Hintergrund

Irreführende Behauptungen zur Dissertation von Christian Drosten im Umlauf

Im Netz kursieren mehrere Behauptungen zur Dissertation des Virologen Christian Drosten. Diese sei etwa „17 Jahre lang nicht auffindbar“ gewesen. Suggeriert wird außerdem, die Arbeit sei nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Die Frankfurter Goethe-Universität, wo Drosten promovierte, widerspricht.

von Till Eckert

Untersuchungen zum Coronavirus in der Charite Berlin
Christian Drosten, Leiter der Virologie in der Berliner Charité, prüft im Labor Proben des Coronavirus. Seit Wochen kursieren irreführende Behauptungen zu seiner Dissertation im Netz. (Symbolfoto: Christophe Gateau / dpa)

In mehreren Blog-Artikeln wird infrage gestellt, ob das Promotionsverfahren von Christian Drosten, Leiter der Virologie in der Berliner Charité, ordnungsgemäß abgelaufen sei. Ein Aspekt steht dabei besonders im Mittelpunkt der Spekulationen: Die Dissertation des Virologen. 

„Drosten gar kein Dr. med.?“, fragt etwa der Blog Unser Mitteleuropa in der Überschrift eines Artikels vom 7. Oktober und behauptet, die Dissertation sei angeblich „17 Jahre lang nicht auffindbar“ gewesen. Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 7.000 Mal auf Facebook geteilt. Der Blog New Swiss Journal behauptet: „Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert und es gab kein einziges Exemplar dieser Dissertation!“ Dieser Text wurde mehr als 16.000 Mal auf Facebook geteilt. Die Dissertation sei „bis zum Sommer 2020 an keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert“ gewesen, behauptet der Blog Corona Transition in einem Text am 30. September, der mehr als 1.700 Mal auf Facebook geteilt wurde. 

Die Frankfurter Goethe-Universität, wo Drosten laut seines Lebenslaufs bei der Bundesärztekammer studierte und promovierte (PDF), widerspricht den Spekulationen in einer Stellungnahme und spricht von „gezielten Falschbehauptungen“. 

Goethe-Universität: Keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde“

Die Behauptungen aus den Blogs und Beiträgen werden teils stark vermischt. Sie lassen sich jedoch auf wenige Kernpunkte zusammenfassen:

  • Es habe bis 2020 kein Exemplar der Dissertation gegeben (aus New Swiss Journal). In anderen Beiträgen (Unser Mitteleuropa, Corona Transition) wird das zwar nicht so konkret formuliert, aber durchaus suggeriert: demnach sei die Dissertation erst in diesem Jahr in die Frankfurter Universitätsbibliothek und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) aufgenommen worden – das sei „unüblich“ oder „suspekt“, sprich: der angebliche Beweis dafür, dass mit der Dissertation etwas nicht stimmt.
  • Es seien „Teile der Arbeit bereits vor ihrer Fertigstellung in drei Fachjournals publiziert worden“ (Corona Transition). Das sei laut des Blogs „unüblich“. Konstruiert wird ein Widerspruch der vermeintlich unterschiedlichen Publikationsdaten; dazu kursieren mit 2001 und 2003 zwei unterschiedliche Daten.
  • Die Dissertation basiere auf „drei zuvor publizierten, von mehreren Co-Autoren unterzeichneten Publikationen“ (Corona Transition). So käme sie „nach den üblichen Standards weder als kumulative, noch als normale Dissertation infrage“. Die „Eigenständigkeit“ wird angezweifelt, sprich: die Ordnungsmäßigkeit der Dissertation.

Wir befragten die Goethe-Universität zu diesen Behauptungen. Ein Sprecher verwies auf eine Stellungnahme, die am 15. Oktober veröffentlicht wurde. Die Universität schreibt einleitend: „Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde.“

Nachfrage nach Drostens Dissertation stieg 2020 – deshalb wurde sie erst in diesem Jahr in den Bibliotheken aufgenommen

Laut der Universität lagere das Original der Dissertation zusammen mit einer Promotionsakte im Archiv der Universität. Die Arbeit sei „zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht“ worden. Die Einreichung war laut der Universität als Verfahrensbestandteil erforderlich, „um überhaupt die Promotionsurkunde ausgehändigt zu bekommen“. Im Archiv befände sich außerdem eine „allgemein zugängliche Originalkopie“ der Dissertation.

Es stimmt laut der Goethe-Universität, dass die Dissertation erst 2020 in der Universitätsbibliothek und der DNB aufgenommen wurden. Mit einem simplen Grund: Es sei 2020 vermehrt zu Anfragen bezüglich Drosten und seiner Dissertation gekommen. Deshalb seien erst daraufhin zusätzliche Originalexemplare in den beiden Bibliotheken zur Verfügung gestellt worden.

Auszug aus der Stellungnahme der Goethe-Universität. (Screenshot/Markierung: CORRECTIV)

Als Reaktion auf Behauptungen, das sei „unüblich“ oder entspreche nicht den Standards, schreibt die Universität: 

Nach der damals geltenden Promotionsordnung war keine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erforderlich. Für die Erfüllung der geltenden Regularien der Promotionsordnung war die Abgabe von Pflichtexemplaren im Dekanat des Fachbereichs Medizin ausreichend. Der fristgerechten Abgabe von Pflichtexemplaren ist Herr Drosten nachweislich nachgekommen. Auch seitens des Fachbereichs bestand zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung zur Abgabe von Exemplaren an die Universitätsbibliothek und DNB.“

Es gab demnach schlicht keinen Grund, Exemplare von Drostens Dissertation in den Bibliotheken anzubieten – bis die Nachfrage 2020 anstieg. 

Der Blog Volksverpetzer lieh sich nach eigenen Angaben im August 2020 eine Kopie der Dissertation aus der Universitätsausleihe aus und dokumentierte sie mit Fotos und einem Video.

Goethe-Uni: Kein Widerspruch der Publikationsdaten

Zu Behauptungen, wonach die Publikationsdaten widersprüchlich seien (weil auf der Webseite der Universitätsausleihe einmal 2001 und einmal 2003 angegeben wird) oder die Eigenständigkeit von Drostens Arbeit an der Dissertation infrage gestellt wird, schreibt die Goethe-Universität: „Der konstruierte Widerspruch der vermeintlich unterschiedlichen Publikationsdaten 2001 und 2003 ist ebenso haltlos. Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie [Anm. d. Red.: wissenschaftliche Abhandlung] fertiggestellt wurde und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht wurde, datiert auf das Jahr 2001.“

Im Jahr 2003 schließlich „hat der Fachbereichsrat Medizin in seiner turnusmäßigen Sitzung Herrn Drosten die Bewertung seiner Promotion mit ‘ausgezeichnet’ (summa cum laude) zuerkannt und Herrn Drosten wurde die Verleihungsurkunde ausgestellt“. Die lange Verfahrensdauer (von Einreichung der Dissertation 2002 bis zur Zulassung 2003) resultiere „aus der korrekten Durchführung des Verfahrens“. So hätten die verschiedenen Gutachten, die für ein „summa cum laude“ notwendig sind, jeweils mehrere Monate in Anspruch genommen.

Auszug aus der Stellungnahme der Goethe-Universität. (Screenshot/Markierung: CORRECTIV)

Zur Frage nach der Autorenschaft schreibt die Goethe-Universität: „Die Arbeit basiert auf drei zuvor (2000 sowie 2001) in Fachmagazinen veröffentlichten Zeitschriftenartikeln, in denen Herr Drosten zweimal Erstautor ist und einmal in mittlerer Position.“ Dass im Zusammenhang mit einer Promotion zuvor oder parallel wissenschaftliche, forschungsbezogene Artikel publiziert werden, ist in der Wissenschaft durchaus üblich. 

Dieser Kontext, nachdem Drosten selbst bei den Fachartikeln jeweils Mitautor ist, wird etwa im Blog-Artikel von Corona Transition weggelassen. Dort steht lediglich, die Dissertation basiere auf „drei zuvor publizierten, von mehreren Co-Autoren unterzeichneten Publikationen“. 

Fazit

Behauptungen, nach denen Drostens Dissertation bis 2020 nicht existiert habe oder es „ungewöhnlich“ sei, dass sie erst in diesem Jahr in der Deutschen Nationalbibliothek aufgenommen wurde, sind haltlos. Die Dissertation wurde im Jahr 2001 fertiggestellt und Drosten im Jahr 2003 die Promotion verliehen. Der Grund für die Aufnahme in die Bibliothek war laut der Goethe-Universität die gesteigerte Nachfrage nach ihr. Ein Exemplar lag zuvor und liegt, so wie es Standard ist, die ganze Zeit allgemein zugänglich im Archiv der Goethe-Universität.

Widersprüchliche Publikationsdaten gibt es laut der Goethe-Universität ebenso wenig, wie Zweifel an der rechtmäßigen Autorenschaft.

Laut der Goethe-Universität wurde das Dissertationsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt – und Drosten trägt den Doktortitel zurecht. 

Die wichtigsten Quellen für diesen Artikel:

  • Stellungnahme der Goethe-Universität zum Promotionsverfahren von Christian Drosten: Link 
  • Lebenslauf von Drosten bei der Bundesärztekammer: Link

Redigatur: Steffen Kutzner, Uschi Jonas