„Das lief keinen geregelten Gang“: Wie es zur Panne um das Wehrdienstgesetz kam
Unbemerkt landete ein schwerer Grundrechtseingriff im neuen Wehrdienstgesetz. CORRECTIV rekonstruiert, wie es dazu kommen konnte.
Geht es nach der Bundesregierung, muss es ganz schnell gehen bei der Aufrüstung und Militarisierung des Landes. So schnell, dass milliardenschwere Rüstungsvorhaben und offenbar selbst neue Gesetze teils nur holprig ausgearbeitet werden.
Durch einen Bericht der Frankfurter Rundschau wurde eine weitreichende Panne im neuen Wehrdienstgesetz bekannt: Männer zwischen 17 und 45 Jahren sollen sich vor längeren Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei der Bundeswehr abmelden. Der Wortlaut der Regelung entspricht dabei weitgehend dem bis 2011 geltenden Gesetz. Neu ist jedoch, dass die Pflicht nicht mehr auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt ist, sondern auch in Friedenszeiten gelten soll. Betroffen davon sind Millionen. Die Aufregung ist dementsprechend groß.
Verteidigungsminister Boris Pistorius bemüht sich um Schadensbegrenzung: Über eine sogenannte Allgemeinverfügung soll nun nachträglich geregelt werden, dass sich nicht abgemeldet werden muss. Und sanktioniert würden Verstöße ohnehin nicht. Doch offene Fragen zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes – und zu den Konsequenzen – bleiben.
Es handelt sich weiterhin um einen schweren Grundrechtseingriff, über den die Öffentlichkeit nicht informiert wurde und der offenbar auch nicht im Parlament debattiert wurde. Er betrifft die sogenannte „allgemeine Handlungsfreiheit“, die unter anderem die Reisefreiheit umfasst.
CORRECTIV hat deshalb über eine Abfrage bei allen Bundestagsabgeordneten, Gespräche mit den Gesetzesverhandlern im Parlament sowie Anfragen beim Verteidigungsministerium und beim Bundesrat rekonstruiert, wie es dazu kommen konnte.
Ein mit den Verhandlungen um das Gesetz vertrauter hochrangiger SPD-Politiker, der anonym bleiben möchte, sagt rückblickend: „Das lief keinen geregelten Gang.“
Im Parlament verhandelten vier Abgeordnete das Gesetz – der neue Grundrechtseingriff war dabei offenbar kein Thema
Wenn neue Gesetze erlassen werden sollen, arbeitet ein Ministerium zunächst einen Entwurf aus. Dieser geht dann in die sogenannte Ressortabstimmung mit anderen Ministerien, die nach Zuständigkeit ebenfalls beteiligt sein müssen.
In diesem Fall arbeitete federführend das Verteidigungsministerium (BMVg) am Gesetz. „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu internen Verfahrensabläufen grundsätzlich nicht äußern“, schreibt eine Sprecherin auf die Frage, welche Referate daran beteiligt waren und wer die Ausarbeitung beaufsichtigte.
Klar ist: Am 5. September 2025 versandte das BMVg zunächst einen Entwurf zum Wehrdienstgesetz an den Bundesrat. Dieser nahm eine erste Lesung vor. Danach beschäftigten sich die zuständigen Bundestagsausschüsse mit dem Entwurf, dazu gab es zwischen Oktober und November 2025 mehrere Anhörungen. Am 5. Dezember 2025 ging das vom Bundestag beschlossene Gesetz wieder an den Bundesrat, der es am 19. Dezember 2025 final absegnete.
Aufgefallen, dass sich in der Gesetzesformulierung ein Grundrechtseingriff versteckt, ist in dieser Kette scheinbar niemandem.
„Die Anhörungen liefen alle parallel, aber das wurde nirgends thematisiert. Wir waren bei jedem Schnick-Schnack, bei Losverfahren und so weiter, aber das mit der Auslandsabmeldung wurde nicht besprochen“, sagt der SPD-Politiker.
Konkret über das Gesetz verhandelt haben im Bundestag nach CORRECTIV-Informationen vier Politiker der jeweiligen Regierungsfraktionen. Von der Union waren demnach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Norbert Röttgen und der verteidigungspolitische Sprecher Thomas Erndl beteiligt, von der SPD die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Siemtje Möller sowie der verteidigungspolitische Sprecher Falko Droßmann.

Aus dem Kreis der Verhandler sprach CORRECTIV mit Möller. Zu den Details aus den Verhandlungen will sich die Abgeordnete nicht äußern. „Die waren vertraulich“, sagt sie. Ob der Passus in der ersten Version des BMVg enthalten war, weiß sie nicht mehr genau. Aber: „Der Passus hat für uns wohl keine Rolle gespielt, weil wir prinzipiell alle von der Freiwilligkeit ausgingen.“
Es handele sich um ein Instrument für Wehrerfassung, so habe zumindest Möller das begriffen. Zu wissen, wer verfügbar ist, sei wichtig für einen Spannungs- und Verteidigungsfall.
Genau das jedoch ist der Knackpunkt: Der Passus zur Abmeldung gilt durch das neue Gesetz jetzt, anders als es bei der Wehrpflicht früher der Fall war, immer. Also unabhängig davon, ob ein Spannungs- und Verteidigungsfall ausgerufen wurde.
Die BMVg-Sprecherin verweist zum Geltungsbereich auf eine Stellungnahme des Ministeriums. Darin heißt es: „Sollte eine Ausreisegenehmigung wieder erforderlich werden, wären die Karrierecenter der Bundeswehr für eventuelle Genehmigungen zuständig. Hier müssten sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren dann bei Aufenthalten über drei Monate eine Genehmigung einholen. Aktuell gilt aber für alle: Es braucht keine Genehmigungen für Auslandsaufenthalte.“
Aber: „Das könnte sich ändern, wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte. Für diesen Fall hat das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt.“
Verwirrung um die Norm: Juristen kritisieren Gesetzespassage
Der Jurist Patrick Baumfalk kritisierte in einem Blogpost, das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verstecke den Eingriff in die Bewegungsfreiheit. Eine politische Auseinandersetzung im Verteidigungsausschuss habe dazu nicht stattgefunden, ebenso wenig eine breite öffentliche Debatte über die Ausreise-Genehmigungspflicht.
Ähnlich äußerte sich in einem Beitrag im Online-Magazin LTO der Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Matthias Kneissl. Die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte diene der Kontrolle einer aktiven Wehrpflicht. Diese bestehe derzeit jedoch nicht. Daher habe der Passus keinen erkennbaren praktischen Nutzen.
Kneissl spricht von einem möglichen gesetzgeberischen „Versehen“, da die Regelung in der Gesetzesbegründung nicht erwähnt werde und auch im Bundestag von den Sachverständigen nicht thematisiert worden sei.
Zudem betonte er, eine interne Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums reiche nicht aus. Erforderlich sei eine Regelung mit Außenwirkung im Gesetz oder per Allgemeinverfügung. Letzteres hat das Ministerium inzwischen eingeleitet.
„Unzureichende Kommunikation“, „handwerklich schlecht gemacht“: Opposition bemängelt Vorgehen
CORRECTIV fragte alle Bundestagsabgeordneten nach ihrer Meinung zum Gesetz. Geantwortet haben 100, darunter 29 von den Grünen, 34 von den Linken, 28 von der SPD und acht von der AfD. Von den Abgeordneten der Unionsfraktionen gab es keine Antwort auf unsere Mailabfrage.
CORRECTIV fragte, ob den Abgeordneten bewusst war, dass die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gelten soll. Außerdem fragte CORRECTIV, inwiefern sich die Abgeordneten bessere Informationen über diese Änderung gewünscht hätten und ob das Gesetz nun geändert werden müsse.
Kritik kommt vor allem aus der Opposition, die insgesamt gegen das Gesetz gestimmt hat. Die „konkrete Folge der Neufassung war aus meiner Sicht im parlamentarischen Verfahren nicht transparent genug dargestellt“, sagt die Linken-Abgeordnete Evelyn Schötz. Für die Genehmigungsregel für junge Männer hätte sie sich vom Verteidigungsministerium „eine klare und unmissverständliche Darstellung der Auswirkungen gewünscht“.
Weitere Linken-Abgeordnete kritisieren das „handwerklich schlecht gemachte Gesetz“ und die Kommunikation darum als „unzureichend“. Trotz der Betonung auf eine „Formsache“ schaffe die Änderung „die Möglichkeit, dass zukünftige Regierungen die Auslegung verschärfen“.
Auf die fehlende Kommunikation seitens des Verteidigungsministeriums geht auch die Grünen-Abgeordnete Sara Nanni, Mitglied im Verteidigungsausschuss, ein:
„Das Verteidigungsministerium und die Bundesregierung haben dem Parlament mit nur knapp zwei Tagen Vorlauf einen unsauberen Gesetzentwurf vorgelegt und das bestehende Wehrdienstgesetz damit verschlimmbessert.“
Aus den Reihen der Regierungspartei SPD kommt Unterstützung für das Gesetz und die umstrittene Passage. Doch ein hochrangiger Sozialdemokrat, der anonym bleiben möchte, übt gegenüber CORRECTIV Selbstkritik: Weder das Verteidigungsministerium noch die mit den Verhandlungen betrauten Parlamentarier im Bundestag hätten – bis auf Norbert Röttgen – die notwendige Erfahrung zur Arbeit an Gesetzestexten gehabt. „Daher wundert mich auch nicht, wie das kommen konnte“, sagt er.
Am Ende bleibt: ein neues Gesetz, das einen Grundrechtseingriff beinhaltet. Das scheinbar entstanden ist, ohne dass es auch nur einem Verantwortlichen aus den Regierungsfraktionen, der Opposition, den Sachverständigen oder dem Bundesrat aufgefallen wäre. Jetzt jedenfalls weiß es das ganze Land.
Redaktion: Anette Dowideit, Stella Hesch
Faktencheck: Stella Hesch
Mitarbeit: Tristan Devigne, Samira Joy Frauwallner