Nachhilfe? Selten für arme Kinder

Kinder aus armen Familien haben eigentlich Anspruch auf Nachhilfe. Unsere aktuelle Recherche zeigt: Oft bekommen sie diese nicht.

Teaser Bild des CORRECTIV Spotlight Newsletters

Liebe Leserinnen und Leser, 

falls Sie Eltern oder Großeltern sind, wissen Sie: Sie können als Eltern noch so klug sein – es gibt keine Garantie, dass Ihrem Kind das Lernen in der Schule leichtfällt. Was also, wenn es Nachhilfe braucht? Vielleicht haben Sie genug Zeit, sich selbst abends mit dem Kind zum Büffeln hinzusetzen. Vielleicht haben Sie auch genügend Geld, um es in eine private Nachhilfeschule zu schicken. 

Und wenn beides nicht gilt? Dann gibt es Hilfe vom Staat. Oder? Darum geht es im Thema des Tages. 

Dann gibt es noch Neues vom Onlineportal Nius. Nachdem dort bereits Anfang Oktober ein großes Datenleck bekannt wurde, gibt es nun schon wieder ein Problem: Die Daten von Tausenden Newsletter-Abonnenten waren ungeschützt öffentlich zugänglich. Mehr dazu in „Neueste CORRECTIV-Recherchen“. 

Gestern und heute haben mich etwa 50 E-Mails von Ihnen erreicht. Ich hatte Sie nach Ihrer Meinung zu den Jugendprotesten von „Gen Z regelt“ gefragt. Die meisten von Ihnen schreiben, sie hätten großes Verständnis und begrüßten, dass junge Leute für ihre Zukunft auf die Straße gehen. Einige berichteten, dass auch sie selbst, obwohl schon deutlich älter, bei den Protesten am Samstag dabei waren. Leser Rudi S. findet es angesichts der Klimakrise absolut nachvollziehbar, wenn junge Leute wenig Zukunftsperspektive für sich sehen. Und Jonas F. schreibt, vor diesem Hintergrund sei es doch ungerecht, dass die jungen Leute vielfach noch nicht wählen dürfen.

Es war auch viel Kritik dabei: zum einen an den Reaktionen einiger Politiker – etwa von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die Täter bei Ausschreitungen (die es stellenweise nach den eigentlichen Demos gab) als „Chaoten aus dem migrantischen Milieu“ bezeichnete. „Eine Schande“ sei diese Äußerung des Ministers, findet etwa Leserin Luise B. Und Pia R. schreibt: „Die skandalisierende Berichterstattung nicht nur der Springer-Presse sondern auch der sogenannten Qualitätsmedien finde ich peinlich und beschämend.“ Peter C. dagegen ärgert sich über die Randalierer und befürchtet, deren Verhalten gebe der AfD neuen Zulauf.

Zu guter Letzt: Unsere aktuelle Spendenaktion läuft nur noch heute und morgen. Wenn Sie unseren unabhängigen Journalismus unterstützen möchten, würde ich mich sehr freuen. Hier geht es zur Aktion. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend – und schreiben Sie mir gern, was Sie umtreibt: anette.dowideit@correctiv.org.

Thema des Tages: Nachhilfe? Selten für arme Kinder

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Der Tag auf einen Blick: Das Wichtigste

Neueste CORRECTIV-Recherchen: Erneutes Datenleck bei Nius: Daten Tausender Abonnenten ungeschützt

Fun Facts – der satirische Blick auf die Nachrichtenlage: Würden Sie dieses glückliche Schaf essen?

Faktencheck: Nach Gen-Z-Protesten: Massenhafte Kleinanzeigen zu einzelnen Schuhen gab es nicht

Gute Sache(n): Kostenlose Mahlzeit für Studis mit finanziellen Problemen • Wie bereitet man sich auf eine Mars-Mission vor? • Eine Wanderung um die Welt

CORRECTIV ganz persönlich: Missbrauch in der Kirche: Warum ich mich gerade mit einem Verfahren in den USA befasse

Grafik des Tages: Nach Dobrindt-Aussage: Migrationsanteil in Frankfurt

Mehr als in anderen Ländern entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft darüber, was Schülerinnen und Schüler können. Das zeigte kürzlich die aktuelle PISA-Studie. Der deutsche Staat versucht seit Jahren, dem entgegenzuwirken und für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen: Kindern aus armen Familien steht unter bestimmten Bedingungen zu, dass ihnen Nachhilfe bezahlt wird. 

Das Geld dafür kommt aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket, das seit 2011 existiert. Dieses Paket dient unter anderem auch dazu, dass der Staat die Kosten für eine Klassenfahrt oder das Mittagessen in der Schulmensa übernimmt. 

Unser Bildungsteam hat untersucht: Klappt das denn mit der Nachhilfe für Kinder aus armen Familien? Die Ergebnisse haben wir heute veröffentlicht.

Ein Kind löst Rechenaufgaben. Eine erwachsene Person sitzt daneben.
Viele Kinder brauchen Nachhilfe. Über das Bildungs- und Teilhabepaket zahlt der Staat Kindern aus armen Familien diese Lernförderung. Doch die Leistung kommt bei vielen Kindern nicht an. (Symbolbild) Foto: Christin Klose / Picture Alliance

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Die Nachhilfe kommt nicht zuverlässig bei den Kindern an. 
  • Wie viele Kinder Nachhilfe erhalten, unterscheidet sich stark zwischen einzelnen Kommunen: Mancherorts bekommen Kinder und Jugendliche dann keine Nachhilfe, wenn sie unentschuldigt fehlen oder sich im Unterricht schlecht benehmen. 
  • Außerdem gibt es keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für die Nachhilfeanbieter – und wie gut sie arbeiten, kontrolliert der Staat kaum. 

Große regionale Unterschiede:
Unsere Recherche zeigt, dass es in manchen Regionen zwar gut klappt mit der Nachhilfe für Familien aus armen Familien: In Berlin etwa bekommen 87 Prozent jener Kinder, die für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigt sind, tatsächlich Nachhilfe bezahlt.

Anderswo dagegen gelingt das offenbar sehr schlecht: In mehr als der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland bekommen weniger als drei Prozent der potenziell anspruchsberechtigten Kinder unter 15 Jahren Nachhilfe bezahlt. 

Eine Anmerkung: Nicht jeder Schüler, dessen Eltern Grundsicherung beziehen, braucht Nachhilfe. Doch dass in mehr als der Hälfte der Kreise so wenige Kinder aus Familien, die Grundsicherung beziehen, Nachhilfe erhalten, erscheint fragwürdig. 

Wir haben eine interaktive Deutschlandkarte gebastelt. Darauf können Sie nachschauen, wie es in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis aussieht.

Woran die Unterschiede liegen:
Das zuständige Bundesarbeitsministerium teilte uns auf unsere Fragen hin mit: Die Umsetzung erfolge durch die zuständigen Kommunen und Länder, „deshalb unterscheiden sich Verwaltungsverfahren und Inanspruchnahme regional“. Der Bund habe keine Aufsichtsrechte.

In der Praxis heißt das dann:
Je nach Bundesland und Kommune muss der betreffende Schüler zum Beispiel Zeugnisse einreichen und eine Lehrkraft muss begründen, warum das Kind Nachhilfe braucht. 

Manche Kommunen gewähren für maximal zwei Fächer Nachhilfe oder schränken ein, wie lange eine Schülerin maximal Nachhilfe bezahlt bekommt. Laut einer Studie der Ruhr-Universität Bochum beschränkt knapp ein Drittel der untersuchten Behörden im Ruhrgebiet die Dauer der Nachhilfe. In der Konsequenz bekommen Kinder weniger Nachhilfe als ihre Lehrkräfte für richtig halten. 

Unter dem Strich:
Der politische Wille, alle Kinder im deutschen Bildungssystem mitzunehmen, ist zwar theoretisch da, und auch das Geld stünde zur Verfügung – doch im Zuständigkeitsdschungel bleiben am Ende doch wieder viele Kinder auf der Strecke.

Hacker manipulieren Kühlanlagen auch in deutschen Supermärkten
Von den jüngsten Angriffen auf Supermärkte in mehreren europäischen Ländern sind auch deutsche Geschäfte betroffen. In einem Markt im niederbayerischen Reisbach heizten Hacker die Kühlanlagen auf bis zu 50 Grad auf. Große Mengen Lebensmittel mussten entsorgt werden. Auch Märkte in Nordrhein-Westfalen meldeten Attacken.
deutschlandfunk.de

Milliardenförderung für neue Gaskraftwerke
Die Bundesnetzagentur hat elf Kraftwerksprojekte von RWE, Leag, den Stadtwerken Karlsruhe und dem Gaskraftwerk Leipheim bezuschlagt. Die Anlagen sollen ab 2031 bei wenig Wind- und Sonnenstrom einspringen. Über 15 Jahre erhalten die Betreiber insgesamt rund zwölf Milliarden Euro. Die Kosten sollen Stromkunden tragen. Kritik gibt es daran, dass nur fossile Kraftwerke, nicht aber etwa Batteriespeicher berücksichtigt wurden. Mehr dazu lesen Sie in der Kategorie „Neueste CORRECTIV-Recherchen“.
handelsblatt.com / correctiv.org

Merz empfängt ukrainischen Präsidenten
Wolodymyr Selenskyj ist überraschend zu Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz nach Berlin gekommen. Dabei dürfte es um weitere militärische und finanzielle Hilfen für die Ukraine gehen. Der Besuch findet vor neuen Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine statt, die nächste Woche in Abu Dhabi geplant sind.
zdfheute.de

Erneutes Datenleck bei Nius: Daten Tausender Abonnenten ungeschützt
Nachdem Anfang Oktober bereits ein großes Datenleck bei Nius bekannt wurde, nun erneut: Die Daten von Tausenden Newsletter-Abonennten waren ungeschützt öffentlich zugänglich.
correctiv.org

Staat fördert neue Gaskraftwerke – Kohlekonzerne profitieren
Bei der ersten Vergabe von Fördermitteln für neue Kraftwerkskapazitäten gehen die meisten Zuschläge an RWE und Leag. Kritik daran kommt von der Deutschen Umwelthilfe und den Grünen im Bundestag.
correctiv.org

Nach Plünderungen im Anschluss an eine Jugend-Demo verbreiten sich online falsche Behauptungen über Schuh-Inserate auf Kleinanzeigen

So geht’s auch
An der Universität des Saarlandes wird ein Projekt verlängert, das bedürftigen Studierenden helfen soll: Diejenigen, die finanzielle Probleme haben, bekommen somit auch im Wintersemester eine kostenlose Mensa-Mahlzeit am Tag. Bereits seit acht Semestern hilft das Projekt Studierenden. Bis zum 30. September dieses Jahres wurden insgesamt 4.546 Mahlzeiten ausgegeben.
tagesschau.de

Endlich verständlich
Wie bereitet man sich eigentlich auf eine Mars-Mission vor? Eine Antwort auf diese Frage können nun vier Astronautinnen und Astronauten geben, die mehr als ein Jahr lang simulierten, dass sie sich auf dem Mars befinden. Während des Nasa-Experiments lebten sie abgeschottet von der Außenwelt auf einem fensterlosen Simulationsgelände. Einer der Astronauten sagte, er freue sich nun sehr auf Sonnenlicht oder einen kräftigen Regenschauer.
zdfheute.de

Fundstück
28 Jahre und insgesamt 50.000 Kilometer liegen hinter dem Abenteurer Karl Bushby. Er wanderte die vergangenen Jahre um die Welt. Vorab legte er unter anderem diese Regel fest: Er darf nur zu Fuß gehen. Boote, Flugzeuge oder Züge sind verboten. Der inzwischen 57-jährige Mann kam nun in seiner Heimatstadt Hull im Norden Englands an und wurde von vielen Menschen empfangen.
tagesschau.de


Diese Woche soll in den USA ein Vergleich unterschrieben werden, der bereits für Schlagzeilen sorgte: Das Erzbistum New York soll 800 Millionen Dollar an 1.300 Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker bezahlen. Dieser Vergleich kommt auch deshalb zustande, weil das Parlament in New York 2019 ein Gesetz verabschiedete. Es erlaubte Betroffenen zwei Jahre lang, Zivilklagen gegen Täter und deren Institutionen (hier also katholische Bistümer) einzureichen – auch, wenn die Taten bereits verjährt waren. 

Denn das ist ein ganz grundlegendes Problem: Viele Betroffene von sexuellem Missbrauch brechen ihr Schweigen erst Jahrzehnte nach der Tat – aus Scham oder weil sie sie verdrängt hatten. Viele können dann vor Gericht kein Schmerzensgeld einklagen, weil die Taten verjährt sind. In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch an Kindern je nach Schwere der Tat zwischen fünf und 20 Jahren ab dem 30. Lebensjahr der betroffenen Person. Wenn Betroffene versuchen, zumindest über Zivilgerichte Ansprüche geltend zu machen, sind sie meist davon abhängig, ob das betreffende Bistum sich auf die Verjährung beruft oder darauf verzichtet. 

In Regensburg wurde im Sommer eine Klage eines Betroffenen abgelehnt, nachdem das Bistum auf die Verjährung bestanden hat. Im Fall von Andreas Perr, den CORRECTIV jahrelang begleitete, hatte das Erzbistum München und Freising auf die Verjährung verzichtet. Beide Parteien einigten sich kürzlich auf einen Vergleich.

Betroffenenverbände setzen sich dafür ein, dass die gesetzliche Verjährung für sexuellen Missbrauch aufgehoben wird – denn sexueller Missbrauch prägt das Leben für immer und sollte ihrer Auffassung nach, ähnlich wie Mord, nicht verjähren.

Bislang sind keine Pläne bekannt, Gesetzesänderungen zu Missbrauch an Kindern vorzunehmen. Sie würde das Leben von Betroffenen aber erheblich erleichtern. So wie bei Andreas Perr, der enorme Kraft aufbringen musste, jahrelang vor Gericht um seine Glaubwürdigkeit zu kämpfen – und dies nur wegen des Verjährungsverzichts konnte. Seine Geschichte können Sie in unserem Dokumentarfilm „Akten des Missbrauchs“ nachschauen. Er ist hier im Stream für acht Euro erhältlich.

An der heutigen Ausgabe haben mitgewirkt: Karolin Arnold, Minou Becker, Till Eckert, Sebastian Haupt und Pamela Kaethner.