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Ja, Bundestagsabgeordnete bekommen ab Juli 2019 erstmals über 10.000 Euro im Monat

In einem Facebook-Post schreibt die „Bild“, Bundestagsabgeordnete würden durch eine Diätenerhöhung ab dem 1. Juli 2019 erstmals mehr als 10.000 Euro monatlich verdienen. Damit steige der Verdienst der Abgeordneten das vierte Jahr in Folge. Wir haben die Behauptungen überprüft.

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Facebook-Beitrag der „Bild“ vom 9. Mai (Screenshot: CORRECTIV)

In diesem Faktencheck geht es um folgende Behauptungen:

  • Die Bundestagsabgeordneten würden ab Juli 2019 erstmals mehr als 10.000 Euro an Abgeordnetenentschädigung erhalten.
  • Eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erfolge das vierte Jahr in Folge.

Das Ergebnis unseres Faktenchecks:

Die Behauptungen sind: Richtig.

Worum geht es?

In einem Facebook-Post teilte die Bild am 9. Mai einen Artikel, in dem steht, dass die Bundestagsabgeordneten ab dem 1. Juli 2019 erstmals über 10.000 Euro Abgeordnetenentschädigung erhalten würden und eine Erhöhung der Diäten das vierte Mal in Folge erfolge. Nutzer haben den Beitrag als möglicherweise falsch gemeldet. 

Behauptung 1:

Die Diäten der Bundestagsabgeordneten übersteigen erstmals 10.000 Euro.

Was stimmt?

Das ist richtig. Am 17. April 2019 wurde durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, mit der Drucksache 19/10014 eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung bekannt gegeben. Die Beträge gemäß § 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes erhöhen sich zum 1. Juli 2019 von 9.780,28 Euro um 303,19 Euro auf 10.083,47 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 3,1%.

Bekanntmachung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2019 (Screenshot CORRECTIV)

Behauptung 2:

Eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erfolge das vierte Jahr in Folge.

Was stimmt?

Durch Beschluss des Bundestages vom 21. Februar 2014 orientiert sich die Erhöhung der Diäten an der Entwicklung der Nominallöhne. Das Statistische Bundesamt ermittelt den Nominallohnindex und übermittelt diesen jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, zur Zeit Wolfgang Schäuble. Dieser veröffentlicht dann den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache. Als Vergleichswert gilt die Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht . Um die Abgeordnetenentschädigung entsprechend anzupassen, erfolgte eine Erhöhung in mehreren Schritten. Die erste Anpassung aufgrund des neuen Beschlusses erfolgte am 1. Januar 2013 auf 8.252 Euro. Seitdem erfolgte eine Erhöhung jeweils jährlich zum 1. Juli eines Jahres.

Information auf der Webseite des Deutschen Bundestages (Screenshot: CORRECTIV)

Am Mittwoch, den 13. Dezember 2017, beschloss der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP, dass das bisherige Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigungen auch in der neuen 19. Wahlperiode bestehen bleibt. Somit findet weiterhin jährlich zum 1. Juli eine Anpassung statt.

Fazit:

Ja, Bundestagsabgeordnete erhalten ab dem 1. Juli 2019 erstmals mehr als 10.000 Euro Abgeordnetenentschädigung. Seit 2014 werden jährlich zum 1. Juli eines Jahres die Bezüge erhöht. Da sich die Anpassung an den Nominallöhnen orientiert, ist theoretisch auch eine Senkung der Bezüge möglich.

Von Melek Kosar, Mitglied der Checkjetzt-Redaktion