Man darf Wasser verschütten – einen Menschen an den Pranger stellen aber nicht
Ein Video stellt einen Mann auf Facebook an den Pranger. Es mag sein, dass er vor einem Supermarkt in Bernburg Wasserflaschen entleert, um Pfandgeld zu bekommen. Allerdings ist das nicht verboten. Das einzig Verbotene an dem Video ist, dass es gepostet wurde.
Auf Facebook kursiert seit dem 5. Dezember 2018 ein Film, der zeigt, wie ein schwarzer Mann mit Basecap, Rucksack und Fleckenjacke vor einem Supermarkt steht und Wasserflaschen auf den Bürgersteig auskippt. Die leeren Flaschen sammelt er in einem Plastikbeutel.
Aus dem Off sind Frauenstimmen zu hören. „Ich habe ja noch etwas Verständnis für die Ausländer, aber das geht ja zu weit.“
Der Ort des Geschehens ist der REWE-Markt in der Stadt Bernburg im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.
Das Video wurde bis zum 10. Dezember 2018 über 1500 Mal geteilt, bekam an die 300 Kommentare und hatte über 95.000 Aufrufe. Es wird von dem Online-Portal BBG-Live betrieben. Der Verantwortliche der Seite hat auf die Anfrage von CORRECTIV nicht reagiert.
Mit Sozialgutscheinen kann man weder Alkohol noch Zigaretten kaufen
In den Kommentaren wird gemutmaßt, dass der Mann die Wasserflaschen mit Lebensmittelkarten gekauft habe, um über das Pfand Bargeld zu erhalten.
Und dann ergehen sich die Kommentatoren in einer Neiddebatte, einige Kommentare sind offen rassistisch.
Die Vermutung, dass der Mann mit Lebensmittelkarten Wasserflaschen kauft, um über die Pfandflaschen Bargeld zu bekommen, könnte durchaus stimmen.
Auf Nachfrage sagte die Sprecherin der Supermarktkette REWE, dass in der entsprechenden Filiale Kunden mit „Sozialgutscheinen“ einkaufen.
Nach Aussagen der Sprecherin des Salzlandkreises erhalten zur Zeit von 245 Asylbewerbern in Bernburg 195 Personen einen „Warengutschein“. Alleinstehende erhalten diesen Gutschein einmal im Monat in Höhe von 165,84 Euro und und Paare in Höhe von 148,55 Euro pro Person. Warengutscheine müssen in dem Monat der Ausgabe eingelöst werden. Die Betroffenen können damit Lebensmittel, Zahnpasta oder Seife kaufen, allerding keinen Alkohol oder Zigaretten. Sie können den Gutschein an der Kasse auch nicht gegen Bargeld tauschen.
In Foren, in denen sich Sozialleistungsempfänger austauschen, zirkulierte schon lange vor Beginn des Flüchtlingszuzuges der Tipp, über Wasser in Pfandflaschen an Bargeld zu kommen.
Die Vermutung, warum der Mann Wasser aus Flaschen kippt, könnte stimmen. Allerdings ist das kein Aufreger.
Wenn ein Mensch Wasserflaschen mit Geld oder Gutscheinen erwirbt, dann kann er damit tun, was er für richtig hält. Er kann das Wasser trinken, verschenken oder ausschütten. Das ist seine Sache.
Ein Sprecher der Stadt Bernburg sagt, dass es in der Stadt nicht verboten sei, Wasser auf den Bürgersteig zu schütten.
Das einzig illegale an dem Video könnte allerdings sein, dass der Mann ohne dessen Zustimmung abgefilmt und ins Netz gestellt wurde.
Der Paragraf § 22 des Kunsturhebergesetzes ist da sehr eindeutig.
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“.
Der § 23 regelt die Ausnahmen.
Das Bildnis muss aus dem Bereich der „Zeitgeschichte“ sein, es ist „Beiwerk“ neben einer Landschaft, die Person ist „Teil einer Versammlung“ oder die Verbreitung dient dem „höheren Interesse der Kunst.“
Das alles trifft auf die Zurschaustellung des Mannes vor dem Supermarkt nicht zu.
Der Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz ist ein Antragsdelikt, der Mann müsste also eine Anzeige aufsetzen. Dann drohen den Personen, die das Video des Mannes in die Öffentlichkeit gebracht haben „eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe“. Der Mann hätte zudem den „Anspruch auf Unterlassung“. Eine Unterlassung, sollte diese von dem Mann veranlasst werden, bedeutet erhebliche Kosten für die Verursacher.
Rechtsanwalt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen § 22 Kunsturhebergesetz. Der Betroffene könnte aufgrund der Pranger-Wirkung des Videos in dem konkreten Fall sogar Anspruch auf Geldentschädigung geltend machen, auch wenn der Verstoß gegen das Gesetz diesen erst einmal nicht vorsehe.
Sollte der abgefilmte Mann dies tun, dann müsste er vielleicht keine Pfandflaschen entleeren, aber die, die das Video gemacht haben, vielleicht schon.
Es stimmt also, dass der Mann über den Umweg von Pfandflaschen versuchen könnte, Bargeld zu erhalten. Aber das ist nicht illegal. Das Abfilmen des Mannes hingegen schon.