Ja, diese 13 Hunderassen darf die Polizei in Dänemark töten lassen
Verschiedene Artikel behaupten, ein dänisches Gesetz verbiete 13 Hunderassen – das gelte auch für Touristen und ihre Tiere. Bei Verstößen drohe angeblich die Tötung der Hunde. Das stimmt, bislang wurden aber keine Hunde von Touristen durch die Behörden getötet.
Immer wieder kursieren Behauptungen über ein Gesetz in Dänemark, das angeblich 13 als gefährlich eingestufte Hunderassen verbiete. Auch Touristen seien von der Regelung betroffen und müssten in Dänemark um das Leben ihres Hundes fürchten – weil die Tötung drohe. In jüngster Vergangenheit haben unter anderem die Webseiten hundund, WUFF und MeinHund24 Artikel dazu veröffentlicht.
Der Großteil der Behauptungen darin ist richtig: Das dänische Gesetz ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und gilt auch für Touristen. Die Zahl der Hunde, die angeblich seit Einführung des Gesetzes getötet worden sein sollen, ist nach Behördenangaben aber übertrieben.
Ein dänisches Gesetz verbietet 13 Hunderassen
Das Veterinäramt im dänischen Umweltministerium informiert auf einer englischsprachigen Webseite ausführlich über das Hundegesetz. Demnach ist die Haltung, Einfuhr und Zucht bestimmter Hunde in Dänemark verboten. Betroffen davon sind die Rassen:
- Pitbull Terrier,
- Tosa Inu,
- Amerikanischer Staffordshire Terrier,
- Fila Brasileiro,
- Dogo Argentino,
- Amerikanische Bulldogge,
- Boerboel,
- Kangal,
- Zentralasiatischer Owtscharka,
- Kaukasischer Owtscharka,
- Südrussischer Owtscharka,
- Tornjak,
- Sarplaninac.
Auch Kreuzungen und Mischlinge dieser Rassen sind verboten. Das Gesetz gelte laut Veterinäramt auch für Touristen: „Die Bestimmungen verbieten es Privatpersonen, einschließlich Touristen, die verbotenen Hunde nach Dänemark zu bringen, beispielsweise während eines Urlaubs“, heißt es auf der Webseite. Wer nur auf der Durchreise durch Dänemark ist, ist davon nicht betroffen – solange der Hund das Transportmittel nicht verlässt.
Hundehalter, die schon vor dem 17. März 2010 in Besitz eines Listenhundes waren, durften ihr Tier nach dem Inkrafttreten des Gesetzes behalten. Allerdings nur unter Einhaltung von bestimmten Regeln: Ein Listenhund muss laut dänischem Gesetz an einer Leine mit einer maximalen Länge von 2 Metern geführt werden und in der Öffentlichkeit immer einen Maulkorb tragen.
Die Rassen Pitbull-Terrier und Tosa Inu sind von dieser Übergangsregelung ausgenommen, da sie schon seit 1991 in Dänemark verboten sind.
Die Polizei darf Listenhunde beschlagnahmen und einschläfern lassen
Bei Verstoß gegen das Gesetz dürfe die dänische Polizei den Hund beschlagnahmen und einschläfern lassen – auch, wenn es sich dabei um Hunde ausländischer Touristen handele, erklärt ein Sprecher des dänischen Veterinäramts auf Anfrage von CORRECTIV per E-Mail. Für Touristen gibt es seit 2017 jedoch eine neue Regelung: Die Polizei kann seitdem auch entscheiden, Listenhunde ausländischer Touristen mitsamt Halter des Landes zu verweisen – „als Alternative zur Euthanasie“, schreibt der Sprecher.
Zuvor musste die Polizei den Hund in jedem Fall töten lassen. Vom Besitzer des Hundes könne zudem verlangt werden, die Kosten für die Beschlagnahmung und den Transport des Hundes zur Grenze zu erstatten.
Hundehalter müssen die Abstammung ihrer Tiere jederzeit belegen können
Hundehalter, auch Touristen, seien zudem verpflichtet, auf Verlangen der Polizei ein Dokument vorzulegen, das belege, dass ihr Hund keiner verbotenen Rasse angehöre und auch kein Mischling einer dieser Rassen sei, teilt der Sprecher mit. „Das Gesetz legt nicht fest, wie die Dokumentation zu erfolgen hat, aber es kann beispielsweise der Stammbaum, ausgestellt von einem glaubwürdigen Züchter, oder das Ergebnis eines glaubwürdigen DNA-Tests sein.“
Deutsche Tierschützer mahnen zur Vorsicht
Wegen der strengen Regulierung in Dänemark mahnten Tierschützer deutsche Hundebesitzer in den vergangenen Jahren immer wieder zur Vorsicht, wenn sie einen Urlaub mit Hund in dem Land planten: Im Jahr 2016 veröffentlichten beispielsweise der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und die Tierschutzorganisation Tasso eine gemeinsame Presseerklärung dazu.
Die Sprecherin des VDH, Birgit Büttner, schreibt dazu in einer Mail auf Anfrage von CORRECTIV, man rate zwar nicht generell von einer Reise nach Dänemark ab. „Hundehalter sollten sich aber genau über das dort gültige Hundegesetz […] informieren […] und im Zweifelsfall von einer Reise absehen.“
Bisher wurde kein Hund ausländischer Touristen getötet
In dem Artikel auf MeinHund24 heißt es außerdem, wegen des Gesetzes seien seit Inkrafttreten im Jahr 2010 angeblich mehr als 1.400 Hunde in Dänemark getötet worden, die meisten davon Welpen.
Diese Zahl ist nach Angaben der dänischen Polizei überzogen. Ein Sprecher schreibt in einer Mail auf Anfrage von CORRECTIV, seit 1. Juli 2010 seien insgesamt 883 Hunde auf Grundlage des dänischen Hundegesetzes eingeschläfert worden (Stand: 5. März 2020). Darunter waren demnach
- 627 Listenhunde,
- 223 Hunde, die einen Menschen oder eine andere Person attackiert haben, und
- 33 Hunde, deren Halter einer „oft mehrfachen“ polizeilichen Anordnung nicht nachgekommen seien.
Die Zahlen basierten auf den bisherigen Angaben der lokalen Polizeibehörden, fügt der Sprecher hinzu. Der Behörde sei zudem bisher kein Fall bekannt, in dem der Hund eines ausländischen Touristen getötet wurde.