Polizei

Nein, die Polizei in NRW hat keine Anweisung, Verbrechen von Ausländern zu vertuschen

Auf Facebook kursiert wieder eine angebliche Vorschrift für die Polizei in Nordrhein-Westfalen: laut dieser sollen von Ausländern begangene Straftaten vertuscht werden. Die Vorschrift ist gefälscht. Und die Fälschung nicht neu. Sie machte bereits 2017 die Runde.

von Frederik Richter

markus-spiske-784006-unsplash
Markus Spiske/unsplash
Bewertung
Frei erfunden
Über diese Bewertung
Völlig falsch

Das Dokument sieht offiziell aus: „Vorschrift zur Verhaltensweise der Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Ausländerkriminalität“ steht da, datiert auf den 13. Juli 2017. Unter Punkt 2 der Vorschrift heißt es unter anderem: „Falls die Straftat von einem Flüchtling, Asylbewerber oder von einer Person mit Migrationshintergrund (auch gruppenweise) begangen wurde, sollen jegliche Kontakte mit den Massenmedien ausgeschlossen werden.“

Screenshot von Facebook

Und weiter: Falls das Polizeidelikt von einem Flüchtling, Asylbewerber oder von einer Person mit Migrationshintergrund (auch gruppenweise) begangen wurde, soll das Strafverfahren nicht eingeleitet werden, sondern ein Verweis erteilt werden.“

Polizei: Dokument ist Fälschung

Das Dokument erweckt also den Anschein, als solle die Polizei in Nordrhein-Westfalen Straftaten von Ausländern unter den Tisch kehren – indem sie Medien nicht informiert und Ermittlungen nicht einleitet.

Dieses Dokument ist gefälscht. „Bei dem von Ihnen verlinkten Dokument handelt es sich um eine Fälschung“, teilte Leoni Möllmann, Sprecherin des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen, CORRECTIV mit.

Das Dokument kursierte bereits im Sommer 2017 in sozialen Medien und löste damals ein solches Echo in den Medien aus, dass das Innenministerium eine Pressemitteilung dazu veröffentlichte.