Organspenderegister: Was passiert, wenn die Widerspruchslösung kommt?
Seit zwei Jahren können Menschen in einem zentralen Organspenderegister ihren Haltung zur Organspende hinterlegen. Bislang haben dies rund 500.000 Menschen getan – viel zu wenige, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Jetzt wollen Bundestagsabgeordnete einen neuen Anlauf bei der sogenannten Widerspruchslösung starten. Wenn diese kommt, wird das Register zum zentralen Element.
Diese parteiübergreifende Einigkeit sieht man im politischen Berlin nur selten: Vier Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Grünen und Linken wagen gemeinsam einen Vorstoß zur Organspende. Sie wollen die Widerspruchsregelung einführen – das hieße, dass jeder Organspender wird, der zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Vorausgesetzt, die Person kommt aus medizinischer Sicht als Organspender infrage.
Diese Regelung ist in Deutschland umstritten. Im Jahr 2020 scheiterte sie bei einer Abstimmung im Bundestag und auch aktuell gibt es Kritik am Gesetzesentwurf und der Idee der Widerspruchslösung.
Rund 8.000 Menschen warteten in Deutschland im Jahr 2025 auf ein Spenderorgan, die meisten davon auf eine Niere, gefolgt von Leber und Herz. Insgesamt gab es im selben Jahr 985 postmortale Organspender. Aktuelle Zahlen zeigen, dass es in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mehr Spender gab – im Vergleich zum Vorjahr.
Trotzdem reicht das laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nicht aus, um den Bedarf zu decken. In Deutschland kamen 2025 durchschnittlich 13,1 Spender auf eine Million Einwohner. In anderen Ländern liegen diese Werte teils deutlich höher in Spanien etwa viermal so hoch. Dort gibt es eine Widerspruchsregelung bereits seit 1979.
Doch warum tut sich Deutschland beim Thema Organspende so schwer? Die eine Antwort scheint es darauf nicht zu geben. Zum einen fehlt der politische und gesellschaftliche Anreiz, denn niemand muss sich aktuell mit dem Thema auseinandersetzen, wenn er nicht möchte. Für Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der DSO, sei die Entscheidung aber auch eng mit der Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod verknüpft.
Dieser stehe hinter jeder Organspende und viele Menschen würden dieses Thema gerne verdrängen. Zudem seien noch immer viele Ängste und Sorgen mit Organspende verbunden, sagt Felix Braun, Leiter der Sektion Klinische Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer. Er betont: „Niemand kommt ins Krankenhaus, um Organspender zu werden. Es wird um jeden einzelnen Patienten gekämpft.“
Die geringe Bereitschaft zur Organspende ist auch deshalb erstaunlich, weil 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sie befürworten. Das geht aus einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hervor. Doch nur 45 Prozent der Befragten haben ihre Entscheidung dokumentiert, 35 Prozent haben sich noch nicht entschieden.
Laut Rahmel könnte die Widerspruchsregelung zu einer „gesteigerten Motivation“ in der Bevölkerung führen, sich mit der Organspende zu beschäftigen, sich zu entscheiden und den Willen am Ende auch zu dokumentieren.
Bilanz nach zwei Jahren: Es geht schleppend voran
Möglich ist dies seit März 2024 auch über das Organspenderegister. Die Bilanz nach gut zwei Jahren: Es geht eher schleppend voran. Bisher haben sich knapp 560.000 Menschen registriert.
Doch sollte die Widerspruchslösung beschlossen werden, wird das Register ein zentraler Baustein sein. Es dokumentiert sicher für alle, was nach dem Tod mit den Organen passieren soll – sowohl für einen selbst, Angehörige, als auch für die Ärztinnen und Ärzte. Organspendeausweise, Patientenverfügungen und andere Willensbekundungen sind aber immer noch möglich.
Was sagen die Kritiker?
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht die Widerspruchslösung als verfassungsrechtlich bedenklich an. Die Widerspruchslösung greife erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein. Wer schweigt, würde nicht automatisch zustimmen. Es bräuchte eine selbstbestimmte Aufklärung.
Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe an Abgeordneten hat ebenfalls einen Antrag zur Organspende eingebracht. Sie sprechen sich auch für Organspende aus, kritisieren aber Widerspruchsregelung. Sie sei ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Schweigen dürfe hier nicht als Zustimmung gewertet werden. Jeder hätte demnach das Recht, sich, ohne persönliche Konsequenz nicht mit der Organspende beschäftigen zu müssen.
Die beiden großen christlichen Kirchen sprechen sich allgemein für die Organspende als Form der praktizierenden Nächstenliebe aus. Die Widerspruchslösung lehnen sie aber ab, da dort „der Charakter einer freiwilligen Organspende im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung fehle.“
Die Idee des Registers ist, dass möglichst viele Menschen ihren Willen zur Organspende dokumentieren, also entweder der Widerspruch, die Zustimmung oder die eingeschränkte Zustimmung, bei der einzelne Organe ausgeschlossen werden können. Die Entscheidung kann dort auch an andere delegiert werden. Mit der Widerspruchsregelung würde das Register aber vor allem für diejenigen essenziell, die sich gegen die Organspende aussprechen.
„Es geht darum, den Widerspruch sicher zu dokumentieren“, sagt Braun von der Bundesärztekammer. Dass sich in den letzten zwei Jahren nur um die 500.000 Menschen dort eingetragen hätten, spiegele „die Wirklichkeit und die Trägheit der Menschen wider“, so Braun.
Sabine Dittmar (SPD), eine der Initiatoren für die Widerspruchslösung, betont im Gespräch mit CORRECTIV, dass Organspende weiterhin ein freiwilliger Akt sei und jeder Nein sagen könne, ohne sich dafür zu rechtfertigen. Dennoch sagt sie: „Wir wollen mit der Regelung erreichen, dass eine Entscheidung zu Lebzeiten getroffen wird. Jede und jeder weiß nach ausführlicher Aufklärung, dass sie oder er im Falle des Hirntodes Organspenderin oder Organspender sein könnte. Will man das nicht, muss der Widerspruch dokumentiert werden“. Organspende solle auch in Deutschland zum Regelfall werden, so Dittmar.
Die Hürden zur Registrierung sind Kritikern zu hoch
Das Register in seiner jetzigen Form wird aber auch kritisiert, etwa von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Zu hoch seien die Hürden, um sich im Register einzutragen. „Bund und Länder sind aufgefordert, die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register unverzüglich abzubauen. Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, so Eugen Brysch Vorsitzender der Stiftung auf CORRECTIV-Anfrage.
Die Möglichkeit, sich bei Passämtern und Ausweisstellen in das Register eintragen zu lassen, haben die Länder wieder zurückgenommen. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, kritisiert Brysch.
Auch eine andere Gruppe von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien sieht derzeit noch zu viele technische Hürden, um sich im Register einzutragen. Tatsächlich ist es nicht besonders intuitiv, sich im Organspenderegister zu registrieren, da man sich zuvor identifizieren muss. Das funktioniert entweder mit dem elektronischen Personalausweis oder aber über die Krankenkassen-App und einer entsprechenden Gesundheits-ID.
SPD-Politikerin Dittmar weiß ebenfalls um die technischen Schwierigkeiten, für sie seien sie aber nicht „unüberwindbar“. Axel Rahmel von der DSO weist darauf hin, dass es dabei eben auch um Datenschutz geht: „Sie können auch ein Register erstellen, das ganz einfach zugänglich ist. Aber wenn da ein Missbrauch stattfindet, verliert die Bevölkerung das Vertrauen. Das darf nicht passieren.“

Organspende in der Gesellschaft zu verankern ist eine langfristige Aufgabe. Die Widerspruchsregelung alleine wird die Spenderzahlen nicht erhöhen, das zeigt beispielsweise eine Langzeitstudie des Max-Planck-Instituts, die das für verschiedene Länder untersucht hat.
Axel Rahmel erinnert sich an Gespräche mit internationalen Kolleginnen und Kollegen aus Spanien und England – aus Ländern also, die bereits seit vielen Jahren eine Widerspruchsregelung haben. Sie würden immer wieder betonen, wie wichtig es sei, die Organspende „ganz tief“ in der Kultur zu verankern.
Die Widerspruchsregelung soll auch Angehörige entlasten. Der Tod kommt in diesen Fällen plötzlich, etwa durch einen Unfall. Ist in dieser Situation kein Wille des Verstorbenen hinterlegt, entscheiden die Angehörigen darüber. Diese Entscheidung kann sehr schwer sein. Das weiß auch Rahmel von der DSO. Angehörige müssten sich dann in den Verstorbenen hineindenken und das sei vor allem in diesen Situationen schwer.
„Wenn sie dann nicht wissen, was der Verstorbene gewollt hätte, dann entsteht so ein Reflex, dass man zurückhaltend, vorsichtig, vielleicht auch ängstlich ist.“ Viele Angehörige würden dann der Organspende nicht zustimmen, so Rahmel.
Gesetz würde erst 2030 in Kraft treten
Wie die Abgeordneten Anfang Mai in der Bundespressekonferenz betonten, sieht der aktuelle Vorschlag zur Widerspruchsregelung, vor, dass Angehörige noch immer gefragt werden, ob sie von einem aktuelleren Willen zur Organspende wissen, als der, der dokumentiert ist. Nach diesem Gesetz, könnten Angehörige die Spende jedoch nicht verweigern, wenn sich jemand zu Lebzeiten dafür ausgesprochen hat.
Eine Ausnahmesituation könne aber sein, wenn in den Gesprächen deutlich wird, dass die Angehörigen vehement gegen die Organspende sind. In diesen Fällen liege die Entscheidung bei den Ärztinnen und Ärzten, so die Abgeordneten in der Bundespressekonferenz
Geht es nach den Initiatoren des Gesetzentwurfs, soll die erste Lesung zwar noch vor der parlamentarischen Sommerpause stattfinden. Sollte die Widerspruchsregelung Ende des Jahres tatsächlich beschlossen werden, folgt ein langwieriger Prozess mit Informationskampagnen, bis sie tatsächlich in Kraft tritt. 2029 würden alle, die das 18. Lebensjahr vollendet hätten, angeschrieben und informiert. Die Regelung würde dann 2030 in Kraft treten.
Redaktion: Elena Müller
Redigatur und Faktencheck: Frida Thurm
CORRECTIV im Postfach
Lesen Sie von Macht und Missbrauch. Aber auch von Menschen und Momenten, die zeigen, dass wir es als Gesellschaft besser können. Täglich im CORRECTIV Spotlight.
Mit der Anmeldung willigen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung ein.
