AfD-Europapartei ESN droht Verlust von Status und Millionen-Förderung
Ein Bericht der EU-Aufsichtsbehörde sieht Hinweise auf Verstöße der europäischen Rechtsaußenpartei ESN gegen EU-Grundwerte. Das könnte drastische Folgen für die Parteienfamilie der AfD nach sich ziehen. CORRECTIV liegen die Belege vor.
Kooperation mit Putins Partei, antisemitische Hetze und Forderungen, Staatsbürgerschaften zu entziehen: Die EU-Aufsichtsbehörde für europäische Parteien sieht Hinweise auf Verstöße der Europapartei ESN, der auch die AfD angehört, gegen die Grundwerte der EU. Damit könnte die ESN, ausgeschrieben die Partei „Europa der Souveränen Nationen“, ihre Finanzierung und ihren Status als politische Partei verlieren. CORRECTIV liegt das Dokument der Behörde vor und zitiert erstmals die genauen Belege. Zuvor hatte Politico berichtet.
Der Direktor der EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien (APPF), Pascal Schonard, hat Ende Mai ein fast 300-seitiges Schreiben an den Rat der Europäischen Union, die EU-Kommission sowie das Europäische Parlament geschickt. Darin legt er Belege vor, die nach Einschätzung der Behörde bezweifeln lassen, ob die rechte Europapartei ESN die Grundwerte der EU einhält.
Die ESN-Partei ist von der ESN-Fraktion im Europäischen Parlament zu unterscheiden, der 27 Abgeordnete angehören. Parlamentsfraktionen sind reine Zusammenschlüsse von Abgeordneten im Europäischen Parlament, europäische Parteien dagegen übergeordnete Bündnisse nationaler Parteien, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
Verstöße gegen die Werte der EU können dazu führen, dass der ESN der Parteienstatus aberkannt wird, also ein Verfahren für ein faktisches Verbot der Partei eingeleitet werden kann. Das würde auch bedeuten, dass der Partei die EU-Finanzierung entzogen wird. Für 2026 wurden der ESN laut Politico Subventionen von über zwei Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zugesagt.
Bei allen neun Mitgliedsparteien der ESN hat die EU-Behörde Belege für mögliche Verstöße gegen die EU-Grundsätze gefunden. Europäische politische Parteien sind verpflichtet, die Grundwerte der Europäischen Union zu achten – darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Putin-Kontakte, Hetze, Ausbürgerungspläne: Bericht belastet AfD-Parteienfamilie
Die AfD ist die größte Mitgliederpartei der ESN. Sie verstoße laut der Aufsichtsbehörde vor allem gegen die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte. Als einzigen Beleg führt die Behörde die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von Ende Februar an. Darin hatte das Gericht zwar die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Bundesverfassungsschutz bis eine endgültige Entscheidung des Gerichts ausgesetzt. Dennoch verweisen die Richter auf eine Reihe von Aussagen und Forderungen, die nach ihrer Ansicht gegen die Menschenwürde oder die Religionsfreiheit verstoßen.
So zitiert die EU-Behörde die Co-Parteivorsitzende Alice Weidel, die im August von Schulen sprach, in denen „muslimische Kinder bereits in der Mehrheit […] deutsche Kinder belästigen“ oder von der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, die im Januar 2023 dazu aufrief, die „massenhafte Einbürgerung“ von Muslimen „rückgängig zu machen“.
Ganze fünf Belege für Verstöße gegen die EU-Werte fand die Behörde auch bei der bulgarischen Partei Wasraschdane (Wiedergeburt). Einer ist besonders bemerkenswert: Der stellvertretende Vorsitzende der Partei, Tsoncho Ganev, hatte erst im April 2025 in Moskau mit der Partei des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin – Einiges Russland – ein „Abkommen über gemeinsame Zusammenarbeit und gleichberechtigte Partnerschaft“ unterzeichnet. Die russische Partei steht seit 2014 wegen ihrer Angriffe auf die Ukraine auf der EU-Sanktionsliste.
Unter den Verstößen gegen die EU-Werte führt der Bericht auch an, dass der Parteichef der Wasraschdane, Kostadin Kostadinov, einen ehemaligen bulgarischen Abgeordneten beleidigt haben soll. Das ist durch die bulgarische Kommission für Schutz vor Diskriminierung belegt: Sie stellte fest, dass Kostadinov den ehemaligen Abgeordneten auf Facebook wiederholt wegen Religion, ethnischer Herkunft und Nationalität diskriminierte. Darunter Beleidigungen wie „Ausländer“, „Bulgarienhasser“ oder „Nationalverräter“. Unter seinen Posts kommentierten Nutzer offen antisemitisch und gewaltverherrlichend: „Teufelsbrut“, „Ich bin wütend, dass Hitler nicht länger gelebt hat“ oder „Reise nach Buchenwald plus Dampfbad-Kur“. Die Einschätzungen der bulgarischen Kommission wurden gerichtlich bestätigt. Demnach hätte Kostadinov zur Hassrede beigetragen, indem er die Kommentare nicht entfernt hatte.
Als Verstoß gegen die Werte Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sieht die EU-Behörde zudem den folgenden Vorfall: Am 22. Februar 2025 griffen Wasraschdane-Anhänger die Vertretung der EU-Kommission und des EU-Parlaments in Sofia nach einer Demonstration gegen den Euro-Beitritt Bulgariens an. Sie zündeten die Tür an, warfen Farbe und kleine Sprengkörper. Parteichef Kostadin Kostadinov und sein Stellvertreter Tsoncho Ganev waren vor Ort. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Abgeordnete der Partei wegen Beteiligung am Angriff. Zusätzlich steht auch ein Bürgermeisterkandidat von Wasraschdane unter Verdacht. Eine Entscheidung steht noch aus.
ESN verweist Verantwortung von sich
Auch die restlichen vorgebrachten Belege gegen die weiteren Mitgliedsparteien beziehen sich in großen Teilen auf die Missachtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Menschenrechte. Die Aufsichtsbehörde zitiert öffentliche Äußerungen von mehreren Abgeordneten der ESN, in denen Menschen mit Migrationshintergrund pauschal abgewertet werden. So habe beispielsweise László Toroczkai, der Vorsitzende der ungarischen Partei Mi Hazánk Mozgalom, in einem Video im März 2026 eine Roma-Gemeinschaft als „kriminelle Horden“ bezeichnet und der slowakische Abgeordnete Milan Mazurek spricht im Kontext von britischen Migranten von „widerlichen, herzlosen, psychopathischen Bestien“. Des Weiteren seien auch über das offizielle Profil der polnischen Nowa Nadzieja antisemitische Parolen verbreitet worden.
Ebenfalls dokumentiert hat die Aufsichtsbehörde, dass der Vorsitzende der französischen Reconquête, Eric Zemmour, im Oktober 2025 forderte, Doppelstaatlern die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen, um sie anschließend ausweisen zu können. Eine Idee, die die AfD schon im November 2023 diskutierte.
Aus den Dokumenten der Aufsichtsbehörde, die CORRECTIV vorliegen, geht hervor, dass der Präsident der ESN-Partei, der bulgarische Abgeordnete Stanislav Stoyanov, jegliche Verantwortung von sich weist: Er habe am 4. Mai 2026 an die Aufsichtsbehörde geschrieben, dass die ESN als europäische Partei kein Mandat besitze, um direkt in die Angelegenheiten ihrer Mitgliedsparteien einzugreifen. Aber durch einen „ständigen Dialog“ setze sich die ESN für die „Wahrung der Grundwerte der EU“ ein.
ESN könnte Finanzierung verlieren
Um das Verfahren für ein Verbot der ESN-Partei zu beginnen, braucht die Aufsichtsbehörde APPF einen formalen Auftrag von einem der EU-Gremien, also EU-Rat, Europäisches Parlament oder EU-Kommission, erklärt Heike Merten, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Berliner Zentrums für Parteien- und Parlamentsrecht (BZPP) an der Freien Universität Berlin. Anschließend müsse der ESN ermöglicht werden, Stellung zu nehmen. Hinzu komme ein Ausschuss aus unabhängigen Persönlichkeiten, bestehend aus je zwei Vertretern aus Rat und Kommission, der eine Empfehlung abgibt, bevor die Behörde APPF abschließend entscheidet. Am Ende des Verfahrens haben Rat und Kommission die Möglichkeit, Einwände gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde zu erheben, sagte die Berliner Rechtswissenschaftlerin gegenüber CORRECTIV.
Hätte das Verfahren Erfolg, würde der Dachverband der ESN aus dem EU-Register gestrichen und so die Partei ihren Status als Europapartei verlieren – und damit auch die EU-Finanzierung. „Die nationalen Mitgliedsparteien wie die AfD bleiben davon unberührt. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament behalten ihre Mandate“, sagte Merten. Faktisch seien die Konsequenzen eines ESN-Verbots damit nicht besonders groß, aber politisch durchaus. „Damit würde einer Partei zum ersten Mal in der Geschichte offiziell bescheinigt, gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstoßen zu haben.“
Mitarbeit: Jean Peters
Redigatur: Anna Kassin
Faktencheck: Isabel Knippel
