinder Satoshi Tajiri, der es als Kind liebte, Käfer zu studieren und später erschrocken über die wenigen Grünflächen in Tokio war, entwickelte aus seiner Nostalgie heraus mit seinem Team das Konzept für Pokémon auf dem Gameboy. Mittlerweile gibt es unzählige Varianten: Videospiele, TV-Serien, Sammelkarten und vieles mehr. Besonders beliebt bleibt Pokémon wohl wegen des starken Nostalgie-Effekts, wie eine Studie aus 2015 zeigt. 
wdr.de

Autor Bild Anette Dowideit

Die Klage ging auf eine investigative Arbeit dieses Kollegen zurück. Er hatte herausgefunden, dass Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) beim Ausscheiden aus dem Amt damals einen ganzen Lastwagen voller Aktenordner einfach mitgenommen hatte – Akten, die dokumentieren, was Schröder so alles als Kanzler gemacht hat. Wir klagen, weil wir gern wissen möchten, was drin steht: Wie oft er sich zum Beispiel mit Russlands Präsident Wladimir Putin traf und welche Deals dabei eingefädelt wurden.

Kurz nachdem wir die Klage eingereicht hatten, bekamen wir Besuch in unserem TV-Studio in der Berliner Redaktion: Ich hatte den Chef des Bundesarchivs eingeladen, Michael Hollmann. Das Bundesarchiv ist jene Behörde, die dafür zuständig ist, dass Akten über das Handeln von Kanzlern und Ministern bereitstehen – damit wir Bürgerinnen und Bürger ihr Handeln auch im Nachhinein nachvollziehen können.

Unserem Kollegen Tillack ist nach der Veröffentlichung des Video-Interviews mit Hollmann etwas aufgefallen: dass dieser zwei entscheidenden Fragen ausgewichen ist. Er sagt dort nämlich: Die Zusammenarbeit zwischen Bundesarchiv und Kanzleramt funktioniere „eigentlich bestens“. Was ja im aktuellen Fall Schröder-Akten offenbar nicht so ist. Tillack findet zu Recht, ich hätte hier noch mal genauer nachbohren können.

Ebenso zu einer anderen Frage: es ging darum, dass viele unserer Bundesministerinnen und -minister einfach ihre Postfächer routinemäßig löschen, wenn sie aus dem Amt ausscheiden – obwohl das Bundesarchiv sie regelmäßig vorher warnt, das bitte nicht zu tun. Auch hierzu antwortete Hollmann im Interview merkwürdigerweise so, als gäbe es dieses Problem gar nicht. Ich habe zwar nachgefragt, am Ende aber doch keine wirklich überzeugende Antwort bekommen.

Weshalb ich das alles in der Rubrik „Ganz persönlich“ aufschreibe? Weil es hier ja darum geht, Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit zu geben. In diesem Fall will ich Ihnen damit sagen: Video-Interviews sind eine ziemlich komplizierte Sache. Man muss gleichzeitig die Zeit im Auge behalten, einigermaßen ok aussehen dabei, dem Interviewpartner genau zuhören, gleichzeitig aber schon mal die nächste Frage planen.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Till Eckert, Samira Joy Frauwallner, Sebastian Haupt, Jule Scharun und Dilara Schwidder.