Neue Studie aus dem Bistum Essen: Kardinal Hengsbach war Täter und pflegte enge Kontakte zu Ratzinger
Eine neue Studie belegt, dass der Bischof der Bergleute, Franz Kardinal Hengsbach, ein Missbrauchstäter war und enge Kontakte zu Joseph Kardinal Ratzinger in seiner Zeit als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom pflegte. Die ist auch für Missbrauch zuständig.
Ein Zwischenbericht einer Untersuchung von Kardinal Franz Hengsbach bestätigt, dass der erste Ruhrbischof Missbrauch begangen haben soll. Die Studie wurde durch das Bistum Essen beauftragt. In vier Fällen halten die Forscher den Missbrauch für „plausibel”: „Es gab klare Hinweise, dass Franz Hengsbach ein Täter war“, sagte die Gutachterin Helga Dill vom Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) bei der Vorstellung der Studie.
Das Ergebnis ist ein Schock für die römisch-katholische Kirche in Deutschland und viele Menschen im Ruhrgebiet, die Hengsbach auch nach dessen Tod 1992 als Bischof der Bergarbeiter verehrten. Aber war Hengsbach nicht nur Täter, sondern auch Vertuscher und Beschützer für andere Missbrauchspriester?
Kontakt zwischen Ratzinger und Hengsbach war „intensiv“, „vor allem in Rom“
Die vom aktuellen Bischof Franz-Josef Overbeck in Auftrag gegebene Studie zeigt auch eine enge Verbindung zwischen dem 1991 verstorbenen Hengsbach und dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger. Zeitzeugen berichten, „dass es intensiven“ und„guten“ Kontakt zwischen Hengsbach und Ratzinger gegeben habe, „ vor allem in Rom”, sagte Gutachterin Dill auf Nachfrage von CORRECTIV.
CORRECTIV hatte im März mit der Recherche „Akten des Missbrauchs“ gezeigt, dass Ratzinger seit Beginn seiner Amtszeit als Präfekt der Glaubenskongregation 1982 im Vatikan Meldungen über Missbrauchsvorwürfe gegen Priester aus aller Welt erhielt. In vielen Fällen verzögerte er Entscheidungen oder unternahm nichts. Ein besonderer Fall ist dabei der ehemalige Priester Peter H. aus dem Bistum Essen. 1980 wurde H. nach Anzeigen von Eltern aus Essen nach München versetzt, als Ratzinger Erzbischof von München und Freising war.

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Die erste Missbrauchsstudie des IPP von 2023 bezeichnete diese Versetzung als „Deal zwischen den Kardinälen Hengsbach und Ratzinger“. Bischof Overbeck hatte in der damaligen Studie verschwiegen, dass es auch Missbrauchsvorwürfe gegen Hengsbach gab. Daher beauftragte er nun eine neue Studie, die sich allein auf Hengsbach konzentriert. Er musste nun einräumen, bereits seit 2011 von Vorwürfen gewusst zu haben.
Die CORRECTIV-Recherche zeigte, dass Ratzinger neben der erzbischöflichen Verantwortung für Peter H. auch als Leiter einer vatikanischen Behörde, der Glaubenskongregation, eine Rolle spielte. Die Behörde entscheidet über zentrale Fragen des Glaubens und über Vorwürfe von sexuellem Missbrauch gegen Priester.
1986 verurteilte ein bayerisches Amtsgericht Peter H. wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs. Das Erzbistum München und Freising informierte den Vatikan und bat um Erlaubnis, dass H. die Messe mit Traubensaft feiern dürfe, in der Hoffnung, dass er ohne Alkohol keine Kinder mehr missbrauchen würde. Kardinal Ratzinger genehmigte dies mit seiner Unterschrift 1986. Dieses Schreiben blieb trotz Aufklärungsversprechen der deutschen Bischöfe verborgen. Erst CORRECTIV-Recherchen brachten ihn 2023 zu Tage.
Beim Kampf gegen die Theologin Ranke-Heinemann arbeiteten Ratzinger und Hengsbach Hand in Hand
Ein Jahr später, nach der von Ratzinger 1986 unterschriebenen Erlaubnis, wurde H. in die oberbayerische Gemeinde Garching an der Alz versetzt, wo er erneut Jungen missbrauchte.
Auf der von Ratzinger unterschriebenen Erlaubnis, das zeigte die CORRECTIV-Recherche, fehlt eine Protokollnummer. Das ist allerdings in der Bürokratie des Vatikans kaum denkbar, kein Experte konnte bisher eine plausible Erklärung dafür liefern. Normalerweise lässt sich durch die Nummer ein Dokument im Archiv wiederfinden, alle Unterlagen eines Falls tragen die gleiche Nummer. Das lässt darauf schließen, dass der Brief nicht gefunden werden sollte.
Obwohl H. nach der Versetzung in Bayern arbeitete, unterstand er kirchenrechtlich weiterhin Bischof Hengsbach, der ihn in den 1970er Jahren zum Priester geweiht hatte. Gutachterin Dill sagte, es gebe keine Belege in den Akten, ob Kardinal Ratzinger und Hengsbach im Zuge der Traubensafterlaubnis über den Fall H. gesprochen hätten. Sie betonte jedoch, dass sich nach Aussagen von Zeitzeugen Kardinal Ratzinger und Hengsbach in Rom mehrmals „halbprivat“ getroffen hätten und es sei „nicht von der Hand zu weisen“, dass sie dabei auch über den Umgang mit Tätern und Beschuldigten gesprochen hätten.
Dill versprach, diesem Hinweis für die abschließenden Untersuchungen weiter nachzugehen. Die Forschungen sollen bis zum Herbst 2027 abgeschlossen werden. Dabei soll unter anderem untersucht werden, inwiefern Hengsbach Täter schützte, von denen er gewusst hatte.
Die CORRECTIV-Recherche hat die Verantwortung der römisch-katholischen Kirche für den weltweiten Missbrauch aufgezeigt und belegt, dass das Wissen und die Verantwortung seit mindestens 100 Jahren beim Vatikan liegen.
Zusammenarbeit zwischen Hengsbach und Ratzinger
Ein weiterer Fall zeigt die Zusammenarbeit zwischen Hengsbach und Ratzinger: Der Essener Bischof leitete Ratzinger 1987 eine Korrespondenz mit der Theologin Uta Ranke-Heinemann weiter, die sich gegen das priesterliche Zölibat und das Konzept der Jungfrauengeburt stellte. Ranke-Heinemann hatte mit Ratzinger zusammen Theologie studiert und war weltweit die erste Frau, die einen Lehrstuhl für Theologie innehatte.
Nachdem Hengsbach das Schreiben an Ratzinger sandte, wurde ein sogenanntes Lehrbeanstandungsverfahren eingeleitet, durch das die Kirche Ranke-Heinemann die Lehrerlaubnis an der Universität Essen entzog. Dies geschah ein Jahr nachdem Kardinal Ratzinger Peter H. die Erlaubnis erteilt hatte, die Messe mit Traubensaft zu feiern. Damit hatte er H. ermöglicht, nach seiner Verurteilung wieder in einer Gemeinde zu arbeiten, in der er weitere Jungen missbrauchte.
Redaktion: Anna Kassin
