Video aus Troisdorf: Diese Polizeikontrolle wegen Maskenpflicht eskalierte nicht zufällig – der Staatsschutz ermittelt
Ein Video zeigt eine Polizeikontrolle in einem Supermarkt in Troisdorf, die scheinbar zufällig eskaliert: Zwei Männer weigern sich, einen Mund-Nasen-Schutz aufzuziehen, dann gibt es eine Schlägerei mit den Polizisten. Im Internet verbreitet sich das Video teils ohne und teils mit falschem Kontext.
In einem Supermarkt in Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis) weigern sich zwei Männer, eine Maske aufzusetzen. Mitarbeiter rufen die Polizei, die Männer diskutieren mit einem Beamten, einer der beiden filmt das Geschehen. Dann eskaliert die Situation: Mitten im Supermarkt kommt es zu einer heftigen Schlägerei zwischen den Männern und zwei Polizisten.
Das Video dazu kursiert kurz darauf im Internet, teilweise aber in einer irreführenden, weil verkürzten Version: „Ein Kunde war anscheinend in Sachen Mundschutz etwas kritisch … dann nahm die Sache Ihren Lauf …“, steht in einem Beitrag, der mehr als 12.000 Mal auf Facebook geteilt wurde. Auch in anderen Facebook-Beiträgen und auf Youtube (hier und hier) verbreitet sich die gekürzte Fassung des Videos, die etwa anderthalb Minuten lang ist.
Das erweckt den irreführenden Eindruck, die Polizisten hätten die Gewalt provoziert – nur, weil die Männer keine Masken trugen. Das stimmt nicht, wie eine wesentlich längere Version (mehr als fünf Minuten lang) des Videos in einem Facebook-Beitrag vom 10. Mai zeigt.
Polizei und Staatsanwaltschaft vermuten, dass die beiden Männer bewusst provoziert und die Beamten angegriffen haben könnten. Der Staatsschutz ermittelt.
Die Mitarbeiter des Supermarkts verständigten die Polizei
Tatsächlich haben die Polizisten die beiden Männer nicht von sich aus kontrolliert. Sie wurden am Samstagnachmittag, 9. Mai, von den Mitarbeitern eines Supermarkts in Troisdorf gerufen, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung. Grund war ein Streit, weil die Männer sich geweigert hätten, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Das ist in Nordrhein-Westfalen derzeit Pflicht. Laut der Pressemitteilung sind die Männer 35 und 38 Jahre alt, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn sagte jedoch gegenüber CORRECTIV, dass es in der Mitteilung einen Tippfehler gebe und der zweite Tatverdächtige 37 Jahre alt sei.
Der 35-Jährige soll den Mundschutz aufgezogen haben, während der 37-Jährige sich weiterhin weigerte. Als die Beamten die Personalien feststellen wollten, habe der 35-Jährige sie „durch andauerndes Provozieren und Zwischenreden“ gestört, schreibt die Polizei. Einem Platzverweis sei er nicht nachgekommen.
Diese Schilderungen werden durch die ungekürzte Version des Videos bestätigt. Zu sehen ist, wie der Beamte den Platzverweis kurz darauf wiederholt (ab Minute 04:00), woraufhin der 35-Jährige sich erst etwas entfernt, dann aber nochmal umdreht. Man hört ihn sagen: „Wollen Sie mir drohen, oder was?“ Danach schiebt ihn der Polizeibeamte in Richtung des Ausgangs des Supermarkts.
Laut Polizei wurden die Beamten schwer verletzt
Nach einem kurzen Gerangel zeigt die verwackelte Videoaufnahme, wie die beiden Männer auf den zweiten Polizisten zulaufen und ihn angreifen. Die Polizei beschreibt die Situation in ihrer Pressemitteilung so: „Bei der Androhung von Folgemaßnahmen baute sich der 35-Jährige drohend vor einem der Polizisten auf und es kam zu einem Handgemenge.“ Dabei seien die beiden Beamten durch Faustschläge im Gesicht verletzt worden, einer habe eine Fraktur erlitten.
Gegen die beiden Tatverdächtigen werde nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Polizeibeamte ermittelt. Sie wurden zur Polizeiwache gebracht, aber wieder entlassen.
In der gekürzten Version des Videos, die im Internet kursiert, startet der Film erst an der Stelle, an der der 35-Jährige den Polizisten fragt, warum er keine Maske trage (Minute 01:35 in der längeren Fassung). Dadurch sind sowohl der Grund für die Kontrolle der Männer, als auch deren vorangegangene Provokationen nicht zu sehen.
Der Staatsschutz in Bonn ermittelt
Mittlerweile hat der Staatsschutz in Bonn die Ermittlungen übernommen, weil es den Anfangsverdacht einer politisch motivierten Straftat gebe. Das sagt uns Polizeisprecher Frank Piontek auf Anfrage am Telefon. Dieser Verdacht ergebe sich unter anderem aus einem Papier, das der ältere Tatverdächtige dem Beamten entgegenhielt.
Im Video sagt der jüngere Mann: „Das ist eine Vorwarnung. Der wird sich verteidigen, falls Sie versuchen, dem Schaden zuzufügen“ (Minute 00:45) und später: „Der wird Gebrauch machen von seinem Recht, sich zu verteidigen“ (Minute 03:27). Insgesamt habe die Situation „schon etwas auf eine Inszenierung“ hingedeutet, sagte Polizeisprecher Piontek.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, bestätigt uns telefonisch zudem, dass Ermittler am 13. Mai die Wohnungen der Tatverdächtigen durchsucht hätten: „Die Ermittler haben Beweismaterial sichergestellt, die den Tatverdacht von Samstag erhärten könnten.“ Man habe nach einer Kamera oder sonstigen Speichermedien gesucht. Das Material werde jetzt gesichtet, sagt Buß. Zahlreiche Medien haben über die Durchsuchungen berichtet (zum Beispiel hier und hier). Laut Spiegel Online sollen auch die Polizisten von unbeteiligten Zeugen wegen Körperverletzung im Amt angezeigt worden sein.
Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen sind von der Maskenpflicht laut Rechtsverordnung ausgenommen
CORRECTIV hat zudem bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis nachgefragt, warum die Beamten bei dem Vorfall keine Masken trugen.
Ein Sprecher bestätigt uns am Telefon, dass Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen von der generellen Maskenpflicht ausgenommen seien, um „situativ handlungsfähig“ bleiben zu können. „Wir tragen Masken im Kontakt mit Risikogruppen, aber nicht in jeder Einsatzsituation.“
In Paragraf 12a der Corona-Rechtsverordnung von Nordrhein-Westfalen (in der ab dem 7. Mai gültigen Fassung) ist festgelegt, dass grundsätzlich in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden soll. Ist das nicht möglich, wird das Tragen einer „textilen Mund-Nase-Bedeckung“ empfohlen. Davon ausgenommen seien aber Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die „eine Unterschreitung des Mindestabstands erforderlich machen“.
In der seit dem 11. Mai gültigen Fassung der Verordnung findet sich diese Regelung unter Paragraf 2.