Nein, die Fahrerlaubnis hat nichts mit dem Führerschein-Umtausch zu tun
Eine Nutzerin auf Facebook behauptet, der geplante Umtausch deutscher Führerscheine sei nicht rechtmäßig. Als vermeintlichen Beleg teilt sie das Bild einer EU-Richtlinie. Aber: Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf den Umtausch.
Auf Facebook veröffentlichte eine Nutzerin am 17. Februar ein Bild von Artikel 13 der EU-Richtlinie über den Führerschein aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Dazu schrieb sie: „Lasst euch auf keinen Fall wegen diesem abgewichsten Mist, von wegen ‘Führerschein umtauschen’ einschüchtern! Lest selbst!“
Auf dem dazu von ihr veröffentlichten Foto der EU-Richtlinie sind einige Textstellen rot markiert. Dort steht: „Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“
Führerschein-Umtausch: Bundesrat stimmte für vorgezogene Fristen
Der Kontext: Die Nutzerin nimmt mit ihrem Post Bezug auf einen Beschluss des Bundesrats vom 15. Februar. Mit dem Beschluss stimmte der Bundesrat für einen Plan mit vorgezogenen Umtauschfristen für Führerscheinbesitzer in Deutschland, welcher EU-Vorgaben nachkommt. Das Dokument ist hier einsehbar. Die Bundesregierung kann den Plan nun in einer Verordnung umsetzen.
Auf seiner Webseite schreibt der Bundesrat von insgesamt 43 Millionen Führerscheinbesitzern, die von dem Umtausch betroffen sind. Grundlage für den Beschluss ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2006. Das Ziel: einheitliche und fälschungssichere Führerscheine aus Plastik bis 2033.
Der Führerschein dokumentiert lediglich die Fahrerlaubnis
Nach Interpretation der Facebook-Nutzerin hebelt der von ihr veröffentlichte Artikel 13 der EU-Richtlinie die Pflicht zum Umtausch aus. In dem zweiten Abschnitt steht: „Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“
Der Bundesrat weist in der beschlossenen Rechtsverordnung jedoch ausdrücklich daraufhin, „dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht – die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiterhin unbefristet.“ Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die Berechtigung ein Fahrzeug der jeweiligen Klasse zu führen, während der Führerschein diesen Umstand amtlich dokumentiert.
Im Beschluss des Bundesrats wird es konkret: „Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T gelten weiterhin unbefristet.“ Ihren Führerschein müssen etwa 43 Millionen Führerscheinbesitzer dennoch bis 2033 umtauschen lassen, wenn die Bundesregierung den Beschluss umsetzt.