Politik

Fehlerhafte Blinden-Schablonen für Landtagswahl in Leipzig betreffen nicht nur die AfD

Die Schablonen, mit denen blinde Menschen bei der Landtagswahl in Sachsen ihre Kreuze auf den Stimmzetteln setzen können, sind für die Stadt Leipzig fehlerhaft. Auf Facebook wittern Nutzer Wahlbetrug zulasten der AfD. Sie ist jedoch nicht als einzige Partei betroffen. 

von Alice Echtermann

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Schablonen sollen Blinden erlauben, selbstständig zu wählen. Doch für den Wahlkreis Leipzig sind sie bei der Landtagswahl in Sachsen fehlerhaft. (Symbolfoto: Michael Schwarzenberger / Pixabay)
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Unbelegt. Die Stimmzettel-Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen für die Landtagswahl in Leipzig sind fehlerhaft. Davon sind aber alle zur Wahl stehenden Parteien betroffen, nicht nur die AfD. Es gibt keine Belege für gezielten Wahlbetrug.

Anhand eines Artikels der Leipziger Volkszeitung behauptete ein Nutzer am 23. August auf Facebook, bei der Landtagswahl in Sachsen komme es zu Wahlbetrug mit „manipulativen“ Blinden-Schablonen: „Blinde, die eigentlich die #AfD wählen wollen, wählen damit ungewollt die GRÜNEN! Skrupellos nutzen sie selbst die Schwächsten der Schwachen für ihre Wahlmanipulationen aus […].“ Der Facebook-Beitrag wurde bisher mehr als 1.900 Mal geteilt. 

Der Beitrag auf Facebook behauptet, die fehlerhaften Schablonen seien Wahlbetrug. (Screenshot am 30. August und Schwärzungen: CORRECTIV)

Auch Vera Lengsfeld schrieb am 26. August auf ihrem Blog: „In Sachsen hat der Wahlbetrug bereits begonnen“. Sie erwähnt, dass wer sein Kreuz mit einer Blindenschablone bei den Grünen machen wolle, bei den Linken lande. Der wahre „Grund für die Fälschung“ sei wohl, dass auch die Stimmen für die AfD bei einer anderen Parteien landen. 

CORRECTIV hat den Hintergrund der Geschichte geprüft. 

Die Schablonen sind Hilfsmittel, mit denen blinde und sehbehinderte Menschen ihr Kreuz auf dem Stimmzettel selbstständig, also ohne Hilfe einer sehenden Person, setzen können. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen informierte darüber am 15. August auf seiner Webseite und forderte auf, sich solche Schablonen zu besorgen. Wenig später stellte sich allerdings heraus, dass die Stimmzettel-Schablonen für die Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2019 fehlerhaft sind. 

Am 23. August berichtete die Leipziger Volkszeitung (kostenpflichtig), die Schablonen passten nicht zu den Stimmzetteln in Leipzig. Wenn der Stimmzettel hineingelegt werde, befänden sich die Löcher, in denen die Blinden ihr Kreuz für die jeweiligen Parteien setzen sollen, an den falschen Stellen. Von Wahlbetrug ist im Text nicht die Rede. In einem Video, das in den Artikel eingebunden ist, führt ein Mann mit seiner Schablone und seinem Stimmzettel für die Briefwahl vor, dass er beim Versuch, die CDU zu wählen, das Kreuz aus Versehen weiter unten macht. Und zwar unterhalb des Kreises für Die Linke. 

Die Beschreibung des Videos durch Vera Lengsfeld ist also falsch – wer sein Kreuz bei den Grünen setzen wollte, würde nicht bei den Linken sondern wahrscheinlich bei der NPD landen, denn diese steht auf dem Stimmzettel direkt darunter. 

Beim Versuch, mit Hilfe der Schablone ein Kreuz bei der CDU zu setzen, macht der Protagonist im Video der Leipziger Volkszeitung seine Markierung an der falschen Stelle – unterhalb des Kreises für Die Linke. (Screenshot und rote Markierung: CORRECTIV)

Blindenverband bestätigt, dass die Schablonen nicht passen

Dass die Schablonen für Leipzig fehlerhaft sind, bestätigte der Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbands Sachsen, Thorsten Gruner, CORRECTIV am Telefon. Solche Schablonen kämen bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen zum Einsatz, sagt er. 

Seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 würden solche Schablonen generell angeboten, heißt es auf der Webseite des Bundeswahlleiters. Sie würden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ausgegeben.

Die Schablonen für die Landtagswahl in Sachsen würden im Auftrag seines Landesblindenverbands produziert, erklärt Thorsten Gruner vom Blindenverband. Meist liege den Schablonen ein Stimmzettel nach „Berliner Muster“ zugrunde. Der Bundes-Blindenverband setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass bundesweit einheitliche Stimmzettel zum Einsatz kommen, damit nur ein Schablonentyp produziert werden muss. 

In diesem Fall sei der Stimmzettel für Leipzig aber verändert worden, der ganze Text darauf sei höher gerückt, so Gruner. Somit passe die Schablone nicht mehr. Von dem Vorwurf, dies sei Manipulation, distanziert sich Gruner: Das Ganze sei keine Absicht gewesen, sondern ein Kommunikationsfehler. 

Auch Andrea Schultz, Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen Leipzig, teilt CORRECTIV per Email mit: „Aufgrund des Umfangs an Wahlvorschlägen hat die Stadt Leipzig bestimmte Abstände auf dem Stimmzettel verringert. Ursache für den Fehler scheint ein anschließendes Kommunikationsproblem zu sein. Postalisch zugesandte Stimmzettelmuster sind offensichtlich nicht zugestellt worden.“

Die Email von Andrea Schultz an CORRECTIV. (Screenshot: CORRECTIV)

Verband informiert und warnt Mitglieder 

Bekannt wurde der Fehler durch einen betroffenen Wähler, der sich bei der Stadt Leipzig gemeldet habe, so Schultz. Laut Thorsten Gruner vom Blindenverband haben 200 bis 300 blinde oder sehbehinderte Personen die Schablonen bekommen. Nur bei sechs sei bisher bekannt, dass sie die Briefwahl damit schon durchgeführt haben. Sie seien informiert worden und könnten die Wahl neu durchführen.

Damit alle Besitzer der Schablonen von dem Fehler erfahren, informiere man darüber über alle Medien, zum Beispiel per Email, so Gruner. Am 26. August veröffentlichte der Verband eine Mitteilung auf seiner Webseite, in der er seine Mitglieder anweist, die Schablonen nicht zu benutzen und sich bei Fragen an das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig zu wenden.

Die Warnung vor den fehlerhaften Schablonen auf der Webseite des Blinden- und Sehbehindertenverbands Sachsen. (Screenshot am 29. August: CORRECTIV)

Die Stadt Leipzig veröffentlichte am 23. August eine Mitteilung auf ihrer Webseite, in der es heißt, die fehlerhaften Schablonen seien keine Gefahr für die Landtagswahl. Alle bei der Briefwahl Betroffenen könnten ihre Wahl wiederholen, wird der Wahlleiter Peter Dütthorn zitiert. „Zudem werden vor dem Wahltag auch die Wahlhelfer von der Stadt Leipzig informiert, dass die Schablonen unbrauchbar sind; Sehbehinderte und Blinde dürfen eine sogenannte Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen.“

Die Mitteilung der Stadt Leipzig zu den fehlerhaften Schablonen. (Screenshot am 29. August: CORRECTIV)

So schreibt es auch Andrea Schultz in ihrer Email. „Betroffene, die ihre Briefwahlunterlagen bereits zurückgeschickt hatten, konnten/können ihren Wahlschein (nicht Stimmzettel!) für ungültig erklären lassen. Bei einem ungültigen Wahlschein werden Briefwahlunterlagen gar nicht erst zur Auszählung zugelassen. Das Wahlamt der Stadt Leipzig verschickte umgehend neue Briefwahlunterlagen.“ 

Alle Parteien auf dem Stimmzettel sind betroffen

Ob das Kreuz für die AfD tatsächlich für die Grünen gezählt würde, wie der Facebook-Nutzer behauptet, ist unklar. Thorsten Gruner vom Blindenverband hat auf Bitte von CORRECTIV ein Stimmzettel-Muster mit der fehlerhaften Schablone getestet. „Wenn man AFD wählt, liegt das Kreuz unterhalb der Partei der Grünen. Es liegt aber außerhalb des Kreises für das Kreuz“, schreibt er. Auch bei den restlichen Parteien landeten die Kreuze nicht in einem der vorgesehenen Kreise: „Liegen die Stimmzettel korrekt in der Wahlschablone, so verschieben sich die Kreuze, aber die Kreuze erscheinen bei keiner anderen Partei, sondern befinden sich im Zwischenraum.“

Ob die verrutschten Stimmen ungültig wären, ist nicht klar. Auf Nachfrage, ob Stimmzettel, bei denen das Kreuz außerhalb des Kreises ist, immer ungültig sind, antwortet Andrea Schultz: „Nicht unbedingt. Die Wahlhelfer entscheiden bei der Auszählung der Stimmen, ob der Wählerwille zweifelsfrei erkennbar ist. Insofern könnte auch ein Kreuz, dass nicht oder nur teilweise im vorgesehenen Kreis gesetzt ist, für gültig erachtet werden, wenn die Zuordnung zu einem Wahlvorschlag gegeben ist.“ 

Anders als der Facebook-Nutzer suggeriert, ist aber nicht nur die AfD von diesem Fehler betroffen, sondern auch alle anderen Parteien auf dem Stimmzettel. 

Update (9. September 2019): Wir haben den Text um die Information ergänzt, wie sich die fehlerhafte Schablone genau auswirkt. Der Blindenverband hat auf unsere Anfrage hin den Muster-Stimmzettel mit der Schablone getestet und uns die Ergebnisse mitgeteilt.