Altes AfD-Video zur CDU und „Muslim Interaktiv“ geht erneut viral
Ein altes Video eines AfD-Abgeordneten über den islamistischen Verein „Muslim Interaktiv“ wird online als aktuell ausgegeben. Die CDU hätte gegen ein Verbot der islamistischen Gruppierung gestimmt, heißt es. Das Video ist allerdings nicht aktuell.
„CDU stimmt gegen Verbot von ‚Muslim Interaktiv‘ – Bundestag in Aufruhr!“, heißt es Mitte Juni zu einem Youtube-Video des Kanals Kurbel TV mit mehr als 30.000 Likes. Darin spricht der AfD-Bundestagsabgeordnete Bernd Baumann über die islamistische Gruppierung „Muslim Interaktiv“, die mit Aufrufen zum Kalifat auf Demonstrationen in Hamburg 2024 für Diskussionen sorgte.
Im Video sagt Baumann, die CDU habe einen von ihm eingebrachten Verbotsantrag im Bundestag abgelehnt. Mit den Beiträge wird suggeriert, das Video sei aktuell, bei Youtube etwa durch den Hashtag „Deutschland 2026“. Auch auf Facebook und Tiktok verbreitet sich die Behauptung.

Video ist alt: Entscheidung gegen den AfD-Antrag für ein Verbot von „Muslim Interaktiv“ fiel im Juni 2024
Eine Bilder-Rückwärtssuche führt zum Originalvideo. Das hat Baumann am 13. Juni 2024 auf Facebook veröffentlicht.
Den Antrag, auf den er sich bezieht, hatte die AfD-Fraktion etwa einen Monat zuvor gestellt. Darin forderte sie ein Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“, da sich das Wirken der Organisation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.
Der Verein galt damals bereits für den Hamburger Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“, auch da er ideologische Positionen der sektenartigen Organisation Hizb ut-Tahrir verbreitete. Diese Organisation ist in Deutschland seit 2003 verboten und steht für ein Kalifat ein, also die Vereinigung aller Muslime („Umma“) unter einem einzigen Führer nach der Scharia. Neben Demonstrationen war „Muslim Interaktiv“ laut Verfassungsschutzbericht auch für islamistische Positionen und Aktivitäten in Sozialen Netzwerken bekannt.
Am 13. Juni 2024 stimmte der Bundestag namentlich über einen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat ab. Die Empfehlung des Ausschusses lautete, den AfD-Antrag für ein Verbot des Vereins abzulehnen. Nicht nur die CDU stimmte für die Ablehnung, sondern auch die Mehrheit der SPD, FDP, der Grünen und der Linken – das BSW enthielt sich.
Das Video, das aktuell kursiert, ist demnach alt. Anfang November 2025 wurde „Muslim Interaktiv“ durch das Bundesministerium des Innern verboten, da der Verein „sich mit seinem Zweck und seiner Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet“. Der Islam solle als alleiniges gesellschaftliches Ordnungsmodell dienen, jegliche staatliche Einflussnahme werde abgelehnt, hieß es in der Begründung.
Der Youtube-Kanal Kurbel TV, der das Video als aktuell verbreitete, antwortete auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht.
Warum die CDU gegen ein Verbot von „Muslim Interaktiv“ stimmte
Doch warum haben die Abgeordneten vieler Parteien, inklusive der CDU, 2024 gegen den AfD-Antrag für ein Verbot gestimmt oder sich enthalten? Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami gab auf der Plattform Abgeordnetenwatch an, dass die AfD im Antrag nicht deutlich genug zwischen Islam und Islamismus unterschieden und damit Menschen muslimischen Glaubens diffamiert habe. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries nannte als Begründung, dass es die AfD-Vorlagen nicht brauchen würde, angesichts der vielen Initiativen seiner Partei gegen politischen Islamismus.
Die Hamburger CDU hatte tatsächlich auf Landesebene einen Monat vor der AfD, im April 2024, einen Antrag auf ein Verbot von „Muslim Interaktiv“ eingebracht, der wurde aber von SPD und Grünen abgelehnt. Die Parteien begründeten dies unter anderem damit, dass eine solche Verbotsprüfung Aufgabe der Sicherheitsbehörden sei, nicht der Politik.
Zudem hatte die CDU auf Bundesebene – zeitgleich zum AfD-Antrag – einen Antrag zur Bekämpfung des politischen Islams eingebracht. Die CDU forderte darin, „Vereine und Organisationen, die in Deutschland ein islamistisches System errichten möchten, systematisch zu verbieten und deren Betätigung zu unterbinden“. Gleichzeitig schlug der Antrag vor, das Strafrecht zu verschärfen und Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die öffentlich einen islamistischen Gottesstaat forderten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Der Antrag wurde Anfang Juni 2024 im Bundestag unter anderem wegen rechtlicher Bedenken von der damaligen Ampel-Regierung mit den Stimmen der Linken und des BSW abgelehnt.
Redigatur: Sarah Thust, Matthias Bau
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