Völkisches Lager: Showdown beim NRW-Parteitag der AfD
Der größte AfD-Landesverband wählt am Samstag seinen Vorstand. Die Entscheidung könnte Folgen für die gesamte Partei haben. Das völkische Lager um Matthias Helferich will die Macht übernehmen. Parteikollege Maximilian Krah warnt davor.
Für die AfD sind am kommenden Wochenende nicht nur die Landtagswahl in Baden-Württemberg und die Kommunalwahl in Bayern entscheidend. In Nordrhein-Westfalen wählt der größte Landesverband der Partei am Samstag seinen Vorstand. Das völkische Lager um den Dortmunder Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich fordert den amtierenden Landeschef Martin Vincentz heraus und schickt mit Fabian Jacobi und Christian Zaum zwei Bundestagsabgeordnete aus NRW ins Rennen.
Der Landesverband steht vor einer Richtungsentscheidung, die stellvertretend für die gesamte Partei gilt. Die Frage ist: Wird sich das völkische Lager durchsetzen? Dann würde sich die Partei auch angreifbarer für ein mögliches Verbotsverfahren machen.
Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah setzt darauf, dass der amtierende Landeschef die Wahl gewinnt. „Der Sieg von Martin Vincentz wird alle widerlegen, die von einer fortwährenden Radikalisierung der AfD sprechen“, sagt Krah gegenüber CORRECTIV. Krah gehört zu den innerparteilichen Kritikern des völkischen Lagers in der AfD.
Showdown in NRW: Vincentz gegen das völkische Helferich-Lager
Helferich, der sich selbst mal in einem Chat „das freundliche Gesicht des NS“ nannte, ist einer der lautesten Propagandisten von „millionenfacher Remigration“. Er selbst kann nicht zur Vorstandswahl antreten, weil gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren läuft und ihm die Mitgliedsrechte entzogen wurden
Der Bundestagsabgeordnete Helferich zeigt durch Aussagen und Sprüche eine Nähe zu Protagonisten des Nationalsozialismus. In einem Privatchat äußerte er den Wunsch, ein „demokratischer Freisler“ zu sein. Roland Freisler war Hitlers Scharfrichter und bekannt für seine menschenverachtende Prozessführung, etwa gegen Mitglieder der Weißen Rose oder nach dem gescheiterten Hitlerattentat am 20. Juli 1944.
Helferich genießt die Unterstützung der Parteivorsitzenden Alice Weidel und des Lagers um Björn Höcke aus Thüringen.
Erst Ende Februar besuchte Höcke gemeinsam mit Kandidat Christian Zaum und Helferich die Externsteine im Teutoburger Wald. Schon die Nationalsozialisten nutzten die Externsteine propagandistisch und bis heute sind sie ein Pilgerort für Rechtsextreme. Bei dem Besuch mit dabei waren auch bekannte Gesichter aus der Neonazi-Szene wie Daniel Kokott, der sich einen Namen gemacht hat, junge Neonazis in der westdeutschen Provinz zu vernetzen und zu mobilisieren.
Rückenwind für die Kandidaten Zaum und Jacobi kommt auch von der AfD-Jugend: So ruft etwa die „Generation Deutschland NRW“ ruft in einem Instagram-Video zur Wahl des Duos aus dem Helferich-Lager auf. Die Jugendorganisation wurde am Freitag vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Krah sieht Kölner Entscheidung nicht als „Freibrief“
Beim Machtkampf in NRW spielt auch die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom 26. Februar eine Rolle. Die Richter untersagten dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren, die AfD als „gesichert extremistische Bewegung“ zu bewerten.
Sie sehen zwar verfassungsfeindliche Tendenzen in der Partei, aber keine „hinreichende Gewissheit“, dass es der „politischen Zielsetzung“ der AfD entspricht, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“ Denn genau das ist die Grenze.
Während Alice Weidel das Urteil als großen Sieg feiert, hat Parteikollege Krah eine andere Interpretation. „Die Entscheidung ist kein Freibrief, sondern eine Chance, der Beobachtung des Verfassungsschutzes zu entkommen“, sagt der Bundestagsabgeordnete. Deshalb sei es wichtig, dass Vincentz in Nordrhein-Westfalen in der Vorstandswahl durchsetzte und nicht das Lager um Helferich.
Wichtige Urteile zum Umgang mit Sellner und seinem „Remigrationskonzept“
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stellte am 13. Mai 2024 im Verfahren zur Beobachtung der AfD klar: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist allerdings die Verknüpfung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt“ wird. Entscheidend sei eine „Vielzahl“ entsprechender Äußerungen, die von der Parteiführung nicht unterbunden würden – unabhängig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen. Zudem reiche es, wenn Äußerungen nur nahelegten, dass die „Remigration“ auch für Staatsbürger gelten solle. Das Verwaltungsgericht in München stellte 2024 fest, dass von einer „Freiwilligkeit“ bei Sellners „Remigration“ nicht gesprochen werden könne.
Eine wegweisende Entscheidung folgte im Juni 2025: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig stellte im Compact-Verfahren fest, dass das „Remigrationskonzept“ auch gegenüber Staatsbürgern „menschenwürdewidrig“ ist, dem Demokratieprinzip widerspricht, auf Vertreibung hinausläuft und faktisch „Ausbürgerung“ vorsieht – unabhängig von sprachlichen Tarnbegriffen.
Der Grund: Die rechtliche Grenze ist klar. Das Kölner Gericht stützt sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2024: Ein „ethnisch-kultureller Volksbegriff“, der die rechtliche Gleichheit aller Staatsbürger in Frage stellt, ist verfassungswidrig.
Die AfD verwendet den Begriff „Remigration“ im Bundeswahlprogramm 2025 zwar, gibt ihm jedoch einen harmloseren Inhalt. Im Programm bezieht sich das Wort nicht auf Staatsbürger, sondern ist ein Synonym für die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Die Kölner Richter bewerten den Begriff in der AfD noch als „unklar“ – und können ihm damit kein konkretes verfassungsfeindliches Ziel entnehmen. Doch das Parteiprogramm wird auch im Hauptsacheverfahren nicht allein ausschlaggebend sein. Schon 1952 erkannte das Bundesverfassungsgericht, dass verfassungsfeindliche Organisationen ihre Ziele nicht offen formulieren. Entscheidend ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Sommer 2025 das Gesamtbild – nicht das Programm.
Helferich warnt vor der „ethnischen Wahl“ und fordert „millionenfache Remigration“
Das Gesamtbild der Partei könnte ins Rutschen geraten, wenn sich im größten Landesverband das völkische Lager durchsetzt. Dessen Vertreter des völkischen Lagers suchen immer wieder die Nähe zum Rechtsextremisten Martin Sellner. Das „Remigrationskonzept“ des österreichischen Chefs der Identitären Bewegung ist jedoch klar verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht stufte es als „menschenwürdewidrig“ ein, weil es „nicht-assimilierte Staatsbürger“ über „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderte Gesetze“ ins Visier nimmt.
Helferich überschreitet diese Grenze immer wieder. Zwar vermeidet er es, explizit von Staatsbürgern zu sprechen. Doch durch die Forderung nach „millionenfacher“ Remigration sind sie indirekt mitgemeint – das bestätigten sowohl Staatsrechtler Markus Ogorek gegenüber CORRECTIV als auch Krah gegenüber der FAZ.
Ein Video aus dem Sommer 2023 zeigt, was Helferich umtreibt. Dort sagte er, dass die Zeit knapp sei, um als „autochthone Deutsche und liebgewonnene Einheimische mit Migrationshintergrund“ etwas zu ändern. Er sieht die „ethnische Wahl“ als Bedrohung und fordert Maßnahmen dagegen. Danach forderte er im Bundestag bereits im November 2023 die „millionenfache Remigration“.
Das Bundesverwaltungsgericht hat genau diese Kombination als verfassungswidrig bewertet, weil das „Ausbürgerung“ bedeutet. „Ethnische Wahl“, ein Begriff aus der rechtsvölkischen Szene, der darauf baut, dass Menschen mit Migrationshintergrund vor allem „migrationsfreundliche“ Parteien wählten.
Das zeigt klar: Sollte Helferichs Lager die NRW-Wahl gewinnen, wäre der größte AfD-Landesverband in der Hand von Politikern, die einer verfassungswidrigen Zielsetzung nahestehen.
Mitarbeit: Martin Böhmer
Redigatur und Faktencheck: Samira Joy Frauwallner