Faktencheck

Behörden in Schweinfurt sprechen von „Falschmeldung“: Keine Belege, dass ein sechsjähriges Mädchen starb, weil es eine Maske trug

Ein sechsjähriges Kind sei angeblich „bei Schweinfurt“ in Bayern verstorben, weil es einen Mund-Nasen-Schutz trug, wird in Sozialen Netzwerken behauptet. Die Polizei, die Stadt Schweinfurt und ein Krankenhaus sagen: Das ist eine Falschmeldung.

von Kathrin Wesolowski

Im Netz kursiert die Behauptung, ein sechsjähriges Mädchen sei bei Schweinfurt wegen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes verstorben. Einen solchen Fall gab es laut Behörden und einem Krankenhaus aber nicht.
Im Netz kursiert die Behauptung, ein sechsjähriges Mädchen sei bei Schweinfurt wegen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes verstorben. Einen solchen Fall gab es laut Behörden und einem Krankenhaus aber nicht. (Symbolbild: Pixabay / pedro_wroclaw)
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Unbelegt. In Schweinfurt und Umgebung ist laut Behörden kein solcher Todesfall einer Sechsjährigen bekannt.

Weil es einen Mund-Nasen-Schutz trug, sei ein sechsjähriges Mädchen in der Nähe von Schweinfurt in Bayern verstorben– diese Behauptung verbreitet sich aktuell in Sozialen Netzwerken. In einem Blogartikel wird behauptet, das Kind sei am 28. September im Schulbus zusammengebrochen und am Abend im Krankenhaus verstorben. Ein behandelnder Arzt habe angeblich von einer „CO2-Vergiftung“ als Todesursache gesprochen.

In einem Video auf Facebook spricht ein Mann ebenfalls von einem Todesfall einer sechsjährigen in Bayern (Minute 1:02). Die Angaben zum Datum weichen aber ab: Denn der Mann behauptet, es sei am 10. Schultag (Minute 4:12) nach den Sommerferien geschehen – das wäre in Bayern der 18. September. Das Kind sei im Schulbus zusammengebrochen und am Abend um 22:30 Uhr in einem Krankenhaus verstorben (Minute 5:52).

Diese Behauptungen sind unbelegt. Sowohl die Polizei Schweinfurt, eine Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt als auch das Leopoldina Krankenhaus in Schweinfurt bezeichnen sie gegenüber CORRECTIV als Falschmeldung.

Polizei und Krankenhaus sprechen von Falschmeldung

Das Polizeipräsidium Unterfranken veröffentlichte am 1. Oktober eine Pressemitteilung mit dem Titel „Masken-Kritiker verbreiten mit Falschmeldungen Angst und Schrecken auf Social Media“. 

In der Mitteilung heißt es zu den Behauptungen: „Seit Dienstag (29. September, Anm. der Red.) verbreiten sich auf Social Media Falschmeldungen über den angeblichen Tod eines 6-jährigen Mädchens in Schweinfurt. In den Beiträgen wird behauptet, das Kind wäre aufgrund der Maskenpflicht gestorben. Ein derartiger Fall ist in ganz Unterfranken, insbesondere im Raum Schweinfurt nicht bekannt.“ Auch auf Twitter schrieb die Polizei, dass es sich um eine Falschmeldung handele. Sie bat darum, die Behauptung nicht weiterzuverbreiten.

Die Polizei Unterfranken bezeichnete den angeblichen Tod einer Sechsjährigen offiziell als Falschmeldung. (Quelle: Twitter, Screenshot: CORRECTIV)
Die Polizei Unterfranken bezeichnete den angeblichen Tod einer Sechsjährigen offiziell als Falschmeldung. (Quelle: Twitter, Screenshot: CORRECTIV)

CORRECTIV  fragte auch bei den beiden Krankenhäusern in Schweinfurt nach. Das Leopoldina Krankenhaus schrieb uns per E-Mail: „Bei der verbreiteten Meldung handelt es sich um eine Falschmeldung.“ Das Krankenhaus St. Josef meldete sich bisher noch nicht auf unsere Anfrage zurück.

Auf unsere Anfrage teilte uns auch eine Sprecherin der Stadt Schweinfurt telefonisch mit: „Das ist auf jeden Fall eine Falschmeldung. Es gab überhaupt keinen Vorfall dieser Art. Es gibt kein totes Kind, auch kein umgekipptes und schon gar kein verunglücktes.“

In Bayern gilt für Kinder ab sechs Jahren eine Maskenpflicht

Für gesunde Kinder ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes laut Experten genauso unbedenklich wie für Erwachsene, wie wir bereits für einen anderen Faktencheck recherchierten. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin schrieb uns damals per E-Mail: „Für gesunde Kinder, die ein Jahr oder älter sind, sind solche Masken ungefährlich, solange das Kind wach ist und man es nicht zwingt, die Maske aufzubehalten, wenn es diese nicht mehr haben will.“ 

In Bayern gilt die Maskenpflicht für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr, „in Geschäften (Supermärkte, Baumärkte etc.), sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen tragen“.

Die Weltgesundheitsorganisation und Unicef empfehlen, dass Kinder unter fünf Jahren nicht verpflichtend Masken tragen sollten. Weiter heißt es: „Dies basiert auf der Sicherheit und dem allgemeinen Interesse des Kindes sowie auf der Fähigkeit, eine Maske mit minimaler Unterstützung angemessen zu verwenden.“ Kinder zwischen sechs und elf Jahren sollten einen Mund-Nasen-Schutz nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. Risiken seien dabei aber nicht Atemprobleme sondern beispielsweise „mögliche Auswirkungen des Tragens einer Maske auf das Lernen und die psychosoziale Entwicklung“.

Kinderschutz kritisiert Falschbehauptungen zum Tod durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes scharf

Am 2. Oktober hat der Kinderschutzbund Behauptungen über wegen Masken verstorbenen Kindern scharf kritisiert. In einem Beitrag auf Twitter schrieb die Organisation: „Wir sind erschüttert darüber, dass es in unserem Land eine Gruppe von Menschen gibt, die den Tod von Kindern für ihre eigenen politischen Zwecke instrumentalisiert. Diese Menschen haben vieles, aber ganz sicher nicht das Wohl der Kinder im Sinn.“

Der Kinderschutzbund hat sich auf Twitter zu den Falschmeldungen geäußert.
Der Kinderschutzbund hat sich auf Twitter zu den Falschmeldungen geäußert. (Quelle: Twitter / Screenshot: CORRECTIV)

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann