Gericht erklärt AfD-Millionenspende vor Bundestagswahl für unzulässig
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Sachspende von 2,35 Millionen Euro als unzulässig eingestuft – weil der wahre Spender nicht feststellbar war. Eine Berufung schließt die Partei nicht aus.
Die AfD ist mit ihrer Klage um eine Millionenspende gescheitert: Das Berliner Verwaltungsgericht wertete die 2,35 Millionen Euro, die vor der Bundestagswahl 2025 an die Partei geflossen sind, als unzulässig. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstagnachmittag damit, dass es sich um eine Spende handele, deren Spender nicht feststellbar ist. Damit wies das Gericht den von der Partei eingebrachten Antrag auf eine Rückzahlung der Summe ab.
Die AfD hatte die Summe von 2,35 Millionen Euro vorsorglich an den Bund gezahlt. Hintergrund ist: Wer unzulässige Spenden nicht sofort weiterleitet, riskiert laut Parteiengesetz das Dreifache als Strafe.
Es ging im Gerichtssaal 0416 im Verwaltungsgericht Berlin um eine der höchsten Spenden in der Geschichte der Partei. Anfang Januar 2025 meldete die AfD der Bundestagsverwaltung eine Sachspende: die Finanzierung einer Plakatkampagne mit mehr als 6.000 Plakaten. In knalligem Gelb warben Plakate in zahlreichen Städten für die AfD als „bürgerliche Alternative“ und warnten vor einem angeblichen „Asylbetrug“ durch eine CDU-geführte Regierung mit SPD oder Grünen. Als Geldgeber gab der Parteivorstand gegenüber der Bundestagsverwaltung den Österreicher Gerhard Dingler an – einen früheren Regionalpolitiker der rechten Partei FPÖ.
Bundestagsverwaltung vermutete Strohmann-Spende
Doch die Bundestagsverwaltung ging davon aus, dass es sich bei Dingler um einen sogenannten Strohmann handelt. Der Hinweis, dass es sich bei den 2,35 Millionen Euro um falsch deklarierte Spendenzahlungen handeln könnte, kam aus Österreich. Die österreichische „Financial Intelligence Unit“ informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber, dass Dingler kurz zuvor eine Schenkung in Höhe von 2,6 Millionen Euro von dem deutschen Milliardär Henning Conle erhalten haben soll. Der Verfassungsschutz informierte daraufhin die Bundestagsverwaltung.
Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt, dass der tatsächliche Spender der Plakatspende zum Zeitpunkt der Annahme nicht feststellbar war. Es kommen sowohl Dingler und Conle in Betracht – das ergebe sich aus der engen Abfolge der Schenkung des Millionenbetrages von Conle an Dingler und der angezeigten Plakatspende in „nahezu ähnlicher Höhe“ sowie der Zeitpunkt kurz vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025. Zwar folgte das Gericht damit dem Strohmann-Argument nicht, dennoch fiel die Entscheidung des Gerichts zulasten der AfD. Es müsse Klarheit bei der Annahme der Spende über den Spender bestehen, sagte Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung.
Eine Berufung ist zulässig. Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der AfD, sagte nach der Urteilsverkündung, dass es „durchaus sein könnte“, dass die Partei von der Möglichkeit Gebrauch macht. Zu diesem Zeitpunkt könne er das jedoch alleine nicht entscheiden.
Lobbycontrol fordert Spenden-Deckel
Aurel Eschmann, Experte für Parteienfinanzierung der Organisation Lobbycontrol, begrüßt das Urteil, sieht darin aber keine grundlegende Lösung. Das Ergebnis sei nur möglich gewesen, weil ausländische Ermittlungsbehörden die entscheidenden Beweise zusammengetragen hätten – etwas, das die Bundestagsverwaltung selbst nie leisten könnte. „Es löst das Grundproblem nicht“, sagt Eschmann. Er sieht deshalb „dringenden Reformbedarf“ und fordert als ersten Schritt einen Parteispenden-Deckel von 50.000 Euro pro Person und Jahr.

Neben der eigentlichen Streitfrage erörterte das Gericht in der zweistündigen Verhandlung auch, ob die Weitergabe von Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz an die Bundestagsverwaltung rechtmäßig war. Eine grundsätzliche Entscheidung dazu fiel nicht. Als Beweismittel ließ das Gericht die Informationen jedoch zu: Das öffentliche Interesse überwiege die Persönlichkeitsrechte von Dingler und Conle.
Nicht die erste Spendenaffäre
Das Verfahren ist kein Einzelfall. Immer wieder sind verdeckte Parteispenden an die AfD geflossen. So erhielt AfD-Politiker Jörg Meuthen bei seiner Kandidatur für die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 Wahlkampfhilfe im Wert von rund 90.000 Euro über die Schweizer Werbeagentur Goal AG, finanziert über Strohleute. Auch der damalige Landtagskandidat für Nordrhein-Westfalen, Guido Reil, erhielt illegale Unterstützung in Höhe von 44.500 Euro über denselben Kanal. Wie bei Meuthen ging es um finanzierte Wahlplakate. Zudem flossen 2017 umgerechnet rund 132.000 Euro auf das Konto von Alice Weidels Kreisverband – ebenfalls über Strohleute aus der Schweiz. In allen drei Fällen verhängte die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen.
Einen weiteren Fall deckte CORRECTIV gemeinsam mit dem Spiegel und ZDF Frontal auf: Zwischen 2016 und 2018 wurde eine externe Plakatkampagne zugunsten der AfD bei der Außenwerbefirma Ströer gebucht. Die Kampagne hatte einen Wert von rund 3,5 Millionen Euro allein an Buchungskosten, der Gesamtumfang dürfte laut Schätzungen von Lobbycontrol deutlich über zehn Millionen Euro liegen. Intern führte Ströer die AfD als „Direktkunde“, obwohl die Partei jede Verbindung zur Kampagne bestritt.
Ermittlungen gegen Ex-Parteichef
Im September 2022 gab es bundesweite Hausdurchsuchungen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegenüber CORRECTIV bestätigte, dauern die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte noch an. Es handelt sich um den ehemaligen AfD-Parteichef Jörg Meuthen und Ex-Schatzmeister Klaus Fohrmann wegen möglicher falscher Angaben in Rechenschaftsberichten.
In einigen dieser Fälle taucht ein Name immer wieder auf: Henning Conle. Ein Immobilien-Milliardär aus Duisburg, der heute von der Schweiz und London aus ein weitverzweigtes Geschäftsimperium führt. Laut CORRECTIV-Recherchen bot Conle der AfD-Spitze bereits ab Oktober 2015 anonyme finanzielle Unterstützung an. Die damalige Parteichefin Frauke Petry sagte gegenüber CORRECTIV und ZDF Frontal, sie habe Conle gemeinsam mit Meuthen im Dezember 2015 in dessen Villa in der Schweiz getroffen. In den darauffolgenden Jahren soll Conle über Strohleute und die Schweizer Goal AG Gelder an die Partei geschleust haben, darunter die Spende an Weidels Kreisverband sowie die Wahlkampfhilfe für Meuthen. Öffentlich geäußert hat sich Conle zu den Vorwürfen nie.
Redigatur: Michael Billig
Faktencheck: Alexej Hock