Sicherheit und Verteidigung

Rüstungsdeals per SMS? Verteidigungsministerium will Chatverläufe nicht herausgeben

Regierungsangehörige stehen offenbar per Messenger im Austausch mit Rüstungsunternehmern. CORRECTIV möchte entsprechende Chatverläufe einsehen. Doch das Verteidigungsministerium mauert.

von Till Eckert

Neue Munitionsfabrik von Rheinmetall
Verteidigungsminister Boris Pistorius verabschiedet sich von Rheinmetall-Chef Armin Papperger nach dem Spatenstich einer neuen Munitionsfabrik des Unternehmens. (Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze)

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) will Chatverläufe zwischen seinem Personal und Rüstungsunternehmern nicht herausgeben. Eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von CORRECTIV vom Januar hat die Behörde jetzt abgelehnt. 

Angefragt hatte CORRECTIV explizit nach Übersendung der Messenger- und SMS-Kommunikation – also Textnachrichten, Signal, WhatsApp, Threema, iMessage oder anderen Kurznachrichtendiensten – mit Armin Papperger, dem Rheinmetall-Chef, sowie weiteren Rüstungsunternehmern. 

Die Behörde übersandte daraufhin ein mehrseitiges Ablehnungsschreiben. Unter anderem räumt das Ministerium damit grundsätzlich ein, dass solche Korrespondenzen stattfinden.

Übersenden will die Behörde die Kommunikation jedoch nicht. Begründet wird die Ablehnung mit Bedenken über eine Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit. Zudem sieht das Ministerium das Risiko, dass „die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Regierung“ durch eine Veröffentlichung nicht mehr gewährleistet seien. 

Ministerium lehnt ab – CORRECTIV legt Widerspruch ein

„Das Offenlegen von Informationen zu Kontakten oder der von Ihnen erbetenen Kommunikation (unabhängig vom Kommunikationsweg) zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Personen, insbesondere solchen der Rüstungsindustrie oder Verteidigungspolitik, würde es ermöglichen, sich ein Bild über Fähigkeiten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu machen“, heißt es im Schreiben des Verteidigungsministeriums. 

Solche Informationen ließen Rückschlüsse auf mögliche Planungen und Strategien „in Bezug auf Optimierungen und Verbesserungen bzw. Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr“ zu. „Ferner kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass genannte Unternehmen oder Personen bei öffentlicher Kenntnis ihrer Kontakte zum Geschäftsbereich des BMVg selbst Ziel von Ausspähversuchen und Sabotagehandlungen werden“, heißt es weiter. 

Das Ministerium bezieht sich zudem auf den sogenannten „Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“. Das BMVg pflege „einen regelmäßigen Austausch mit Dritten und insbesondere mit Unternehmen aus der Wirtschaft“. Dabei müsse es „den Teilnehmern möglich sein, möglichst vorbehaltlos und offen Gespräche und Korrespondenz zu führen“. Eine Veröffentlichung der angefragten Informationen könnte „einengende Vorwirkungen“ haben und die „Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Regierung“ beeinträchtigt werden.

IFG-Anfragen dürfen laut der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne konkrete Einzelfall-Begründung abgelehnt werden. Die Behörde muss prüfen, ob ein teilweiser Informationszugang möglich ist. 

Der vom Ministerium genannte Schutzbereich der Exekutive umfasst laut der Rechtsprechung vor allem die interne Willensbildung der Regierung. Das können Kabinettsberatungen sein oder ressortinterne Abstimmungsprozesse. Geschützt sind demnach aber auch „laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Wahrung der eigenverantwortlichen Ausübung der Regierungstätigkeit“. 

CORRECTIV fragte explizit nach Chat-Kommunikation mit externen Dritten, nämlich mit Vertretern der Rüstungsindustrie wie Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Deswegen legt die Redaktion Widerspruch ein und fordert vom BMVg eine zumindest teilweise Offenlegung der Informationen.

Viele Rüstungsaufträge will das Verteidigungsministerium direkt an Unternehmen vergeben

Hintergrund der IFG-Anfrage ist die deutsche Aufrüstung: CORRECTIV recherchiert seit Monaten zu den Vergabepraktiken an Rüstungsunternehmen und möglichen Versuchen der Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse.

Um Rüstungsbeschaffungen zu beschleunigen, griff die Bundesregierung unter Friedrich Merz zu zwei Kniffen: Zunächst wurden Rüstungsausgaben 2025 de facto von der Schuldenbremse ausgenommen. Die Haushälter im Bundestag müssen zwar letztlich zustimmen, aber so können quasi ohne Limit Waffen und Ausrüstung für die Bundeswehr gekauft werden.

Anfang 2026 vereinfachte die Regierung sogenannte Direktvergaben und Vergaben ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. So können Aufträge ohne vorheriges Wettbewerbsverfahren entweder direkt an ein oder mehrere Unternehmen vergeben werden, die das Verteidigungsministerium als passend erachtet. 

CORRECTIV zeigte in einer Recherche kürzlich, dass in mehr als 40 Fällen schon längst feststeht, welche Aufträge das Ministerium an welches Unternehmen erteilen will. Es geht um mehr als 64 Milliarden Euro.

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Solche Verträge ohne Teilnahmewettbewerb gingen schon 2025 zum Beispiel an die Start-ups Helsing und Stark für neuartige Kampfdrohnen. Zunächst hatten die beiden Firmen Testverträge erhalten. Zu einem späteren Zeitpunkt stieß auch Rheinmetall zum Kreis der potenziellen Lieferanten, zur Verwunderung der beiden anderen Unternehmen: Denn Rheinmetall war zu einem früheren Test gar nicht erschienen.

Der Rüstungsgigant soll jetzt nachträglich ebenfalls einen Vertrag zur Lieferung solcher Drohnen erhalten. Nach CORRECTIV-Informationen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags im April darüber entscheiden.

Redaktion: Anette Dowideit
Faktencheck: Isabel Knippel