Drohnen-Überflüge und Sabotage: In mehr als 100 Fällen verdächtigen Behörden einen fremden Staat als Drahtzieher
Ob Sabotage gegen die Deutsche Bahn oder Drohnen über Militärobjekten, schnell fällt der Verdacht auf Russland. Eine Abfrage von CORRECTIV in den Bundesländern zeigt, wie häufig die Polizei tatsächlich ausländische Akteure vermutet. Doch wie gut ist ihr Überblick über solche Taten?
Während Bundeswehrsoldaten in der Immelmann-Kaserne im niedersächsischen Celle am Abend des 11. Dezember 2025 ihre Weihnachtsfeier abhalten, bemerken sie über sich einen Drohnenschwarm. In einer Formation sollen die großen Geräte immer wieder über den Bundeswehr-Flugplatz geflogen sein, berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
Der Fall ging als „herausragender Sachverhalt“ in einen vertraulichen Bericht zu Sabotage- und Ausspäh-Verdachtsfällen ein, den das Bundeskriminalamt regelmäßig verfasst. Darin ist auch festgehalten, dass es am Folgetag zwei weitere Sichtungen über der Kaserne gab. An den vier Folgetagen wurden Drohnen über dem etwas nördlich gelegenen Fliegerhorst Faßberg gemeldet.
Steckt Russland hinter den Drohnenüberflügen? Den Verdacht hatte ein Bundeswehroberst direkt nach dem Vorfall geäußert. Auch die Polizei schließt dies nicht aus, sie ermittelt wegen der Ausspähung und zudem wegen des Verdachts der „Agententätigkeit zu Sabotagezwecken“ – es ist einer von vier Paragrafen, die sich auf Sabotagehandlungen durch einen fremden Staat, meist durch dessen Geheimdienste, beziehen.
Wegen des Verdachts fremder Agententätigkeit gemäß §87 StGB haben deutsche Polizeibehörden im vergangenen Jahr 2025 mindestens 104 Delikte an den Kriminalpolizeilichen Meldedienst für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet. Das hat eine Abfrage von CORRECTIV bei den Landeskriminalämtern (LKA) aller 16 Bundesländer ergeben.
Immer wieder äußern Medien und Politiker nach Drohnensichtungen oder Sabotageakten zum Beispiel gegen Bahn-Infrastruktur den Verdacht, Russland könne dahinterstehen. Erstmals gibt es somit eine Vorstellung darüber, wie häufig deutsche Behörden tatsächlich dem Verdacht der Beteiligung eines fremden Staates nachgehen.
Die Abfrage zeigt aber auch, dass es zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede gibt, was die Kriterien für diesen Strafrechtsparagrafen betrifft.
Häufig ein fremder Staat hinter Drohnen-Sichtungen vermutet
Die Vorfälle in Celle und Faßberg gehen in Niedersachsen in die Statistik ein. Dort gab es im vergangenen Jahr Delikte im „unteren zweistelligen Bereich“, bei denen die Behörden eine fremde Agententätigkeit vermuten. Details will das dortige LKA nicht mitteilen. Aus internen Lagebildern des Bundeskriminalamtes (BKA) geht hervor, dass mit dem gleichen Verdacht auch zu Drohnensichtungen über dem Hafengebiet in Bremerhaven im Sommer 2025 ermittelt wird.
In Schleswig-Holstein wird laut demselben BKA-Bericht nach Drohnenüberflügen über dem Minenjagdbood „Fulda“ im August 2025 wegen des Verdachts der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken ermittelt. Damals wurde das Frachtschiff „Scanlark“ festgehalten und von Spezialkräften durchsucht, weil man vermutete, dass die Drohne von dort gestartet worden sein könnte. Insgesamt wurde das Delikt in Schleswig-Holstein mit seiner Nord- und Ostseeküste im vergangenen Jahr 31 Mal registriert – es ist der höchste mitgeteilte Wert.
In manchen Bundesländern dominieren Drohnen-Vorfälle
Die Statistik über Agententätigkeit zu Sabotagezwecken wird in manchen Bundesländern von Drohnen-Vorfällen dominiert. So listet das LKA Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 insgesamt 21 Delikte nach § 87 auf – allesamt mit Bezug auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und mit dem Tatmittel Drohne. Bei zehn dieser Vorfälle werden US-Militäreinrichtungen als Ziel angegeben, darunter die Militärbasis Ramstein.
Doch es gibt auch Fälle, bei denen Drohnen keine Rolle spielen. Eine frühere CORRECTIV-Recherche ergab, dass es sich bei zwölf Einträgen dieses Paragrafen im vergangenen Jahr um gezielte Sabotage gegen Verkehrsinfrastruktur handelte.
In Nordrhein-Westfalen (22 Delikte) ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen 43-jährigen litauischen Staatsangehörigen. Sie verdächtigt ihn, in Minden eine Kamera in der Nähe des deutsch-britischen Pionierbrückenbataillons 130 aufgestellt zu haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch dazu Informationen erlangt werden sollten, teilte die Polizei Bielefeld mit.
Bayern, Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen melden keinen einzigen Vorfall in Verbindung mit dem Straftatbestand. Die Landeskriminalämter in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Baden-Württemberg nannten keine Zahlen.
BKA erstellt eigene Lagebilder
Die Statistik des KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik. Das bedeutet, dass Delikte mit einem vermuteten politischen Hintergrund möglichst früh nach Bekanntwerden gemeldet werden. In den Richtlinien ist für den Bereich der Spionage und Sabotage eine Bandbreite an Strafrechtsparagrafen vorgegeben.
Eine Aussage über den tatsächlichen Ermittlungsausgang trifft die Statistik jedoch nicht. So wurde das Verfahren im Zusammenhang mit den Drohnen-Sichtungen in Celle und Faßberg inzwischen eingestellt, weil die Drohnenpiloten nicht ermittelt werden konnten. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Celle auf Anfrage mit. Auch gehen dort Erkenntnisse und Vorfälle nicht ein, die gar nicht erst polizeilich bearbeitet werden.
Um einen möglichst umfassenden Überblick über mögliche Sabotage- und Ausspähversuche zu erhalten, erstellt das Bundeskriminalamt (BKA) daher zusätzlich regelmäßig eigene Lagebilder mit weiteren Erkenntnissen
Basierend auf den Zahlen aus dem KPMD-PMK stellt die Behörde pro Quartal je ein Lagebild zu Sabotage-Verdachtsfällen und Drohnenvorfällen zusammen. Dafür werden die Zahlen aus dem kriminalpolizeilichen Meldedienst um Verdachtsfälle ergänzt, die über weitere Meldewege mitgeteilt werden. Gleichzeitig können dort auch frühere Meldungen aufgrund neuer Ermittlungsstände revidiert werden.
Unterschiedliche rechtliche Einordnungen und hohe Dunkelziffern
Im Hinblick auf Drohnen-Sichtungen spricht das BKA in den Berichten von einer „heterogenen“ rechtlichen Einordnung durch die Bundesländer. Ähnlich gelagerte Sachverhalte würden in einem Fall als luftverkehrsrechtlicher Verstoß verfolgt, in einem anderen Fall würden Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken eingeleitet.
Das spiegelt sich auch in der Abfrage bei den Landeskriminalämtern wider. So meldete das LKA Bayern auf CORRECTIV-Anfrage, dass es im vergangenen Jahr kein entsprechendes Delikt registriert habe, obwohl im Oktober Drohnen-Sichtungen über dem Flughafen München und dem Bundeswehr-Standort Erding öffentlich wurden.
In seinem Drohnen-Lagebild orientiert sich das BKA daher auch nach dem in der Statistik erfassten Tatmittel. Entsprechend heißt auch der Titel der Berichte: „Tatmittel Drohnen“. Insgesamt kommt das BKA zu der Einschätzung, dass militärische Einrichtungen überproportional oft Ziel von Drohnenüberflügen sind. Insgesamt geht die Behörde von einer hohen Dunkelziffer aus.
Abweichungen gibt es bei der Definition des Sabotagebegriffs. Die Bundesbehörde bezieht auch Strafnormen über die Richtlinien des KPMD-PMK hinaus in die Auswertung ein und kommt somit auch im Bereich der Sabotage- und Ausspäh-Verdachtsfälle auf höhere Zahlen als die Polizeistatistik.
Faktencheck und Redaktion: Silvia Stöber