Wirtschaft

Erleichterung für Kleinhändler im Internet

Die Europäische Union rät dazu, die neue Verpackungsverordnung zu ignorieren. Kleine Internethändler waren von der Regelung besonders betroffen und hatten über hohe Extrakosten beim Versand geklagt.

von David Schraven

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Die neue EU-Verpackungsverordnung zwingt viele kleine Versandhändler wegen hoher Kosten in die Knie. picture alliance / Visually | Skorzewiak

Es gibt sie noch, die kleinen guten Nachrichten aus Europa. So setzt sich die Bundesregierung für eine Entlastung von kleinen Internethändlern von Regelungen der Europäischen Verpackungsordnung ein. Und die Europäische Union selbst rät dazu, die  Pflicht auf Basis der Verordnung erst einmal zu ignorieren, wie eine Sprecherin auf Nachfrage bestätigte.

Was ist passiert? Eine neue EU-Verordnung zum Klimaschutz hatte zu Protesten von zahlreichen kleinen Onlinehändlern geführt. Etliche wie das kleine Berliner Designlabel s.wert design haben den grenzüberschreitenden Handel in Europa Mitte August ganz eingestellt, wie das Label in einem Video erklärte. Der Versand in zahlreiche EU-Länder hätte jährliche Fixkosten von mehr als 1.700 Euro je Land ausgelöst, hieß es. Kosten, die für den Mikrohändler nicht zu tragen waren.

Teure Bürokratie: bis zu 2000 Euro Mehrbelastung pro Land

Die Europäische Union hatte nämlich ursprünglich beschlossen, dass ab 12. August jedes Unternehmen, das im grenzüberschreitenden Versandhandel tätig ist, einen Bevollmächtigten für die korrekte Entsorgung in jedem EU-Land bestellen und bezahlen muss. Diese Regel sollte für alle gelten, für die kleine Designbude genauso wie für Amazon.

Die Kosten für diese Bürokratie können je Land zwischen 600 und 2000 Euro liegen, wie die Beratung Anwalt.de berechnete. Und zwar unabhängig davon, ob ein Paket in die Niederlande oder nach Italien geschickt wird – oder 10.000 Pakete. Die Konsequenz: Unzähligen kleinen Internetshops wäre faktisch der Zugang zum europäischen Markt verschlossen worden, da sie die Mehrkosten nicht tragen können.

Die Recyclingquote soll erhöht werden

Wozu einen Bevollmächtigten? Die EU wollte mit der Verordnung den Klimaschutz stärken, indem möglichst viel Verpackungsmaterial recycelt wird. Dabei werden kleinste Onlinehändler genauso behandelt wie eine Papierfabrik. Beide sollen vor allem das Recycling in den jeweiligen Zielländern ihrer Online-Kunden sicherstellen. 

Um das zu garantieren, sollen sie sich in jedem Land für einen Recyclingdienst kostenpflichtig registrieren, eine Art „Gelber Punkt“ für Papier. Zudem sollen sie einen offiziellen Bevollmächtigten benennen, der die korrekte Entsorgung der versandten Pakete bestätigt.

Natürlich kann dies kein Bevollmächtigter im Einzelfall kontrollieren, deswegen soll er nur als zertifizierter Ansprechpartner für Behörden bei möglichen Verstößen dienen. Und für diese Möglichkeit der Ansprechbarkeit sollen die Kleinhändler die jeweiligen Bevollmächtigten bezahlen. 

Vorschriftenwirrwarr bei der Verpackung

Warum ist es passiert? In der EU ist die Verpackungsindustrie vor allem länderspezifisch organisiert. Es gibt bislang mindestens 27 unterschiedliche nationale Verpackungsvorschriften. Diese sollen auch die Kleinhändler einhalten. Das führte dazu, dass sich schon in der Vergangenheit etliche Onlineshops Stück für Stück aus nationalen Märkten zurückzogen.

Zum Beispiel ist es schon lange kompliziert, nach Dänemark zu liefern oder nach Frankreich, weil dort bereits seit einiger Zeit Zertifikate angefordert werden, egal ob dort nur ein Paket hingeschickt wird oder eine ganze Lkw-Ladung.

Zusätzlich zu den Kosten verursachte das Verwaltungsdickicht in etlichen Mini-Betrieben enormen Arbeitsaufwand für die Registrierung der Lieferungen, für die Entsorgungsverträge und die laufende Überwachung der Vorschriften. Unter diesen Bedingungen blieb  vielen Kleinunternehmen wirtschaftlich nichts anderes übrig, als das betreffende Land nicht mehr zu beliefern.

Die EU schlägt nun eine „pragmatische Lösung“ vor

Eigentlich sollte die EU-Verpackungsverordnung dieses Problem lösen. Doch es kam anders. Nun sollten die härtesten Regeln, die schon jetzt den Handel der Kleinen erschwert haben, für alle Länder gelten. Zudem sollte schon eine Lieferung von 150 Gramm Packpapier eine Pflicht zur Registrierung und Bestellung eines nationalen Bevollmächtigten auslösen.

Was nun? Die Europäische Union hat die Länder der EU aufgefordert, die neue Verordnung „pragmatisch“ zu handhaben, wie es offiziell aus der EU heißt. Damit ist gemeint, ein „Auge zuzudrücken“, wie eine Sprecherin am Telefon erklärt. Sobald als möglich sollte die Regelung dann bis 2035 ganz ausgesetzt und durch ein neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft ersetzt werden, in dem die Mikrobetriebe besser berücksichtigt würden.

Die Bundesregierung hat zudem vorgeschlagen, dass Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, keinen Bevollmächtigten benennen müssen. Außerdem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden – und zwar bis ein zentrales europäisches System zur Registrierung für die Hersteller in Betrieb gegangen ist. 

Redigat und Faktencheck: Elena Müller