Bildung

Sondervermögen kommt in Schulen noch nicht an

100 Milliarden für Infrastruktur der Länder und Kommunen – doch in Schulen kommt das Geld bisher nicht an. Offene Rechtsfragen bremsen den dringend nötigen Ganztagsausbau, kritisiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

von Pamela Kaethner

Baustelle für Grundschule Vötting, 2022
Viele Schulen in Deutschland müssen saniert oder neu gebaut werden. Doch Geld aus dem Sondervermögen Infrastruktur fließt noch nicht an die Kommunen. picture alliance / SZ Photo | Johannes Simon

Insgesamt stehen den Bundesländern 100 Milliarden Euro aus dem von der Regierung Merz aufgelegten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Bereits ab diesem Jahr soll Geld an Kommunen fließen: zum Beispiel für den Bau und die Sanierung von Schulen. Zudem besteht ab dem Sommer 2026 bundesweit ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Deshalb hoffen Landkreise, Städte und Gemeinden, den Ganztagsausbau auch aus Mitteln des Sondervermögens vorantreiben zu können.

Doch das Vorhaben stockt: „Aktuell ist noch kein einziger Euro aus dem Sondervermögen an die Kommunen geflossen“, sagt Uwe Zimmermann, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, auf Anfrage von CORRECTIV. „Leider warten wir immer noch darauf, dass rechtliche Fragen von der Bundesregierung geklärt werden“, sagt Zimmermann.

Gerade bei Schulen sei der Investitionsrückstand mit 67,8 Milliarden Euro besonders hoch und mache etwa ein Drittel des gesamten Rückstandes bei Investitionen auf der Ebene der Landkreise und Kommunen aus. Viele Schulen, deren Schüler bisher mittags nach Hause gehen, benötigen mit der Einführung der Ganztagsbetreuung zusätzliche Mensen, Freizeiträume oder Turnhallen, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können, so Zimmermann.

In einem Fachgesetz zur Unterstützung des Ganztagsausbaus besteht aktuell jedoch ein Verbot der Doppelförderung aus Bundesmitteln. Zimmermann kritisiert, dass Kommunen für den Neubau und die Sanierung von Schulräumen nicht gleichzeitig Mittel aus dem vom Bund bereits im Jahr 2021 erstmals aufgelegten Sonderprogramm für den Ganztagsausbau und aus dem Mitte vergangenen Jahres eingerichteten Sondervermögen Infrastruktur nutzen können.

Ein entsprechendes Verbot der Doppelförderung hat der Gesetzgeber im Länder- und Kommunalgesetz zum Sondervermögen Infrastruktur (LuKIFG) nicht festgeschrieben.

Jedoch existieren Zimmermann zufolge weitere Fachgesetze, die eine Doppelförderung aus Bundesmitteln ausschließen. Solange dies nicht geklärt sei, könnten die Mittel aus dem Sondervermögen nicht abgerufen werden. „Da muss jetzt der Gesetzgeber ran und die Doppelförderung zulassen.“ Eine Möglichkeit bestehe aus seiner Sicht darin, im LuKIFG einen Paragrafen einzufügen, der die Verbote der Fachgesetze außer Kraft setzt.

CORRECTIV hat beim zuständigen Bundesfinanzministerium nachgefragt, ob das Verbot der Doppelförderung im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Infrastruktur und der Bundesfinanzhilfe zum Ganztagsausbau abgeschafft werden soll. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärt dazu nur, dass man sich „zu dieser Thematik aktuell nicht äußern“ könne.

Uwe Zimmermann vom Deutsche Städte- und Gemeindebund hofft dennoch auf rasche und positive Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium, damit das „Sondervermögen Infrastruktur auch wirklich eine Erfolgsgeschichte wird“.

Das CORRECTIV-Team Bildung hat sich mit dem Thema Recht auf Ganztag bereits hier beschäftigt.

Redigatur und Faktencheck: Samira Joy Frauwallner