Gesundheit

Was kosten psychische Erkrankungen wirklich? 

Honorarkürzungen und gedeckelte Budgets bedeuten weniger Psychotherapie – das befürchten Therapeutinnen und Therapeuten. Doch die geplanten Kürzungen könnten nicht nur die Praxen finanziell treffen, sondern auch die Wirtschaft.

von Karolin Arnold

Kundgebung des Aktionsbündnis Psychotherapie: Proteste gegen die Honorarkürzungen
Teilnehmer einer Kundgebung des Aktionsbündnisses Psychotherapie demonstrieren am Gesundheitsministerium gegen die Kürzungen der Honorare ambulanter Psychotherapeuten.

Eine Nachricht hatte seit März für große Verunsicherung bei Betroffenen und Fachleuten gesorgt: Die Honorare von Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen um 4,5 Prozent gekürzt werden – viele befürchten nun finanzielle Einbußen, die auch das Angebot der Psychotherapie gefährden würden. Landesweit kam es zu Demos und Protesten. 

Laut den gesetzlichen Krankenkassen seien ihre Honorare in den vergangenen zehn Jahren „überproportional“ gestiegen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reichte — als Interessenvertretung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten — nach der Entscheidung Klage ein. Ein Gericht stoppte die Honorarkürzungen vorerst. 

Ein paar Monate später, im Juli, wurde dann vom Bundestag noch das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen, das weitere Sparmaßnahmen für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorsieht. 

Die Debatte um die Kürzungen bei der Psychotherapie polarisiert und emotionalisiert – sowohl auf den Straßen als auch in den Sozialen Netzwerken. Nachdem psychische Erkrankungen lange stigmatisiert wurden und der Umgang mit ihnen erst seit einigen Jahren offen diskutiert wird, entsteht nun der Eindruck: Das Leid psychisch kranker Menschen wird weiterhin nicht ernst genommen, wenn nun auch bei denjenigen gespart werden soll, die sie behandeln. 

Doch auf den Schildern der Demonstrierenden ist immer wieder auch ein sehr nüchternes Argument gegen die Kürzungen zu lesen: „Wer bei der Psychotherapie spart, zahlt am Ende doppelt“ oder „Psychotherapiemangel heute = Die Kosten von Morgen“. Und auch die Berufsverbände argumentieren immer wieder mit den wirtschaftlichen Folgekosten, die ein Mangel an Psychotherapie nach sich ziehen würde. 

Je nach Erhebung liegt die Zahl der Erwachsenen mit psychischen Störungen zwischen knapp 30 und 41 Prozent. Doch die Wartezeiten auf einen Therapieplatz können sehr lang sein. Die Bundespsychotherapeutenkammer beispielsweise errechnete für das Jahr 2019,  dass zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn im Schnitt 142,4 Tage lagen – das sind rund fünf Monate. 

Auch die Versorgungslage mit Therapeutinnen und Therapeuten unterscheidet sich von Region zu Region. Durch die Kürzungen wird befürchtet, dass sich Wartezeiten und die Versorgungslage verschlimmern könnten. Schon jetzt zeigt sich, dass es ein Stadt-Land-Gefälle gibt, wie hier auf der Karte zu sehen ist. 

Doch was ist dran am Argument der Fachleute, dass nicht nur die Versorgung schon unzureichend ist, sondern der Mangel an Therapieplätzen auch zu einem wirtschaftlichen Schaden führt? CORRECTIV hat sich einige wichtige ökonomische Faktoren und Kennzahlen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen angeschaut, um zu verstehen, wie sich psychische Erkrankungen tatsächlich auf die Wirtschaft auswirken.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist ein Projekt der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), es wurde am 10. Juli vom Bundestag beschlossen, um das Haushaltsloch der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Mit dem Gesetz soll nun die riesige Finanzlücke gestopft werden, die sich in den kommenden Jahren noch verschärfen könnte. 

Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit, die als Expertengremium Vorschläge ausarbeitete, droht ohne eine Reform im Jahr 2027 eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro. Bis 2030 würden sogar 40,4 Milliarden Euro fehlen. 

Mit dem beschlossenen Paket sollen im Jahr 2027 18,8 Milliarden Euro eingespart werden.  Das Gesetz sieht aber nicht nur Einsparungen bei der Psychotherapie vor, sondern auch in anderen Bereichen wie beispielsweise bei der Zuzahlung von Medikamenten – diese soll für Versicherte höher werden. Auch beim Zuschuss für den Zahnersatz soll gespart werden und Hausärzte sollen unter anderem keine Zusatzvergütungen mehr für offene Sprechstunden bekommen.

Honorarkürzungen: Im März dieses Jahres beschloss der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss Honorarkürzungen bei den Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ab 1. April sollten die Honorare um 4,5 Prozent sinken. 

    Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist ein Gesundheitsgremium, dass einberufen wird, wenn sich Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, also der Ärzteschaft,  in Verhandlungen nicht einigen können. 

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen begründete die Honorarkürzungen damit, dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten verglichen mit anderen Arztgruppen in den vergangenen zehn Jahren „überproportionale Honorarerhöhungen erhalten haben“. 

    Dieser  Beschluss löste Protest bei  vielen Psychotherapeutinnen und -therapeuten aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reichte Klage ein, woraufhin das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Kürzungen durch einen Eilbeschluss im Juli vorerst gerichtlich stoppte. Das Gericht hatte Zweifel daran, wie die Einsparungen errechnet wurden. Das Hauptverfahren steht nun noch aus.

    Angemessenheitsprüfung soll wegfallen:  Das GKV-Beitragsstabilsierungsgesetz sieht vor, dass die sogenannte jährliche Angemessenheitsprüfung gestrichen wird. Sie soll eigentlich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen  und -therapeuten im Vergleich mit anderen Facharztgruppen angemessen für ihre Leistungen vergütet werden. 

      Psychotherapeutinnen und -therapeuten behandeln in einer Therapiestunde nämlich nur einen Patienten. Es ist also eine zeitgebundene Leistung, die nicht beliebig verkürzt werden kann. Andere  Ärztinnen und Ärzte können versuchen, mehr Patientinnen und Patienten innerhalb einer Stunde zu behandeln und so mehr Leistungen erbringen. 

      Der Anspruch auf eine angemessene Vergütung fällt aber auch durch das GKV-Gesetz nicht weg. Laut Bundespsychotherapeutenkammer könnte es jetzt aber  schwieriger werden, sie durchzusetzen und dies könnte mit Klagen verbunden sein.

      Budgetierung: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen. Bisher werden die Kernleistungen, also etwa Therapiestunden, extrabudgetär vergütet. Es gibt also kein festes Budget für Therapiestunden. Mit dem GKV-Gesetz wird sich das nun ändern. 

        Psychotherapie soll nämlich zurück in die „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ (MGV). Es ist sozusagen ein großer Topf Geld, den die Kassenärztlichen Vereinigungen von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen, um die ambulante Versorgung zu finanzieren. Das Geld ist also nicht nur für Psychotherapeutinnen und -therapeuten vorgesehen, sondern auch für andere ambulante Ärztinnen und Ärzte. 

        Wie groß dieser Geldtopf ist, unterscheidet sich von Region zu Region, er ist aber gedeckelt. Ist das Budget ausgeschöpft, kann dies dazu führen, dass nicht mehr alle Leistungen der Ärztinnen und Psychotherapeuten vergütet werden. Die Befürchtung der Therapeutinnen  und Therapeuten: Sie können weniger Kassen-Patientinnen und Patienten behandeln, weil die Gefahr besteht, dass sie nicht mehr alle Behandlungen (vollständig) bezahlt bekommen.

        Entschließungsantrag: Die Fraktionen von Union und SPD kündigten nach dem Beschluss des GKV-Gesetzes an, dass sie bei einigen Punkten nachbessern wollen. Dabei geht es unter anderem darum, dass psychotherapeutische Leistungen für Kinder und Jugendliche extrabudgetär bleiben sollen, sprich nicht gedeckelt werden. Für die Behandlung schwer psychisch kranker Menschen solle dies auch gelten. 

        Zudem solle garantiert werden, dass laufende Behandlung nicht unterbrochen werden müssen. Nach der parlamentarischen Sommerpause im September soll darüber beraten werden. Entschließungsanträge sind aber keine verbindlichen Beschlüsse, sondern haben eher einen symbolischen Charakter.

        Die wirtschaftlichen Kosten von psychischen Erkrankungen

        Im Gespräch mit CORRECTIV sagte Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPTV): „Volkswirtschaftlich macht es null Sinn, bei der Psychotherapie zu kürzen – vor allem, weil sich psychische Erkrankungen stark auf die Arbeitsfähigkeit von Patientinnen und Patienten auswirken.“ Die Zahlen geben ihr Recht: Psychische Erkrankungen gehören laut Daten der Krankenkasse DAK zu den Top drei Ursachen dafür, dass Arbeitnehmende ausfallen. Im Jahr 2025 lagen psychische Erkrankungen auf Platz zwei hinter den Atemwegserkrankungen. Damit hat sich der Wert 2024 leicht erhöht, damals lagen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems noch darüber. In die Berechnungen flossen Daten von circa 2,2 Millionen DAK-Versicherten ein.

        Psychische Erkrankung als Ursache für Krankheitstage 

        Vor wenigen Wochen veröffentlichte die DAK neue Zahlen für das erste Halbjahr 2026. In diesem Zeitraum waren unter den DAK-Versicherten psychische Erkrankungen sogar die häufigste Ursache für Krankheitstage. 

        Arbeitsunfähigkeitstage – So hoch sind die Kosten für die Wirtschaft

        Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erhebt ebenfalls Zahlen zu Arbeitsunfähigkeitstagen, jedoch von gesetzlich Versicherten mehrerer Kassen und berechnet daraus die wirtschaftlichen Kosten. 

        Tage, an denen Menschen krankheitsbedingt nicht zur Arbeit können, kosten die Unternehmen und die gesamte Wirtschaft bares Geld. Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen verursachten demnach im Jahr 2024 38 Milliarden Euro Verlust an Bruttowertschöpfung. Das entspricht einem Verlust am Bruttoinlandsprodukt von 0,8 Prozent. 

        Doch wie viel sind eigentlich 38 Milliarden Euro? Das verdeutlicht ein Vergleich: Aus dem 500-Milliarden-Euro schweren Sondervermögen (Laufzeit 12 Jahre) sind für dieses Haushaltsjahr rund 58 Milliarden Euro vorgesehen, die in Infrastrukturprojekte investiert werden sollen. Der jährliche Bruttowertschöpfungsverlust durch psychische Erkrankungen entspricht also etwa zwei Dritteln dieses Betrags.

        Kann Psychotherapie die Zahl der Krankheitstage senken? 

        In Deutschland gebe es bisher wenige Studien, die sich mit dem Kosten-Nutzen-Effekt von Psychotherapie beschäftigen, sagt Psychologe Tim Bothe. Deshalb hat er zusammen mit drei weiteren Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2024 eine Studie veröffentlicht, die sich unter anderem der Frage widmet, ob Psychotherapie die Zahl der Krankheitstage senken kann. 

        Dazu haben sie sich GKV-Abrechnungsdaten angeschaut und ambulante Kurzzeittherapien mit Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie ausgewählt. Die Studie legte nahe, dass ambulante Psychotherapie helfen kann, die Krankheitstage der Patientinnen und Patienten zu verringern. Zwar könne sie einen kausalen Zusammenhang nicht eindeutig liefern, aber: „Nach allem, was wir wissen, gehen wir aber davon aus, dass Psychotherapie einen großen Anteil daran hat“, so Bothe. Nach den Berechnungen der Forschenden kann ambulante Psychotherapie die Krankheitstage insgesamt um 40 Prozent im Jahr nach der Behandlung senken.

        Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für verminderte Erwerbsfähigkeit 

        Psychische Erkrankungen verursachen aber nicht nur viele  Krankheitstage, sondern führen auch dazu, dass eine große Zahl an Arbeitnehmenden frühzeitig in Rente geht und somit früher aus dem Arbeitsmarkt ausscheidet. Die sogenannte Erwerbsminderungsrente kann aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch genommen werden. 

        Im Jahr 2024 waren psychische Erkrankungen mit 42 Prozent mit Abstand die häufigste Krankheitsursache für die verminderte Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmenden, was etwa 72.100 Personen entspricht. Danach folgen sogenannte Neubildungen, also Tumore, mit knapp 25.000 Fällen. Rund 17.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen früher in Rente gehen. 

        Welche Konsequenzen könnten die Kürzungen für die Therapeuten und Versicherten bedeuten? 

        Der Frust bei den Therapeutinnen und Therapeuten sitzt tief: Denn besonders die Budgetierung könnte sich konkret auf die Versorgung von gesetzlich Versicherten auswirken. Laut Christina Jochim von der DPTV würde das vor allem Psychotherapeutinnen und -therapeuten treffen, die einen sogenannten halben Kassensitz haben. Kassensitze sind in Deutschland begrenzt und nötig, um gesetzlich Versicherte zu behandeln. Circa 70 Prozent der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben laut KBV einen halben Kassensitz. 

        Derzeit sei es so, dass ein halber Kassensitz vorsieht, dass man in der Regel 12,5 Therapiesitzungen pro Woche abhalten muss. In der Realität behandeln Psychotherapeutinnen aber mehr Patientinnen und kommen laut Jochim meist auf etwa 25 bis 30 Sitzungen. „Das heißt, auch mit einem anteiligen Kassensitz können sie als Therapeut Vollzeit arbeiten“, so Jochim. Durch Budgetierung könne man nun jedoch auf voraussichtlich 18 Sitzungen herunterfallen.  

        Das würde finanzielle Einbußen für die Praxen bedeuten, die ausgeglichen werden müssen, etwa durch Privatversicherte oder Selbstzahler. Damit könnte es laut Jochim künftig für gesetzlich Versicherte schwerer werden, einen Therapieplatz zu bekommen. 

        Eine Befragung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hat Psychotherapeutinnen  und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte gefragt, wie sie auf die GKV-Reform blicken. Dabei kam heraus, dass in Berlin über 40 Prozent darüber nachdenken, ihre Praxis frühzeitig zu schließen oder bereits konkrete Pläne haben. 

        Gesundheitsökonom Andreas Beivers von der Hochschule Fresenius sieht durchaus Reformbedarf bei der Psychotherapie. Er sagt aber auch, dass die Deckelung der psychotherapeutischen Leistung ökonomisch nicht klug sei. 

        „Die aktuellen Sparmaßnahmen packen das Problem nicht an der Wurzel, da es Strukturveränderungen braucht“, so Beivers. Dazu zählen etwa eine bessere Ersteinschätzung und Steuerung der Patienten sowie  neue Therapiemöglichkeiten, so Beivers. 

        Der Ökonom plädiert beispielsweise  dafür, bei den Patientinnen stärker zu differenzieren, sprich, ob in jedem Fall eine Einzeltherapie nötig ist oder nicht doch eher Gruppentherapien oder andere Therapieformen. So könnten mehr Ressourcen für schwerkranke Menschen zur Verfügung stehen. Zudem schlägt er vor, das Angebot für digitale Therapien auszubauen. 

        Für Anpassungen, wie Beivers sie vorschlägt, ist es jedoch nicht zu spät: Bis Ende des Jahres soll die Finanzkommission Gesundheit weitere Vorschläge für Strukturveränderungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen machen. Derzeit ist noch offen, was dies für die Psychotherapie bedeuten könnte. 

        Redaktion: Sebastian Haupt, Elena Müller

        Grafiken: Sebastian Haupt

        Redigatur und Faktencheck: Elena Müller